Mieter haben im Winter ein Recht auf 20 Grad
11.02.2012 | 18:19 Uhr 2012-02-11T18:19:00+0100
Dortmund. Der Winter hat Deutschland fest im Griff. Die Heizungen arbeiten auf Hochtouren, die Schornsteine qualmen. Aber wie warm muss eine Wohnung eigentlich sein? Das fragen sich sowohl Mieter als auch Vermieter.
Die Heizkosten und die Mieterrechte bei Ausfall der Heizung spielen derzeit eine große Rolle, wenn der Deutsche Mieterbund NRWin Düsseldorf um Hilfe gebeten wird. „Die Energiepreise steigen jährlich weiter an. Viele Mieter sparen beim Heizen, weil sie die hohe Nachzahlung im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung fürchten und einkommensschwache Mieter, insbesondere Rentner, sich das Heizen schlichtweg nicht mehr leisten können“, sagt Geschäftsführerin Elisabeth Gendziorra.
Wie warm muss eine Wohnung sein?
Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann. Allerdings muss der Vermieter nicht „rund um die Uhr“ diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23 bzw. 24 und 6.00 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus. Mietvertragsklauseln, nach denen zum Beispiel eine Temperatur von 18 Grad Celsius zwischen 8 und 21 Uhr ausreichen soll, sind unwirksam.
Was kann ich als Mieter tun?
Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im Winter nicht erreicht, liegt ein Wohnungsmangel vor. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel abzustellen. Solange dies nicht geschieht, kann der Mieter die Miete mindern, das heißt weniger zahlen. Bei einem völligen Heizungsausfall und Minusgraden im Winter ist eine Mietminderung bis zu 100 Prozent möglich. Wird es in der Wohnung nur noch maximal 18 Grad Celsius warm, ist eine Mietminderung bis zu 20 Prozent denkbar. Bleibt es in der Wohnung auf Dauer kalt, drohen sogar Gesundheitsschäden, ist der Mieter auch berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Auch der Ausfall der Warmwasserversorgung ist ein Wohnungsmangel, der vom Vermieter beseitigt werden muss und den Mieter zu einer Mietminderung berechtigt. Das Gleiche gilt bei einer mangelhaften Warmwasserversorgung, das heißt wenn die Mindestwarmwassertemperatur zwischen 40 und 50 Grad Celsius nicht erreicht wird.
Dürfen Vermieter aktuell eine Heizkosten-Zulage verlangen?
Eine Heizkosten-Zulage für Vermieter gibt es nicht, also nein. Der Vermieter kann nicht, weil plötzlich die Heizkosten steigen, die monatlichen Abschlagszahlungen erhöhen. Eine Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen ist immer an die jährlich zu erstellende Nebenkostenabrechnung geknüpft. Diese beinhaltet auch die Abrechnung der Heizkosten für die vergangenen 12 Monate. Ist aufgrund der Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung fällig, kann der Vermieter im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung die monatliche Vorauszahlung anheben.
Gibt es eine Heizpflicht?
„Mieter sind verpflichtet, die Wohnungen immer ausreichend zu beheizen“, sagt Elisabeth Gendziorra. Bei extremen Außentemperaturen, das heißt hohen Minusgraden, müssen Mieter auch bei Abwesenheit, zum Beispiel im Urlaub oder am Wochenende dafür sorgen, dass ihre Wohnung nicht unbeheizt bleibt. Sicherheitshalber sollte vor Urlaubsantritt ein Freund, Verwandter oder Nachbar mit der Betreuung der Wohnung beauftragt werden. Bei längerer Abwesenheit sollten wasserführende Anlagen, wenn möglich, entleert werden. Sind Wasserrohre oder -leitungen tatsächlich zugefroren und helfen so einfache Mittel, wie heißes Wasser, heiße Tücher, Heizlüfter oder Fön nicht weiter, müssen Handwerker, zum Beispiel Installateure gerufen werden. Keinesfalls sollten Mieter selbst mit offener Flamme, Kerzen oder Lötlampe arbeiten. Wichtig ist auch, dass bei jedem Auftauversuch die Wasserzufuhr vorher abgesperrt wird. Wasserrohrbrüche werden häufig erst nach dem Auftauen entdeckt.
