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Verbraucherzentrale NRW rät zur Vorsicht bei Urlaubs-Buchungen online

16.05.2011 | 08:45 Uhr
Verbraucherzentrale NRW rät zur Vorsicht bei Urlaubs-Buchungen online
Wer Online seinen Urlaub buchen möchte, sollte vorsichtig sein. Denn auch hier gibt es unseriöse Anbieter. Manchmal reicht jedoch bereits ein einfacher Tipp-Fehler aus, um zu einem großen Problem zu werden.

Düsseldorf.  Wer seinen Urlaub online im Internet bucht, sollte vorsichtig sein. Denn dort kann man schnell auf unseriöse Anbieter hereinfallen. Aber auch einfache Fehler wie das Eingeben einer falschen E-Mail-Adresse können zu einem Problem werden.

Wer noch schnell im Internet ein paar Tage Urlaub buchen will, der sollte nicht zu hastig vorgehen. Das gilt für die Wahl des Anbieters und auch für die Buchung selbst. Ein Schnäppchen aus dem Internet kann leicht zum Reinfall werden, wenn man auf einen unseriösen Anbieter hereingefallen ist. Eine Checkliste hilft, schwarze Schafe zu erkennen.

So sollte der Reiseanbieter Name, Rechtsform, vollständige Adresse, Telefonnummer und Handelsregisternummer angeben, außerdem sollte die Internetseite in deutscher Sprache sein. Das gilt auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Erklärungen zum Datenschutz, die gut auffindbar sein sollten. Und bei den Angeboten muss erkennbar sein, wer die Leistung erbringt und für Mängel haftet. Sitzt der Anbieter im Ausland, ist ein Rechtsstreit schwieriger und teurer als im Heimatland. Generell gilt: Kommt einem die Webseite komisch oder verdächtig vor, dann lässt man besser die Finger vom Anbieter.

Costa Rica statt California

Hat der Anbieter den Check bestanden oder ist als etabliertes Reiseunternehmen eh vertrauenswürdig, sollte man sich ebenso sorgfältig selbst auf die Finger schauen. Denn beim Buchen kann man viele kleine Fehler machen, die große Auswirkungen haben. So stellt die Reiseschiedsstelle für Online-Reiseportale immer wieder fest, dass Kunden sich beschweren, die die Texte auf der Reiseseite und vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht genau gelesen haben. Hinterher sind sie dann überrascht, wenn der Online-Reiseveranstalter manche Dinge anders sieht als sie selbst. Der Kunde erwartet zum Beispiel ein Frühstück im Hotel, das Hotel ist aber nur mit Übernachtung angeboten worden.

San Francisco

Ein weiterer häufiger Fehler ist, dass die Eingaben in der Buchungsmaske durch Scrollen aus Versehen geändert werden. In der Reisebestätigung stellt der Buchende dann fest, dass er statt im August erst im September verreist oder an einem anderen Tag, als er wollte. Oder man bucht einen Flug nach San Jose in Costa Rica statt nach San Jose in California, USA, wie das ein Stuttgarter Familienvater machte.

Immer gründlich kontrollieren

Vor dem Bestätigen der Buchung sollte man daher sorgfältig noch einmal alle Daten durchgehen und erst dann auf „Buchen“ klicken. Das gilt auch für alle sonstigen Angaben. Ein gängiger Fehler ist es, die Namen der Reisenden falsch zu schreiben. Das kann am Flughafen Ärger geben, wenn der Name auf dem Ticket nicht mit dem auf dem Ausweis überein stimmt. Im schlimmsten Fall bleibt der Reisende am Flughafen stehen, weil er nicht ins Flugzeug gelassen wird.

Wer aus Versehen eine ungültige oder falsche E-Mail-Adresse angibt, der kann keine Informationen vom Online-Reiseveranstalter erhalten. Das gilt sowohl für die Reisebestätigung per E-Mail als auch für wichtige Informationen zu seiner Reise. Dies können Flugplanänderungen, geänderte Einreisebestimmungen ins Ferienland sein oder die Nachricht, dass das gebuchte Hotel wegen Überbuchung nicht zur Verfügung steht. Und Online-Reiseanbieter senden in der Regel keine Post auf traditionellem Weg.

Das Internet ist schnelllebig

Sollte dies doch einmal nötig sein, ist es wichtig seine Adresse richtig anzugeben. Reicht beispielsweise das Kreditkartenlimit nicht aus und ist der Buchende nicht per Mail erreichbar, sind die Online-Reiseanbieter verpflichtet, eine Zahlungserinnerung auch per Post zu schicken und dem Kunden eine Frist zur Nachzahlung einzuräumen. Anderslautende Geschäftsbedingungen hat das Landgericht Dortmund für ungültig erklärt.

Sparsam gehen Online-Bucher zudem mit der Angabe ihrer Telefonnummern um. Das ist verständlich, will man doch so wenig Daten wie möglich bekannt geben. Aber ohne Telefon- oder Handynummer ist man nicht erreichbar, falls sich beispielsweise kurzfristig Abflugzeiten ändern. Schließlich sollten Online-Bucher wichtige Infos ausdrucken und auf dem eigenen PC sichern. Denn das Internet ist schnelllebig. Was beim Buchen noch auf der Seite stand, kann einen Tag später geändert sein. Wer die Infos sichert, hat vor Gericht gute Chancen, wenn es Probleme geben sollte.

Die Broschüre Zwölf goldene Regeln für Reisebuchungen im Internet gibt es zum kostenlosen Download auf der Webseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: www.vz-nrw.de

Rainer Krause

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