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Warum so manches Sonntags-Brötchen illegal verkauft wird

Warum so manches Sonntags-Brötchen illegal verkauft wird

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Foto: FUNKE Foto Services
Wer an Sonntagen länger als fünf Stunden Brötchen zum Mitnehmen verkauft, verstößt gegen Gesetze. Trotzdem haben viele Bäckereien länger geöffnet.

Essen. 

Manch verkauftes Sonntagsbrötchen aus der Region ist streng genommen illegal. Das Ladenöffnungsgesetz in NRW verbietet es Bäckereien und anderen Verkaufsstellen, Brötchen und Brot an Sonn- und Feiertagen länger als fünf Stunden außer Haus – sprich: zum Mitnehmen – zu verkaufen.

Nur Torte und Kuchen sind erlaubt

Wie kann das sein? Zunächst einmal besagt das Ladenöffnungsgesetz in NRW, dass Bäckereien nicht länger als fünf Stunden geöffnet haben dürfen. Das gilt allerdings nicht für solche Bäckereien, die eine Café-Konzession besitzen. Denn bei ihnen greift das Gaststättengesetz. Und Gaststätten dürfen auch sonntags länger geöffnet haben. Zahlreiche Bäckereien machen davon Gebrauch und öffnen sonntags etwa von 7 bis 17 Uhr.

So weit, so gut. Allerdings gilt für Bäckereien wie auch für Tankstellen und Kioske, dass sie nach Ablauf der fünf Stunden an Sonn- und Feiertagen nur noch „zubereitete Speisen“ zum Mitnehmen verkaufen dürfen: Torte, Kuchen, belegte Brötchen. Nicht aber Brot oder eben das ‚unberührte‘ Brötchen. Nur dann, wenn es in dem Café selbst verzehrt wird. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich Bahnhofs-Bäckereien. Für sie gelten andere Vorschriften.

„Brötchen und Brot zählen nicht zu den zubereiteten Speisen. Der Außer-Haus-Verkauf nach Ablauf der fünf Stunden ist nicht erlaubt“, bestätigt Mirjam Grotjahn, Sprecherin des NRW-Wirtschaftsministeriums. „Die Kontrolle ist eine Sache der Ordnungsämter. Bei Verstößen kann eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro verhängt werden.“

Kontrollen nur nach Hinweisen

Auch Walter Dohr, Geschäftsführer beim Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks, kennt das Problem: „Einige halten sich nicht daran“, gesteht er, „andere aber eben schon. Es gibt auch immer mal wieder Kontrollen der Ordnungsämter.“ Den Verband sieht er bei der Einhaltung der Vorschriften nicht in der Pflicht. „Wir müssen da ja nicht die Polizei spielen.“

In Essen jedenfalls finden Kontrollen nur nach Hinweisen statt, heißt es bei der Pressestelle der Stadt. Es sei schwierig nachzuvollziehen, wann die Fünf-Stunden-Grenze überschritten sei. „Es gibt keine pauschalen Kontrollen durch das Ordnungsamt. Derzeit sind keine Fälle bekannt, in denen eine Bäckerei die Außer-Haus-Verkaufszeit von fünf Stunden an Sonn- und Feiertagen überschritten hat.“