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Zusatznamen auf den Ortsschildern – Okay für elf NRW-Städte

Zusatznamen auf den Ortsschildern – Okay für elf NRW-Städte

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Erst ab, jetzt wieder dran: Hagen darf künftig den Zusatz "Stadt der Fernuniversität" auf seinen Ortsschildern aufbringen lassen. Foto: WP Michael Kleinrensing
Das NRW-Innenministerum hat nach einigem Hin und Her Zusatznamen für elf Kommunen genehmigt. Die Städte Hagen, Attendorn und Hückeswagen dürfen ab sofort ihre Ortsschilder ergänzen, teilte das Ministerium am Montag mit. Eine der Folgen: NRW hat bald drei offizielle „Hansestädte“.

Düsseldorf. 

Kleines Ratespiel: Was haben Wipperfürth, Warburg und Attendorn mit Bremen und Hamburg gemeinsamen? Ein Tipp: Es ist nicht ein Hafen. Das Land NRW sorgt jetzt dafür, dass die drei NRW-Gemeinden sich neue Ortsschilder anfertigen dürfen – mit Zusatznahmen. Elf NRW-Kommunen werden dazu in den nächsten Tagen schwarz auf weiß die Genehmigung in der Post haben, teilte das NRW-Innenministerum am Montag mit. Damit wird vollzogen, was der Landtag im vergangenen Oktober beschlossen hatte.

Zu den ersten Kommunen, die in Düsseldorf um Zusatznamen ersucht hatten, gehören Wipperfürth, Warburg und Attendorn, die sich ab sofort ganz offiziell „Hansestadt“ nennen dürfen, wozu einst im Mittelalter – auf dem heutigen Gebiete NRWs – unter andererm Soest, Münster, Dortmund und Köln gehörten.

Zusatznamen sollen „kommunales Selbstbewusstsein stärken“

„Mit dem offiziellen Zusatz können Gemeinden und Kreise ihre Einzigartigkeit bekannt machen. Das stiftet Identität und stärkt das kommunale Selbstbewusstsein“, sagte Ralf Jäger am Montag, der als Innenminister auch für die Kommunen zuständig ist. Zusatznahmen auf Ortsschildern dürften sich damit in Kürze auf diesen Städten und Gemeinden finden:

Einfach so dürfen die Kommunen jetzt allerdings nicht Schilder und Briefbögen umgestalten. Die neue Zusatzbezeichnung muss erst in der Hauptsatzung vermerkt sein. Und sie muss im offiziellen Schriftverkehr genutzt werden, schreibt das Ministerum vor. „Sie darf auch auf Ortseingangsschildern verwendet werden“ – muss aber nicht. Pass- und Ausweisdokumente müssten dagegen nicht geändert werden. Dort reicht die Angabe der ausstellenden Behörde, etwa „Stadt Hagen“.

Drei-Viertel-Mehrheit in Rat und Kreistag nötig

Im Oktober 2011 hatte der NRW-Landtag die Gemeindeordnung und die Kreisordnung geändert. Seitdem sind amtliche Bezeichnungen erlaubt, die auf die Geschichte oder heutige Bedeutung von Gemeinden und Kreisen hinweisen. Räte und Kreistage müssen mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder die Bezeichnung bestimmen.

Wären die Vorgaben nicht so eng auf die „Geschichte“ bezogen, hätte möglicherweise die Rhein-Erft-Kreis-Stadt Kerpen weniger ihrer Verbindung zur Kolping-Bewegung hervorgehoben; aber der Vorschlag „Schumi-Stadt“, um sich mit dem Namen des berühmten rennfahrenden Kerpeners zu schmücken, war vor Ort nicht ernsthaft in der Debatte. Zumal der siebenfache Gasfuß-Weltmeister in der Schweiz lebt.

In Attendorn freut man sich unterdessen über die Nachricht aus Düsseldorf. Bürgermeister Wolfgang Hilleke hatte im vergangenen November die Initiative in den Rat gebracht, um an die „Bedeutung und hanseatische Geschichte“ Attendorns zu erinnern.