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Wenn der Zoll die Medikamente unter die Lupe nimmt

11.03.2009 | 09:55 Uhr

Lebenswichtige Arzneimittel gehören ins Handgepäck, doch bei Auslandsreisen gilt es einige Vorschriften zu beachten

Manche Menschen sind auf eine regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen. Daran ändert auch die Fahrt in den Urlaub nichts. Doch wer ins Ausland reist, sollte einiges bedenken, damit beispielsweise bei den Sicherheitskontrollen keine Probleme auftreten. Zunächst ist es eine wichtige Frage, wo man die Medikamente verstaut.

Klaus Schäfer, Reisemediziner beim ADAC, empfiehlt bei Flügen ins Ausland, die Medikamente auf die aufgegebenen Koffer und das Handgepäck zu verteilen. So wird das Risiko minimiert, dass man beim Verlust eines Gepäckstücks am Ziel ohne seine wichtige Medizin dasteht. Der Transport im Frachtraum sei ansonsten unproblematisch, erklärt der Experte: „In modernen Linienmaschinen fallen die Temperaturen selbst im Frachtraum nie unter null Grad Celsius. Auch empfindliche Medikamente wie Insulin nehmen dort keinen Schaden mehr.”

Wer ganz sicher gehen möchte, kann ein Teil der Arzneien auch im Gepäck eines Mitreisenden unterbringen. Es sei allerdings darauf zu achten, eine größere Menge Insulin oder anderer lebenswichtiger Medikamente im Handgepäck zu haben, als unter normalen Umständen benötigt wird: „Der Medikamentenvorrat sollte für eine volle Woche ausreichen.” Denn es könnte zum Beispiel zu Flugausfällen, Verspätungen oder einer Umleitung zu einem anderen Airport kommen, was die Flugzeit erheblich verlängern kann.

Medikamente für den eigenen Bedarf und flüssiges Insulin werden bei der Sicherheitskontrolle vor dem Abflug in Deutschland in der Regel nicht beanstandet. In anderen Ländern kann genau das jedoch vorkommen, im schlimmsten Fall werden Drogen vermutet. Um dem vorzubeugen, rät Schäfer, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mit einer Auflistung aller benötigten Medikamente und Gegenstände, wie zum Beispiel Spritzen, mitzunehmen. Diese sollte man am Zoll und bei der Sicherheitskontrolle griffbereit haben und auf Verlangen oder bei Fragen und Unstimmigkeiten vorlegen.

„Die Bescheinigung sollte neben der Unterschrift unbedingt auch den Stempel des behandelnden Arztes tragen”, mahnt der Reisemediziner nachdrücklich. Vordrucke und Formulare für solch' ein Attest gibt es beim Auswärtigen Amt.

Besondere Aufmerksamkeit sei bei der Mitnahme von starken Schmerzmitteln, bestimmten Beruhigungsmitteln und Psychopharmaka notwendig. In manchen Ländern, wie beispielsweise in Singapur, müsse deren Einfuhr auch für den Eigenbedarf vorab genehmigt werden. „Die entsprechenden Vorschriften variieren von Land zu Land, man sollte sich also rechtzeitig gezielt informieren”, rät Schäfer. Besonders bei Betäubungsmitteln sei größte Vorsicht angezeigt, denn die Strafen können äußerst drakonisch sein. Neben Singapur haben zum Beispiel auch die Vereinigten Arabischen Emirate besonders strenge Reglementierungen. Urlauber wurden bereits in Haft genommen, weil sie die Herkunft der Medikamente nicht erklären konnten.

Elke S. Gersmann

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