„Ein Problem weniger“ für Hauseigentümer
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale (VZ) NRW gibt Antworten auf Fragen zum richtigen Heizverhalten.
Bei Feuchteproblemen in Wohnräumen gibt es in vielen Städten ein Vor-Ort-Beratungsangebot der Feuchtediagnose. Hier kommt ein Energieberater der VZ vorbei und ermittelt für 60 Euro Ursachen in der Wohnung bzw. am Gebäude. Termine können unter der Hotline-Nummer 0180 111 5 999 vereinbart werden.
Beim NRW-Landesverband Haus & Grund in Dortmund halten sich die Anfragen besorgter Hauseigentümer noch in Grenzen. „Einige wollen wissen, was sie tun sollen, wenn die Wasserleitungen einfrieren, andere fragen, was sie machen müssen, wenn die Wohnungen ihrer Mieter nur 18 Grad warm sind“, sagt Rechtsanwalt Manfred Hüttemann. Unterm Strich habe der Winter im vergangenen Jahr jedoch für mehr Schwierigkeiten als die aktuelle Kälte gesorgt: „Die Schnee- und Eisbeseitigung fällt bisher Gott sei Dank weg, und auch Dachlawinen sind dieses Mal kein Thema“, so Hüttemann. „Da haben wir derzeit ein Problem weniger.“
Mit Blick auf die zugefrorenen Kanale und den Engpässen bei der Heizölversorgung rät er den Hauseigentümern jedoch, kein Risiko einzugehen: „Wenn man sieht, dass es knapp wird und man kommt nur noch zwei bis vier Wochen aus, sollte man sofort handeln und unverzüglich Heizöl bestellen“, so Hüttemann.
Nachzahlungen sind für die Vermieter ein Risiko
Immense Heizkosten erwartet Hüttermann für die Mieter derzeit noch nicht: „Wenn man den üblichen Abrechnungszeitraum hat von Sommer bis zum Sommer, gleicht sich der Februar vermutlich mit dem Dezember und Januar aus.“ Grundsätzlich jedoch bestände für Vermieter immer latent die Gefahr, ob Mieter eine hohe Nachzahlung auch leisten könnten. Der Verband Haus & Grund rate daher, die entsprechenden Vorauszahlungen an die letzte Abrechnung anzupassen. „Den Menschen fällt es doch wesentlich leichter, jeden Monat 30 Euro mehr zu zahlen, als auf einen Schlag 360 Euro“, so Hüttemann. Wer die bisherigen Abschlagszahlungen nicht angepasst habe, könne dies zwar noch mit Blick auf die nächsten Wochen nachholen - „das ist aber nicht rückwirkend möglich“, so der Anwalt.
06:49
@ schneutzl | #3: Ja, es gibt schon seltsame Leute, aber auch seltsame Vermieter:
Bei uns schaltet die Heizungsregelung die Heizung zwischen 22 und 05 Uhr komplett aus.
Ein Brief an den Vermieter, es sei nachts viel zu kalt, brachte nichts, nicht mal die Tatsache, dass ein Mieter wirklich todsterbenskrank ist.
Durch das nächtliche Auskühlen des ganzen Hauses verbrauchen wir tagsüber zum Aufwärmen sehr viel Energie, trotzdem wird es nicht richtig warm.
In Eigenregie haben wir nun testweise die Heizungsregelung abgeschaltet - also auf 24 Stunden Dauerbetrieb geschaltet, und überlassen die Nachtabsenkung den heruntergedrehten Thermostatventilen - seit dem ist es viel angenehmer.
Interessant wäre in einem solchen Artikel nicht nur die rechtliche, sondern auch die praktische Seite:
Tagsüber haben wir derzeit eine Vorlauftemperatur von 80°C - Nachts mit der Heizungsregelung 0° bzw. das, was nach Auskühlen der Anlage übrig bleibt.
Was wäre denn eine vernünftige Vorlauftemperatur in der Nacht? 50°C ?
