Welche Ansprüche haben Reisende im Schneechaos?
22.12.2009 | 15:43 Uhr 2009-12-22T15:43:00+0100
Essen.Aufgrund von Schnee und Eis saßen in der Nacht zu Dienstag tausende Reisende am Flughafen von Frankfurt am Main fest. Weitere Flüge fielen aus oder verspäteten sich aufgrund des Schneechaos in anderen europäischen Ländern. DerWesten erklärt, welche Ansprüche Reisende in solchen Fällen haben.
Das Schneechaos der vergangenen Tag führte an vielen Flughäfen zu Verspätungen und Ausfällen. Die Airlines müssen ihre Passagiere in solchen Fällen umfassend informieren und betreuen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Flugreisende meist aber nicht. Das gilt auch für Bahnreisende, die zur Zeit ebenfalls Verspätungen hinnehmen müssen.
Mein Flug ist durch das Schneechaos ausgefallen oder verspätet. Was sind meine Rechte?
Die Fluggesellschaften und Reiseveranstalter müssen ihre gestrandeten Passagiere auch im größten Chaos betreuen. Sie sind verpflichtet, die Reisenden über den aktuellen Stand und über ihre Rechte zu informieren. Ab zwei Stunden Verspätung haben Reisende Anspruch auf Getränke und Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, müssen die Fluggesellschaften nach Angabe der Verbraucherzentrale Brandenburg eine Übernachtung zahlen. Zudem müssen sie den Passagieren Telefonate ermöglichen.
Muss die Airline mir einen Ersatzflug anbieten?
Ja. Wenn die Passagiere auf der Reise bestehen, muss die Fluggesellschaft ihnen einen Platz im verspäteten Flugzeug oder einen Ersatzflug anbieten. Bei Verspätungen bei der Ankunftszeit ab fünf Stunden können Reisende aber entscheiden, ob sie vom Flug zurücktreten. In diesem Fall muss die Airline den vollen Preis erstatten.
Habe ich bei Flugausfall oder Verspätung zusätzlich einen Anspruch auf Entschädigung?
Wenn der Flughafen aufgrund des Wetters gesperrt werden muss, gilt das als höhere Gewalt. Airlines müssen in diesem Fall keine Entschädigung zahlen. Anders ist es, wenn die Fluggesellschaft ein Mitverschulden trägt, etwa weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist. In diesem Fall kann eine Entschädigung von oft mehreren hundert Euro fällig sein, denn das Wetter ist vorhersehbar.
Mein Flug hat große Verspätung. Muss ich trotzdem pünktlich zum Flughafen?
Um sicher zu gehen, sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abfertigungszeit am Flughafen sein. Wollen sie später kommen, sollten sie das mit der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter, etwa telefonisch, ausdrücklich vereinbaren. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.
Muss ich die gesamte Wartezeit am Flughafen verbringen?
Sicherer ist auch in diesem Fall, am Flughafen zu bleiben. Passagiere können sich allerdings am Schalter der Fluggesellschaft die ausdrückliche Bestätigung holen, dass der Flug frühestens zu einer bestimmten Zeit geht. Dies sollte am besten schriftlich geschehen. Sinnvoll kann es nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg zudem sein, die Abflugtafel mit der dort angegebenen Verspätung zu fotografieren.
Wo erhalte ich Informationen über Verspätungen und Flugausfälle?
Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer ihre Fluggesellschaft oder bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch die Flughäfen bieten auf ihren Internetseiten meist ausführliche Informationen über die aktuellen Flug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.
Was muss ich als Bahnreisender beachten?
Die Rechte der Bahnreisenden sind nicht so ausführlich geregelt wie für Fluggäste. Sie müssen oft auf die Kulanz der Deutschen Bahn oder der anderen Bahngesellschaften hoffen. Auf jeden Fall aber haben Bahnkunden auch bei Zugbindung Anspruch, bei Ausfall oder Verspätung auf einen anderen Zug umzusteigen.
Was kann ich bei Streitfällen tun?
Ansprechpartner ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin. Getragen wird sie von deutschen Bahngesellschaften, die deutschen Airlines beteiligen sich nicht. Unklar ist noch, ob ausländische Fluggesellschaften mit der neuen Stelle zusammenarbeiten werden. (afp)
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