Veröffentlicht inRegion

Sturm-Bäume darf man meist nicht als Brennholz mitnehmen

Sturm-Bäume darf man meist nicht als Brennholz mitnehmen

Sturmschäden Herne.jpg
Beseitigung der Sturmschäden Foto: WAZ FotoPool
Wohin mit all den Sturm-Bäumen nach dem Unwetter? Seit Montagabend ist die Städte an Rhein und Ruhr voll von Totholz, das man wunderbar als Brennholz stibitzen könnte. Aber: Das ist verboten — denn das Holz gehört meist der Stadt. Und die hat damit noch was vor.

Essen. 

Die Folgen des Unwetters am Montagabend sind noch immer präsent, unübersehbar sozusagen. Durch die Unmengen an Holz, die sich in Form von Zweigen, Ästen und Stämmen auf Straßen, Gehwegen und in den Wäldern stapeln. Die Städte stecken mitten in den Aufräumarbeiten, viele Bürger packen kräftig mit an und räumen die hölzernen Hürden beiseite. Doch wohin mit dem Holz? Ist das jetzt Abfall?

Auf der Deponie landet laut Stefan Befeld vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW möglichst nicht mal ein Ast. Denn bei den meterlangen, einst majestätisch anmutenden Laub- oder Nadelbäumen handelt es sich jetzt schlicht um Wertstoffe, benötigt unter anderem von Sägewerken und der Industrie.

„Interessant für die Sägewerke sind vor allem Bäume aus den Wäldern“, erklärt Befeld. Buchen, Eichen oder Pappeln würden sich am Besten für die Möbelproduktion eigenen. Doch die gestürzten Stadtbäume wie Platanen oder Amberbäume seien als Material zur Weiterverarbeitung schwierig. Deshalb würden sie oft lediglich zerhackt und zu Spanplatten verarbeitet oder als Brennholz verwendet.

Selbst vermeintlicher Holzabfall bringt noch Geld

Das passiere auch mit Bruchholz, das zum Beispiel durch einen Blitzeinschlag keine gerade Schnittkante aufweist. „Damit ist die Sägeverwendung dahin“, sagt Befeld – und damit viel vom Wert. Doch selbst der vermeintliche Holzabfall bringt noch Geld. Die Unterschiede variieren jedoch stark, nach Qualität und Baumart. Stefan Befeld schätzt gehacktes Holz auf einen Wert von nur 30 bis 50 Euro pro Festmeter, Stammholz bringt jedoch bis zu 150 Euro.

Obwohl jetzt so viel mehr Bäume auf dem Markt sind, haben die Folgen des Orkans keine Auswirkungen auf die Holzpreise, versichert Stefan Befeld. „Es ist eine überschaubare Menge. Rund 80.000 Festmeter fallen nicht so ins Gewicht“, schätzt Befeld. Genaue Zahlen zu den betroffenen Baumbeständen gäbe es noch nicht, schließlich dürften Wälder aus Sicherheitsgründen noch immer nicht betreten werden. Zum Vergleich: Nach dem Wüten des Wirbelsturms „Kyrill“ 2007 lagen 15 Millionen Festmeter am Boden. „Damals gab es keine Kapazitäten zur Verarbeitung mehr“, so Befeld. Das sei nach „Ela“ nicht der Fall.

Wer sich jetzt direkt auf die Straße begibt und nach hölzernen Schätzen Ausschau hält, sei gewarnt. Einige Städte verbieten den Abtransport von Holz. „Die Bäume sind Eigentum der Stadt. Es handelt sich dabei um einen Wertstoff, der als Biomasse oder Holz wiederverwertet wird“, erklärt Renate Kusch die Handhabe der Stadt Essen.

Düsseldorf sieht es ähnlich und warnt davor, Holz einfach von der Straße aufzulesen. Die Duisburger hingegen sehen es pragmatisch. Ganze Baumstämme dürften Bürger hier verladen, „solange sich das Holz auf einer öffentlichen Fläche befindet“, mahnt Sprecherin Susanne Stölting,

100 Millionen Euro Schaden

Doch die meisten Betroffenen des Unwetters können den zahlreichen umgekippten und abgerissenen Bäumen nichts Gutes abgewinnen. Denn der Versicherungsschaden durch das Tief „Ela“ beläuft sich auf mindestens 100 Millionen Euro. Doch wer zahlt? Bianca Bosch vom Bund der Versicherten weiß Rat: „Haftbar kann nur derjenige gemacht werden, der sich etwas hat zu Schulden kommen lassen.“ – und das ist niemand außer Ela. Und bei dem Unwetter handelt es sich um ein Naturereignis, höhere Gewalt also.

Für den Schaden an Haus oder Auto kommt die Wohngebäude- beziehungsweise die KFZ-Teilkaskoversicherung auf. Schließlich könne im Nachhinein nicht nachgewiesen werden, ob der Baumeigentümer – wie Städte – regelmäßig sein Eigentum kontrolliert hat. So verhält es sich ebenfalls mit dem Nachbarn, dessen Pappel sich am Montag abrupt auf dem eigenen Grundstück niedergelassen hat.

Dennoch gibt es eine Sache, über die auch kein Schadenersatz hinwegtrösten kann, sagt Stefan Befeld vom Landesbetrieb Wald und Holz: „Was schmerzt, ist der ideelle Wert.“