Wie kann ich als Mieter die Regelung überprüfen? Ein Außenfühler ist vorhanden, eigentlich müsste der ja die Regelung der Vorlauftemperatur übernehmen (draussen kälter = höherer Vorlauf, draussen wärmer = niedrige Vorlauftemperatur.
Gibt es Faustregeln zum experimentieren?
Und - wie bringe ich den Vermieter dazu, die Anlage durch einen Fachmann neu einstellen und endlich die seit Jahren fällige Wärmedämmung der Fassaden vornehmen zu lassen?
Direkt zum Anwalt rennen ist ja nicht das Nonplusultra...
@ willi
Wie es in Ihrem Haus abläuft, das ist ja übel. Eigentlich kann es nicht im Interesse Ihres Vermieters sein, seinen Besitz auf diese Art und Weise zu schädigen. Wir hatten vor etlichen Jahren mal Ärger mit einer Rentnerin, die wollte nachts um zwei im Nachthemd auf dem Sofa sitzen und es warm haben. Die anderen arbeitenden Mietparteien wollten aber eine derart verkürzte Nachtabschaltung bzw. runterfahren der Heizungsanlage nicht mitbezahlen. Es verlief alles im Sande.
Ihre Maßnahme scheint für Sie alle richtig zu sein.
Wird Ihre Heizungsanlage nicht gewartet? Ich glaube nicht, dass Sie Anspruch darauf haben, verstehe allerdings auch nicht den Vermieter, da die Kosten dafür umgelegt werden können auf die Mieter. Unser Installateur kommt jedes Jahr im Oktober, stellt ein, repariert gegebenenfalls (das bezahlen wir natürlich, sind aber meist Kleinigkeiten wie neue Regler...) und gut ists.
Fassadendämmung ist alleine Sache des Vermieters, das haben wir auch nicht gemacht, kein Geld. Aber wir haben ein neues Dach spendiert sowie in drei Wohnungen neue vorschriftsmäßige Fenster. Schon da unglaubliche Energieeinsparung. Zwei Parteien kriegten keine neuen Fenster, u.a. die in #3 erwähnten Mieter, da sie in 6einhalb Jahren, die sie da wohnen, noch NIE Fenster geputzt haben, und zwar 100%ig. Die unterm Dach putzen auch nicht, also...nix da.
Die 4500 € pro Partei können wir uns sparen.
15:28
hatten wir mit einem unserer Mieter. Rief sonntags an, die Heizung würde nicht richtig warm, Baby friert ! Hatte aber erst dienstags Zeit für den Heizungsinstallateur. Rundruf bei den anderen vier Parteien, Heizung o.k, keine Probleme. Mit Installateur in der Wohnung, Raumtemperatur 22 Grad, Heizungsventile waren auf Stufe 3 (von 5) gedreht. Installateur stellt auf 5, daraufhin brüllendheiße Heizkörper. Wo ist das Problem, das liefe doch einwandfrei, fragte der Installateur. Antwort: Sie wollten nicht auf 5 drehen, das würde zuviel Energie verbrauchen, sie wollten sparen. Also Klartext: Heizung runterdrehen und trotzdem eine mollig warme Wohnung erwarten. Und das bei diesen Temperaturen.
Anschließend sofort einen Brief geschrieben : Im Mietvertrag vereinbart wurde eine Klausel über Kleinreparaturen, diese werden wir zum ersten Mal in Anspruch nehmen und die Kosten für den Installateur von den Mietern zurückverlangen.
Auch so kann man sparen !
13:23
Jedem das Seine, aber die Wohnung oder bzw. sogar ein ganzes Haus auf 25 Grad hoch zu heizen, nur damit man auch bei Minustemperaturen im T-Shirt rumlaufen kann (oder eher raumlaufen muss...) ist alleine schon unter ökologischen Gesichtspunkten ein wenig bekloppt.
Davon ab: Selbst bei den augenblicklichen Minustemperaturen muss ich meine Heizung nicht höher als Stufe 2 (von 5) stellen, um auf 19 Grad Wohlfühltemperatur zu kommen. Wenn man selbst "auf volle Pulle" nicht über die 20 Grad kommt, kann schlichtweg etwas an der Anlage oder aber am Haus (Dämmung, Fenster...) nicht stimmen.
