Volle Uni bringt Studentin in Geldnot
13.02.2012 | 18:08 Uhr 2012-02-13T18:08:00+0100
Siegen. 24-Jähriger wurde BAföG gestrichen, weil sie Regelstudienzeit nicht einhalten konnte . Im Pflichtseminar war kein Platz mehr.
Manchmal mutiert selbst die Uni zur Losbude. Wenn es für Seminare an überfüllten Hochschulen mehr Studenten als Plätze gibt, wird halt gelost. Und dann gibt’s nicht nur Gewinner. Anna Richter* gehörte zu den Verlierern. Sie bekam keinen Platz in einem Pflichtseminar an der Siegener Universität und musste es in einem späteren Semester nachholen. Das war nicht nur ärgerlich, sondern für sie und ihre Eltern auch noch teuer: Denn ihr wurde wegen Überschreitung der Regelstudienzeit das BAföG in diesem Semester gestrichen.
Studenten, die auf Treppenstufen hocken und Vorlesungen verfolgen. Professoren, die in Kinosälen unterrichten, weil die Räume auf dem Campus nicht ausreichen: Noch nie haben so viele junge Menschen in Deutschland ein Studium begonnen, wie im vorigen Jahr. Und die Zahl wird zumindest in den nächsten Jahren weiter steigen, allein schon wegen der doppelten Abiturjahrgänge und der entfallenen Wehrpflicht. Das hat Konsequenzen. „Schon jetzt sind überfüllte Seminare an der Tagesordnung“, sagt Marco Schneider, Referent für politische Bildung und Kultur beim AStA der Universität Siegen. Für viele bedeutet das eine Verlängerung der Studienzeit, weil sie nicht sofort in die gewünschten oder notwendigen Seminare kommen. Wer das nicht will, weicht auf Kurse aus, die nicht unbedingt zum eigenen Studienschwerpunkt passen, aber zumindest den benötigten „Schein“ bringen – „unabhängig davon, ob tatsächlich ein Interesse am Thema besteht oder nicht“, sagt Schneider.
Dabei stehen vor allem BAföG-Empfänger unter Druck. Die machen, zumindest an der Uni Siegen, fast ein Drittel der Studentenschaft aus, weiß der Geschäftsführer des Studentenwerks, Detlef Rujanski. Diese Studenten bekommen die Unterstützung nur für die Regelstudienzeit – wer länger braucht, muss schon gute Gründe vorbringen können.
Eine überfüllte Uni gehört offenbar nicht dazu – jedenfalls nach Auffassung des Studentenwerks. Als Anna Richter im vierten Semester das Pflichtseminar „Experimentelle Übungen zu Ökologie“ für ihr Biologie-Studium belegen wollte, bekam sie keinen Platz: zu voll. Im Losverfahren hatte sie kein Glück. Erst im sechsten Semester konnte die 24-Jährige das wichtige Seminar besuchen. Mit der Folge, erst im darauf folgenden ihre Bachelor-Arbeit schreiben zu können. Doch: Der jungen Frau, die auf die 670 Euro BAföG pro Monat angewiesen war, wurde deshalb im letzten Semester das Geld gestrichen, weil sie die Regelstudienzeit überschritten hatte.
„Dabei“, sagt Anna Richter, „war es doch nicht meine Schuld, sondern die der Uni!“ Mit einem Bankdarlehen und bei den Eltern geliehenem Geld kam die Studentin so eben über die Runden. Dennoch will sie die Entscheidung so nicht hinnehmen. Vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg hat sie das Studentenwerk auf Fortzahlung der Ausbildungsförderung verklagt. Und nach Ansicht ihres Rechtsanwaltes Wilhelm Achelpöhler sollte sie gute Chancen haben, zu gewinnen. „Das Gesetz definiert Ausnahmen, nach denen länger BAföG zu zahlen ist“, sagt der Münsteraner Fachanwalt und nennt Krankheit, Kindererziehung, Mitarbeit im AStA oder sonstige „schwerwiegende“ Gründe. „Wenn meine Mandantin unbestritten wegen der Überfüllung ihren Schein nicht bekommen hat, dann ist das solch ein schwerwiegender Grund“, meint er.
Detlef Rujanski vom Studentenwerk sieht das anders. „Mangelnde Studienorganisation ist kein Ausnahmegrund“, meint er. Und wenn es an fehlenden Kapazitäten der Hochschule gelegen habe, müsste diese notfalls auf Schadenersatz verklagt werden.
Für die Studentenvertreter ist das eine unhaltbare Situation. „Die Kapazitäten an den Unis, also Räume und Seminare, müssen ausgeweitet werden“, sagt AStA-Sprecher Marco Schneider. „Auch das BAföG muss angepasst und erweitert werden.“
(*Name geändert)
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