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Zentralrat kämpferisch im Rentenstreit für Witwe von KZ-Überlebendem

07.08.2012 | 06:47 Uhr

Im Streit um die Hinterbliebenenrente für die Witwe eines KZ-Überlebenden setzt der Zentralrat der Sinti und Roma auf ein Einlenken des Landes NRW. "Das ist ein einmaliger Vorgang und ich hoffe, dass die Politik diese Willkür abschafft", sagte der Verbandsvorsitzende Romani Rose der Nachrichtenagentur dapd.

Düsseldorf (dapd-nrw). Im Streit um die Hinterbliebenenrente für die Witwe eines KZ-Überlebenden setzt der Zentralrat der Sinti und Roma auf ein Einlenken des Landes NRW. "Das ist ein einmaliger Vorgang und ich hoffe, dass die Politik diese Willkür abschafft", sagte der Verbandsvorsitzende Romani Rose der Nachrichtenagentur dapd. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf an diesem Dienstag (7. August) solle die Gegenseite Kompromissbereitschaft zeigen. Sollte es zu einem Urteil kommen, das die "Willkürpraxis" bestätige, werde der Zentralrat bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen, um Recht zu bekommen.

In dem konkreten Fall klagt die Witwe des 2009 verstorbenen Sinto Anton B. gegen die Bezirksregierung Düsseldorf. Der Mann überlebte als einziges von elf Geschwistern das Konzentrationslager Auschwitz und bekam zeit seines Lebens eine Opferrente. Nach dem Tod beantragte seine Ehefrau Witwenrente, die ihr die Bezirksregierung aber verwehrt. Die Behörde zweifelt nachträglich die ärztlichen Befunde aus den 50er-Jahren an, wonach Anton B.s Herzleiden auf die KZ-Internierung zurückzuführen sind.

Nach Ansicht des Zentralrats lässt sich das Vorgehen nicht erklären. "Es kann nicht sein, dass ein anerkanntes Gutachten aus dem Jahr 1955 nach dem Tode in Frage gestellt wird", sagte Rose. Hierbei gehe es nicht nur um den moralischen und rechtlichen Vertrauensschutz im Fall B., sondern für alle Hinterbliebenen von Holocaustopfern. Auch sie müssten sonst um ihre Rente fürchten. Laut Rose haben das Internationale Auschwitz Komitee und weitere Opferverbände ihre Solidarität mit Eva B. bekundet.

dapd

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