Bei vielen Leuten wird es aber auch einfach daran liegen, dass sie nichtmal wissen, wie man richtig heizt und lüftet. Mit Fenster auf Kippe und allen Türen sperrangelweit auf heizt es sich eben nicht ganz so effektiv. Ausserdem nützt es mehr, die Heizung dauerhaft niedrig an zu haben, als sie hochzureißen, sobald man den Raum betritt und sie sonst aus zu lassen.
Aber es ist ja viel einfacher, auf den Vermieter zu schimpfen.
Heizen und lüften.....wieder so ein Lüftungsfascho.....
Ihre Ansichten ensprechen nicht ganz der Realität.....
Sie stellen Ihren Thermostat auf 2 und haben 19° ? Interessant......und das 24 Std am Tag? Sehr ökologisch!
Viele Vermieter sind nunmal VERBRECHER!! Sind sie auch so ein Verbrecher?
Achso,das ihre Sichtweise von gestern ist,erklären Sie selbst!
Wohlfühltemperatur von 19°-das ist vielleicht ihre.Aber die Menschen sind verschieden.
Der Onkel Addi ist schon weit über 40 Jahre tot....wissen sie oder? Die Menschen tragen keine Uniformen mehr....sie kleiden sich modern und chic.
Es wäre schlauer wenn Sie ihre dummen Tipps für sich behielten!
Heizkörper lässt man wenn auf einer Stufe konstant
Zum Lüften,das ist auch sehr verschieden.Am besten ein Hydrometer kaufen und bei einer hohen Luftfeuchtigkeit mal stoss lüften.
Man kann aber sich sehr gut im Netz informieren.Bloss nicht auf die Lebensweisheiten der DUMMEN hören!!! Oh Gott Oh Gott
nunja..., ich sitze gerade NACKT vor meinem Laptop, weil das nach dem Baden so schön gemütlich ist. Also: nicht mosern, sondern mehr das Leben genießen.
Und Türen "sperrangelweit auf" habe ich auch nicht - ich habe sie komplett ausgehängt. Das macht die Wohnung luftiger. Die Zeiten, wo man in der "Stube" einen bullernden Ofen stehen hatte und der Rest war kalt, sind doch vorbei, oder? Das kenne ich auch nur von früher aus entsprechenden Bauernhäusern. Aber Sie leben anscheinend in solchen Klischees.
Übrigens heize ich nicht mit Fenster auf Kippe, weil das zieht. Gern heize ich bei komplett offenem Fenster, weil sich das so frühlingshaft anfühlt. Solange das Amt mir sämtliche Heizkosten erstattet, sehe ich da kein Problem.
Lieber Hausmeister,
erwarten Sie eine ernsthafte Diskussion? Falls ja, sollten sie die Worte Adolf, Faschist, Verbrecher etc. einfach weglassen. Dann redet man auch mit Ihnen. Ich weiß nicht wie Sie darauf kommen, dass ich ein uniformiert herumlaufender Vermieter bin, irgendwas läuft da in Ihrem Kopf wohl schief.
Zudem: Viele Dinge, die Sie frecherweise annehmen, entsprechen einfach nicht der Realität. Wo habe ich denn geschrieben, dass ich die Temperatur 25 Stunden am Stück halte? Lesen Sie mal nach, Sie werden die Textpassage nicht finden, weil es wirklich keinen Sinn macht.
Und schlußendlich: Die Luftfeuchtigkeit wird mit einem HYGROmeter gemessen, NICHT mit einem HYDROmeter. Vielleicht sind es ja auch SIE, der dumme Tipps gibt.
immerhin willst du anderen vorschreiben, was eine "Wohlfühltemperatur" ist - nämlich Schlotterkälte. Da machst du dich gemein mit Sarrazin, bist also nicht weit von genannten Vokabeln entfernt.
11:14
20°? mir eindeutig 5° zu kalt......
aber ich lebe ja auch in eigentum.....
mit mietern kann man es ja machen
"IM EIGENTUM", MIETERN
naja, was da oben fehlt ist im Eigentum!!
und selbst da funktioniert der ein oder andere Heizkörper nicht richtig..... ;)