Reisebuchungsportale haften für Richtigkeit von Hotel-Bewertungen
05.09.2011 | 17:41 Uhr 2011-09-05T17:41:23+0200
Hamburg. Wenn Hotelbewertungen im Internet nicht stimmen, kann's für Betreiber von Reiseportalen teuer werden. Das Hamburger Landgericht entschied: Der Betreiber des Buchungsportals ist verantwortlich für das, was Gäste bei ihm publizieren.
Wer im Internet ein Reisebuchungsportal betreibt, in dem auch fremde Hotelbewertungen publiziert werden, haftet für die Richtigkeit der in den Bewertungen behaupteten Tatsachen. Das hat das Landgericht Hamburg am 1. September entschieden, wie ein Sprecher mitteilte.
Die Richter gaben damit der Klage einer Hotelinhaberin überwiegend statt und verboten die Verbreitung mehrerer Nutzerkommentare. Wer als Mitwettbewerber herabsetzende Tatsachen über einen anderen Wettbewerber verbreite, müsse diese auch beweisen können, hieß es. Die Richter hielten in dem vorliegenden Fall eine Trennung zwischen Bewertungsportal und gewerblichem Online-Reisebüro nicht für möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dapd)
- Aktenzeichen: Landgericht Hamburg 327 O 607/10
10:56
Das ist ja auch immer eine Frage der Erwartungen. Wenn man bei Schütte in Oberkirchen einkehrt, dann darf man eben keine Disco erwarten und wer im Sauerlandstern Ruhe sucht ist halt auch fehl am Platz.
Ich schaue schon nach den Bewertungen bei verschiedenen Portalen und schreibe auch selbst welche. Da kann man mit der Zeit unterscheiden, was realistisch ist und wo nur Frust abgebaut werden sollte.
Witzig sind ja vor allem Bewerter, die der Rechtschreibung nicht mächtig sind und dann aber im Hotel wie Fürsten behandelt werden wollen oder Schnäppchenjäger, die billig über Ebay buchen und dann nicht gerade in der Fürstensuite, sondern in einfachen Zimmern untergebracht werden.
Gute Leistung hat ihren Preis, auch im Hotel.
10:51
tiptel160: Die Journalisten und Verlage wie Sender haften auch!
10:41
Dann müssten auch Journalisten für ihre Aussagen haften.
01:55
Wem nützen schon gefakte Bewertungen?
Die Richter haben Recht: Wer als Mitwettbewerber herabsetzende Tatsachen über einen anderen Wettbewerber verbreite, müsse diese auch beweisen können.
Auf neutrale Bewertungsportale hat das Urteil demnach gar keine Auswirkung. Allerdings auf Bewertungsportale die von Mitbewerbern betrieben werden. So einfach kann es dann doch nicht sein, die Konkurenz zu schädigen...
01:01
und wer soll das als Betreiber kontrollieren, ob Mitbewerber falsche Bewertungen abgeben? Das wird das Ende der Bewertungsportale bedeuten, schade, hat mir immer gut geholfen!