Kein Reiserücktritt bei Transplantation
07.09.2012 | 08:45 Uhr 2012-09-07T08:45:00+0200
Heidelberg. Wer auf ein Spenderorgan wartet und im Urlaub seinen Transplantationstermin genannt bekommt, kann nicht damit rechnen, dass die Reiserücktrittsversicherung die Reisekosten erstattet. Ein Landgericht entschied jetzt, die Transplantation sei keine "unerwartete schwere Krankheit".
Ein kurzfristig anberaumter Termin für eine Organ-Transplantation ist keine unerwartete schwere Krankheit im Sinne der Reiserücktrittsversicherung . Das entschied das Landgericht Heidelberg.
Konkret ging es um einen Versicherten, der eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund eines kurzfristig erhaltenen Transplantationstermins für eine Leber nicht antreten konnte. Für den ausgefallenen Urlaub wollte er seine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen. Der Versicherte musste die Reise kurz nach der Buchung absagen. Die Stornokosten in Höhe von 600 Euro wollte die Versicherung jedoch nicht zahlen - zu Recht, wie das Gericht entschied.
Die Transplantation selbst stelle keine Krankheit dar, sondern diene der Linderung einer Krankheit, hieß es in der Begründung. Daher unterliege die stornierte Reise nicht dem Versicherungsschutz. (dapd)
10:10
Man muss halt bei jeder Versicherung damit rechnen, dass sie zwar Beiträge kassiert, aber im Schadensfalls jede Möglichkeit sucht und ausnutzt, um keine Leistungen erbringen zu müssen. Fast alle Versicherungen sind nichts weiter als Geldinstitute, die Rendiet erwirtschaften wollen.