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Reiserücktritt

Versicherung muss Schwangerer Reisekosten erstatten

20.08.2012 | 08:45 Uhr
Versicherung muss Schwangerer Reisekosten erstatten
Plötzliche Komplikationen bei der Schwangerschaft können ein Grund sein, von einer Reise zurückzutreten. Foto: Getty

München.  Schwangerschaft ist keine Krankheit - aber wenn unerwartet Komplikationen auftreten, kann das ein Rücktrittsgrund für eine Reise sein. Das hat das Amtsgericht München in einem Fall entschieden. Die Versicherung muss der Betroffenen nun die Stornokosten für die geplante Reise ersetzen.

Eine Reiserücktrittversicherung muss zahlen, wenn es wegen plötzlich auftretender Komplikationen zu einer Reisestornierung kommt. Das entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 224 C 32365/11). In dem Fall hatte eine Familie im Februar eine Reise für Mai gebucht, die Frau war bei der Buchung komplikationslos schwanger. Ende April kam es jedoch zu vorzeitigen Wehen, die Ärztin riet von der Reise ab.

Die Versicherung wollte jedoch nicht zahlen, weil die Schwangerschaft bei der Buchung bereits bekanntgewesen sei, so dass die Komplikation keine unerwartet schwere Erkrankung sei. Die aber sei erforderlich, damit die Versicherung zahlen müsse. Diese Argumentation ließ das Gericht nicht gelten.

Das unerwartete Auftreten von Komplikationen während einer Schwangerschaft - wie in diesem Fall die vorzeitigen Wehen - sei sehr wohl eine unerwartete schwere Erkrankung , so dass die Versicherung die Stornokosten tragen muss. Eine gewöhnliche Schwangerschaft sei schließlich keine Krankheit. (dapd)

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