Selbstständige mit Hartz IV brauchen Reisegenehmigung
23.08.2012 | 18:11 Uhr 2012-08-23T18:11:58+0200
Stuttgart. Vor Urlaubsreisen benötigen Hartz-IV-Empfänger eine Genehmigung vom Jobcenter. Wenn die Reise keinen konkreten geschäftlichen Anlass hat, darf das Jobcenter das Arbeitslosengeld streichen, so entschied das Sozialgericht Stuttgart in einem konkreten Fall.
Auch selbstständige Hartz-IV-Empfänger müssen für das Jobcenter grundsätzlich erreichbar sein. Eine "Ortsabwesenheit" über die üblichen 21 Urlaubstage pro Jahr hinaus ist nur erlaubt, wenn es für die Reise einen konkreten geschäftlichen Anlass gibt, wie aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor geht (Beschluss vom 18. Juli 2012, AZ: S 19 AS 3136/12 ER).
Jobcenter streicht Arbeitslosengeld
Damit wiesen die Richter in einem Rechtsschutzverfahren den Antrag einer Journalistin auf Fortzahlung von Arbeitslosengeld II (ALG II) ab. Die Journalistin war ohne Genehmigung des Jobcenters auf eine nordfriesische Insel gefahren und hatte dort unter anderem gegen ein Trinkgeld Führungen angeboten.
Als die Behörde von der Reise erfuhr, strich sie das Arbeitslosengeld . Nach Ansicht der Richter hatte das Jobcenter die ALG-II-Bewilligung zu Recht aufgehoben. Die Journalistin habe sich nicht mit einer „konkreten Gewinnerzielungsabsicht“ auf der Insel aufgehalten, sondern eine weitgehend unentgeltliche Tätigkeit ausgeübt. Damit habe es sich bei der Reise nicht um eine berufsbedingte Ortsabwesenheit, sondern um Urlaub gehandelt. (dapd)
16:40
Kein Hartz 4 Empfänger benötigt eine Reisegenehmigung der ARGE. Genauso wenig braucht ein Arbeitnehmer eine Reisegenehmigung von seinem Arbeitgeber.
Ein Hartz 4 Empfänger braucht um durchgehend seine Leistung zu erhalten, eine Genehmigung das er dem Arbeitsmarkt bzw. der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht.
Bei einem Arbeitnehmer nennt man das Urlaubsantrag, und nicht Reisegenehmigung.
16:36
@ dr_john_becker |,So ein Schwachsinn habe ich selten gelesen. Wer verbietet denn irgend jemanden in den Urlaub ins Ausland zu fahren. Hartz 4 Empfänger brauchen von niemandem eine Erlaubnis dafür. Und ich habe noch nicht gehört das Zb. ARGE Mitarbeiter auf Hartz 4 Empfänger schießen die ins Ausland wollen. Die Gleichsetzung mit der DDR ist grottenschlecht. Wenn ein Hartz 4 Empfänger zum einkaufen nach Holland fährt ist das nicht verboten. Fährt er aber Zb. 3 Wochen in den Harz und meldet sich bei der ARGE nicht ab. könnte es mit den Leistungen Probleme geben.
Ein Hartz 4 Empfänger muss wenn er Leistungen beziehen möchte von Montags bis Freitags erreichbar sei wenn er Leistungen beziehen möchte, Das muss ein Arbeitnehmer auch.
Ein Hartz 4 Empfänger muss wenn er für längere Zeit nicht erreichbar sein, und gleichzeitig weiter Geld haben möchte bei der ARGE einen Antrag stellen.
12:51
wen beneide ich denn da ?
Warum halten Sie es für unredlich den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen ?
Warum bestehen Sie darauf, das Privatunternehmen ein Monopol auf die Organisation von Arbeit haben sollen ?
Warum klammern Sie sich an 1 € Jobs, Aufstockerlöhne und 400 € Jobs ?
08:11
wenn statt des gerichtlich verhandelten ordinären Nordseeinsel Urlaubes Fotos einer Südseeinsel gezeigt werden? Und damit der pawlosche Neid-Reflex von Usern wie meigustu geradezu herausgefordert wird. Auch Arbeitslosengeld 2 Empfänger haben gesetzlich Anspruch auf Anspruch auf 21 Tage Urlaub pro Kalenderjahr.
20:08
Stattdessen darf wer will sein Lebensminimum in staatlichen Jobs zu Tariflöhnen erarbeiten. Keine Überwachung mehr, keine Zugverdienstgrenzen. So wird die perfide konstruierte Armutsfalle ausgehebelt.
Und angesichts des desolaten Zustandes des Bürgervermögens wird jeder was passendes finden.
Natürlich müssen auch Aufstockerleistungen, 1 € Jobs und die subventionierten Kleinarbeitsverhältnisse, 400 € Jobs, ersatzlos gestrichen werden.
16:31
Selbst die 21 Tage müssen erst beantragt werden und wenns dem "Fallmanager nicht zusagt wird abgelehnt, ohne Nennung von Gründen....von rechts wegen darf der Hartz4 Empfänger nicht mal für einen Besuch in die Nachbarstadt und dort übernachten da er jederzeit erreichbar sein muss, ich wundere mich das Hartz4 Empfänger nicht schon länger mit elektronischen Fußfesseln ausgestattet wurden!
Ich wurde auch schon gefragt, ob ich bereits Fußfesseln habe ;-)
14:31
Sie sollte sich schnellstens bemühen, den Asylantenstatus zu bekommen, damit steht man sich heute besser, als wenn man als ehemaliger Arbeitnemer plötzlich zum Arbeitslosen wird.
12:39
Gut so!
Schließlich stand sie so ja nicht zur Verfügung, um sich als
Tafelmitarbeiterin,
1 Eurojobberin,
Maßnahmeteilnehmerin,
Reinigungsfachkraft in Mittenwald oder wahlweise als
Puzzlesaufvollständigkeitsprüferin
zu bewerben!
...
Mal Dir hier so was von Recht gibt. In richtige Jobs wird man doch gar nicht mehr vermittelt
12:31
ich denke 21 tage urlaub sollten ausreichen und wenn es darüber hinausgehen soll muss eben gemeldet werden. schließlich erhalten sie sozialleistungen (ob diese leistungen hoch genug sind oder nicht sei mal dahingestellt)
12:11
Zustände sind das wie in der DDR - dort durfte man ja bekannter Weise auch (wenn überhaupt!) das Land nur mit staatlicher Zustimmung verlassen.
Die zuständigen Richter sollten sich in Grund und Boden schämen, sich an der Aushöhlung unserer hart erkämpften Rechtsstaatlichkeit zu beteiligen!
Überhaupt sind diese ganzen Arbeitsagenturen und Jobcenter überflüssig, zu vermitteln haben sie eh nichts, stattdessen hocken dort abertausende Mitarbeiter herum und (zumindest einige von ihnen) verzweifeln an ihrem Job, um in der Folge Hilfesuchende zu schikanieren. Stattdessen: Hartz-IV & Co. automatisch auszahlen, nicht hinterherhaken, keine sinnlosen Vermittlungsversuche starten. Das würde im Endeffekt - denke ich - zu deutlich niedrigeren Gesamtkosten für den Staat führen.
Holen Sie sich nicht das Einverständnis für einen Urlaub bei ihrem Arbeitgeber. Nichts anderes wird dem Hartz Vierer auferlegt.
Natürlich darf jeder während senes genehmigten Urlaub ins Ausland reisen. Der Vergleich mit der DDR ist Humbug.