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Schutz für Urlauber - letzter Ausweg Deutsche Botschaft

19.06.2012 | 08:46 Uhr
Schutz für Urlauber - letzter Ausweg Deutsche Botschaft
Urlauber sollten sich vor einer Reise ins Ausland für viele unliebsame Überraschungen wappnen.

Berlin.  Wenn man im Urlaub ausgeraubt wird oder selbst eines vermeintlichen Vergehens angeklagt wird, können Deutsche Botschaften und Konsulate häufig helfen. Allerdings muss es soweit erst gar nicht kommen. Reisende können sich bereits vor dem Urlaub gegen viele unliebsame Überraschungen wappnen.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im Urlaub, schon ist es passiert: Der Geldbeutel ist weg, der Mietwagen hat eine Beule oder der Reisende ist wegen eines vermeintlichen Vergehens angeklagt. Viele Probleme lassen sich aber vermeiden. Und sollte doch mal etwas schief gehen, helfen die deutschen Vertretungen im Ausland.

VOR DER REISE sollten Urlauber Papiere, Geld- und Krankenkassenkarten sowie Fahrkarten oder Flugtickets stets kopieren und getrennt von den Originalen aufbewahren , um sich etwa nach einem Diebstahl ausweisen zu können und leichter Ersatzdokumente zu bekommen.

Es empfiehlt sich zudem, alle Notfall-Rufnummern wie die der Auslandskrankenversicherung, der Bank und des Handyanbieters für die Kartensperrung sowie eventuell benötigte Geheimnummern sowie die Nummer der konsularischen Vertretung parat zu haben.

AM URLAUBSORT sollten außer etwas Bargeld alle Dokumente , Wertsachen und die Reisekasse im Hotelsafe deponiert werden. Bei Verlust oder Diebstahl muss bei der Polizei sofort Anzeige erstattet werden. Betroffene sollten eine Kopie der Diebstahlsmeldung verlangen, die Versicherung besteht darauf.

Um nicht auch noch finanziell ruiniert zu werden, sollten alle betroffenen Konten umgehend gesperrt werden. Reiseschecks werden meist schnell ersetzt.

BOTSCHAFTEN, GENERALKONSULATE UND KONSULATE dürfen einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Es gibt aber Länder, die bei der Ausreise den Einreisestempel im Pass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. Dann muss zusätzlich ein Ausreisevisum beschafft werden, was Tage dauern kann.

Kfz-Papiere, Führerschein und Personalausweis können die Konsulate jedoch nicht ersetzen. Auf der Rückreise reicht jedoch meist die Verlustbescheinigung der Polizei.

Ist das gesamte GELD WEG, helfen Konsulate dabei, Verwandte oder Freunde zu benachrichtigen, auch kennen sie Möglichkeiten für schnelle Überweisungen, etwa per Blitzgiro, telegrafischer Postüberweisung oder Geldtransfer. In besonders dringlichen Fällen zahlt die deutsche Vertretung ein Überbrückungsgeld oder die Rückkehr nach Deutschland, was allerdings erstattet werden muss.

Wer eines VERGEHENs beschuldigt wird, wird in manchen Ländern direkt festgenommen. Urlauber sollten auf ihrem Recht bestehen, sofort die zuständige deutsche Vertretung zu unterrichten. Der Konsularbeamte kann Rechtsanwälte empfehlen, im Umgang mit den örtlichen Behörden helfen und die Angehörigen benachrichtigen. Einfluss auf das Verfahren hat er jedoch nicht. Auch Honorare und Kautionen darf er nicht zahlen.

Wird ein URLAUBER VERMISST, können sich Angehörige an das zuständige Konsulat wenden. Die Beamten beraten über die Möglichkeiten weiterer Nachforschungen, können das Außenministerium oder die Polizei am Urlaubsort einschalten und die Verwandten bei ihren Gesprächen mit den Behörden unterstützen.(AFP)

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