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Sprachkurse im Ausland können von der Steuer abgesetzt werden

08.11.2012 | 05:45 Uhr
Sprachkurse im Ausland können von der Steuer abgesetzt werden
Wer für einen Sprachkurs ins Ausland fährt, kann die Kosten dafür zum Teil von der Steuer absetzen.Foto: Lars Fröhlich

Hamburg.  Wer im Ausland einen Sprachkurs absolviert, kann Teile der Kosten von der Steuer absetzen. Das Finanzamt weigert sich jedoch oft. Mittlerweile dürfen Reisekosten aber in einen privaten und einen nicht privaten Teil aufgeteilt und entsprechend abgesetzt werden.

Sprachkurse im Ausland können zum Teil von der Steuer abgesetzt werden. Oft ist ihre steuerliche Anerkennung dem Finanzamt aber ein Dorn im Auge. Meist mutmaßt der Fiskus, dass private Gründe ausschlaggebend für den Besuch des Sprachkurses waren, und erkennt die Kosten daher nicht an. Mittlerweile dürfen Reisekosten aber in einen privaten und einen nicht privaten Teil aufgeteilt und entsprechend abgesetzt werden. Ist ein sachgerechter Maßstab für die Aufteilung nicht zu finden, gilt die sogenannte Fifty-Fifty-Regel: Alle mit der Reise verbundenen Kosten können zur Hälfte steuerlich abgesetzt werden.

Diesen Maßstab wendete jetzt auch das Sächsische Finanzgericht an, um über die Absetzbarkeit von Kosten eines dreiwöchigen Spanisch-Sprachkurses für Fortgeschrittene in Quito in den Anden Ecuadors zu entscheiden (Aktenzeichen: 8 K 1691/06). Die Reisekosten , darunter Flug-, Hotel- und Verpflegungskosten, sind demnach zur Hälfte und die reinen Kursgebühren der Teilnehmerin in voller Höhe absetzbar, entschied das Gericht. (dapd)

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