Das aktuelle Wetter NRW 16°C
Gerichtsstreit

Für Demente nur Krankentransport

12.08.2012 | 19:24 Uhr
Für Demente nur Krankentransport
Krankentransportwagen wie dieser sind mit medizinischem Fachpersonal besetzt.

Hamm/Bochum.   Patienten mit erheblichen Bewusstseinsstörungen dürfen nicht mit sogenannten Mietliegewagen transportiert werden. Mit dem Gerichtsurteil stärkt das Oberlandesgericht Hamm die Rettungsdienste im Konkurrenzkampf um lukrative Krankentransporte.

Im Konkurrenzkampf um lukrative Krankentransporte hat das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm die Position der Rettungsdienste gestärkt. Nach einer aktuellen Entscheidung des 4. Zivilsenats dürfen Betreiber von sogenannten Mietliegewagen Demenzkranke und Patienten mit erheblichen Bewusstseinsstörungen in der Regel nicht transportieren. Diese Patientengruppe muss nach Ansicht des OLG als besonders hilfsbedürftig eingestuft werden, die aufgrund unkontrollierter Reaktionen eine medizinisch-fachliche Betreuung durch geschultes Personal benötigt und deshalb nur mit einem speziellen Krankentransportwagen (KTW) befördert werden darf.

Mit dieser Begründung hat das OLG der Unterlassungsklage eines Bochumer Rettungsdienstes gegen einen Anbieter von wesentlich kostengünstigeren Mietliegewagen stattgegeben. Der Mietliegewagenbetreiber hätte laut OLG trotz entsprechender ärztlicher Verordnung die Beförderung einer 90-jährigen gebrechlichen und dementen Patientin zur Dialyse ablehnen müssen, weil dafür die notwendige Qualifikation fehlte und er damit gegen Vorschriften des Rettungsgesetzes verstößt. Zugleich rügt der Senat Ärzte und Krankenkassen: Einsparungen im Gesundheitswesen dürften nicht dazu führen, dass ohne erkennbaren Grund auf kostengünstigere Mietliegewagen zurückgegriffen wird, obwohl zum Schutz hilfsbedürftiger Patienten die Beförderung mit einem KTW notwendig ist.

Nach Auffassung des OLG können Anbieter von Mietliegewagen, die lediglich eine Genehmigung nach dem Personenförderungsgesetz besitzen, höchstens Patienten mit leichten Behinderungen und geringen gesundheitlichen Einschränkungen transportieren.
(AZ: 4 U 75/12)

Klaus Brandt

Facebook
 
Kommentare
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/6976456/create

Fotos und Videos
Bike-Festival in Winterberg
Bildgalerie
Radsport
Zelttheaterstadt auf dem Giller
Bildgalerie
Kultur Pur 2013
Topacts beim Festival Kultur Pur
Bildgalerie
Kultur Pur 2013
Mendener Pfingstkirmes
Bildgalerie
Pfingstkirmes
Aus dem Ressort
Liam (1) kämpft gegen die unheilbare Krankheit
Morbus Krabbe
Das erste Lächeln, die ersten Zähne, die ersten Schritte — Eltern sind stolz, wenn sich ihre Kinder prächtig entwickeln. Und völlig verzweifelt, wenn alles anders kommt. So wie beim kleinen Liam aus Lünen-Wethmar: Er hat Morbus Krabbe.
Mann stirbt bei Feuer in Werne — Brandursache noch unklar
Polizei
Nach einem Brand am Pfingstmontag in Werne, bei dem ein 57-Jähriger gestorben ist, ermittelt die Polizei nach der Brandursache - die ist nämlich auch am Dienstag noch unklar. Die Polizei hat einen Brandsachverständigen kontaktiert. Die Leiche wird obduziert.