Reiseveranstalter sollen verbindliche Abflugzeiten anbieten
12.10.2012 | 08:45 Uhr 2012-10-12T08:45:00+0200
Düsseldorf. Wenn Fluggesellschaften bei der Buchung einen Frühflug versprechen, muss noch lange kein Frühflug herauskommen - das ist bisher gängige Praxis. Das Landgericht Düsseldorf setzt dieser Praxis jetzt aber ein Urteil entgegen, das Reisenden Enttäuschungen ersparen soll. Das ist freilich noch nicht rechtskräftig.
In den Herbstferien starten wieder unzählige Urlauber in den Urlaub. Wohl dem, der früh gebucht und somit bestimmt ein Schnäppchen gemacht hat. Die Freude ist besonders groß, wenn der Reisende auch noch einen Morgenflug ergattern konnte. Schließlich gewinnt er fast einen kompletten Urlaubstag. So die Vorstellung.
In der Praxis sah dies bislang jedoch häufig anders aus. Der versprochene Frühflug fand plötzlich am Abend statt. Dies ist auch rechtmäßig, da im Kleingedruckten zu lesen war, dass die tatsächlichen Abflugzeiten dem Ticket entnommen werden könnten und die angegebenen Zeiten unverbindlich seien.
Dies soll sich nun ändern, berichten ARAG-Experten und verweisen auf die allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteile des Düsseldorfer Landgerichts. Steht die Abflugzeit Monate im Voraus noch nicht fest, darf demnach keine Uhrzeit angegeben werden. Somit sollen den Reisenden zukünftig Enttäuschungen dieser Art erspart bleiben (LG Düsseldorf, Az.: 12 O 223/11 und 12 O 224/11). (wid)
11:25
Ich hatte schon das zweifelhafte Vergnügen mit der Abflugzeit früh morgens, extra den Abflug einen Tag verschoben, mit Änderung des Urlaubplanes beim Arbeitgeber, eine Umbuchungsgebühr von 100€ bezahlt und dann doch den Abflug erst am Mittag des gebuchten Tages- Air Berlin sei Dank.
Es wird Zeit das Richter dem ganzen einenRiegel vorschieben.
22:28
Kein Gericht braucht sich an das Urteil halten!
Ich habe ein positives Urteil (Reiserecht) bei AG Neuss erhalten und in gleicher Sache wurde ich beim AG Bottrop verurteilt.
Solange kein Grundsatzurteil vorliegt ist jeder Prozess ein Roulettspiel!
Der Richter spielt Gott!
11:29
Selbst wenn das Urteil rechtskräftig ist, hat es nur für den Kläger, also für den Einzelfall Gültigkeit. jeder weitere Fluggast müsste bei Verspätungen ggf. klagen.
Kein Gericht in Deutschland ist an die Rechtssprechung eines anderen Gerichtes gebunden. Gerichte müssen sich nur an geltende Gesetze halten.