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Städtebund attackiert Pläne zur Integration behinderter Schüler

22.09.2012 | 06:32 Uhr

Der Städte- und Gemeindebund NRW kritisiert die rot-grünen Pläne zur Eingliederung behinderter Kinder in den Regelschulbetrieb.

Bergkamen (dapd-nrw). Der Städte- und Gemeindebund NRW kritisiert die rot-grünen Pläne zur Eingliederung behinderter Kinder in den Regelschulbetrieb. "Es ist nicht realistisch, dass wir für die Förderschulen und für die allgemeinbildenden Schulen bezahlen", sagte Verbandspräsident Roland Schäfer der dapd. Die NRW-Kommunen gäben für Behinderte ohnehin schon mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr als Eingliederungshilfe aus. "Das ist bereits ein gewaltiger Brocken", fügte Schäfer hinzu und fragte: "Sollen wir jetzt etwa doppelt zahlen?"

Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) hatte einen Referentenentwurf für die Änderung des Schulgesetzes vorgestellt, der keinen Ausgleich der Mehrkosten für die Inklusion durch das Land an die Kommunen vorsieht. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden und am 1. August 2013 in Kraft treten.

Die Änderung des Schulgesetzes setzt eine Vorgabe der UN-Behindertenrechtskommission um, wonach jeder Behinderte das Recht hat, eine Regelschule zu besuchen. Bislang gehen in NRW erst 21 Prozent der Schüler mit sozialpädagogischem Förderbedarf auf eine Regelschule. NRW hängt beim Inklusionsanteil gegenüber Schulen in Bremen und Schleswig-Holstein weit hinterher.

Städte- und Gemeindebund droht Land mit einer Klage

Schäfer, der auch Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist, warnte: "Das Land sollte sich überlegen, ob es in der Lage ist, die doppelte Anzahl von Sonderpädagogen für Inklusionsklassen einzustellen." Der Vorteil der Förderschulen sei, dass sie entsprechend für jede Art von Behinderung ausgerichtet seien. "Wenn das Land jetzt meint, es müsse anders gemacht werden, dann ist das ein Gebot der Konnexität", sagte Schäfer. Das Land fordere, also müsse das Land auch bezahlen.

Es könne nicht sein, dass den ohnehin schon klammen Kommunen auch noch die Kosten für das Behindertenmaterial, die zusätzlichen Räume, die Rollstuhlrampen und die Aufzüge aufgebürdet werden. Die Kommunen sind in der Regel für die Finanzierung der äußeren Schulangelegenheiten zuständig, das Land bezahlt die Lehrer und Sozialpädagogen.

Der Schuldezernent des Städte- und Gemeindebunds, Claus Hamacher, sagte der dapd: "Wenn das Land auf dem Standpunkt beharrt, dass trotz des Konnexitätsgebots Kosten von den Kommunen zu tragen sind, werden die Kommunen klagen."

dapd

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