Der Tod des fünfjährigen Alexander bleibt ein Rätsel
30.10.2011 | 16:28 Uhr 2011-10-30T16:28:00+0100
Herdecke/Espiel.Wie und warum starb der fünfjährige Alexander K. aus Herdecke am 19. Juli 2010 im 2285 Kilometer entfernten Espiel? Wer ist für den Tod des Kindes verantwortlich? Fragen, die fast eineinhalb Jahre nach dem tragischen Geschehen in den spanischen Bergen nahe Cordoba, nicht beantwortet sind.
Staatsanwalt Bernd Haldorn, der den Fall am Hagener Landgericht bearbeitet und gegen die Mutter von Alexander wegen Totschlags ermittelt, sind die Hände gebunden. Denn nach dem Tatortprinzip ist die spanische Justizbehörde „Herr des Verfahrens“, zu dem nach dem europäischen Recht kein Parallelverfahren eröffnet werden darf.
Mutter Tanja verhinderte den Kontakt zum Vater
Rückblende ins Jahr 2010. Die Eltern von Alexander, Tanja (41) und Hans K. (49), haben sich vor vier Jahren scheiden lassen. Hans K. wohnt jetzt in Dortmund. Tanja und Alexander in Herdecke. Obwohl es einen Gerichtsbeschluss gibt, verhindert Tanja immer wieder, dass es zwischen Vater und Sohn zur Kontaktaufnahme kommt.
Dann setzt Hans endlich einen Termin am Jugendamt durch. Am 19. Juli 2010 soll es hier zu einem Treffen kommen. Doch Alex erscheint nicht. Seine Mutter ist mit ihm nach Spanien gereist. Während Hans noch am Jugendamt auf seinen Sohn wartet, stirbt der fünfjährige Alex in den spanischen Bergen. Einen Tag später taucht Tanja K. dehydriert und und völlig verwirrt an einer Tankstelle in Espiel auf. Sie berichtet von einer Autopanne. Als die Polizisten den Opel Astra von Tanja in der spanischen Einöde finden, entdecken sie in dem Wagen Kinderkleidung. Die Suche wird ausgeweitet. Am 23. Juli 2010 stoßen die Fahnder auf den toten Jungen. Er ist bei 45 Grand im Schatten verdurstet. Neben Alexander liegt eine Packung Schlaftabletten.
Vater beschuldigt seine Ex-Frau
Tanja K. kommt zur Genesung in die Uni-Klinik „Reina Sofia“. Hans K. reist zur Identifizierung seines toten Sohnes nach Spanien. Er glaubt, dass seine Ex-Frau für den Tod des Kindes verantwortlich ist. Er erstattet Anzeige gegen die damals 40-Jährige wegen Totschlags und unterlassener Hilfeleistung. Noch von Deutschland aus hatte Hans K. die Verbrennung des Leichnams in einem spanischen Krematorium verhindert.
Zum Glück. Wie sich später herausstellt. Denn im Körper des Jungen, der an „multiplem Organversorgen“ gestorben war, wurden Spuren von Schlaftabletten entdeckt. Ob die Menge tödlich war, muss noch geklärt werden. Staatsanwalt Bernd Haldorn: „Ich kann die toxische Dosis nicht bestätigen.“ Der spanische Untersuchungsrichter habe ein Gutachten veranlasst. Die Unterlagen seien vor etwa zwei Wochen in Hagen eingegangen. Nun müssten sie übersetzt werden. Das dauere seine Zeit. Aus Sicht des Staatsanwaltes kommt das Verfahren keinesfalls schleppend voran. Die spanischen Behörden handelten auch nicht langsamer als die deutschen: „Auch bei uns kann eine normale DNA-Analyse, wenn es nicht um einen besonders dringlichen Fall geht, bis zu einem Jahr dauern.“
Schlaftabletten im Körper gefunden
Tanja K. scheint nach ihrer Genesung Spanien verlassen zu haben. Bernd Haldorn: „Zumindest hat sie in Spanien einen Zustellungsbevollmächtigten beauftragt, der ihre Briefe entgegennimmt und weiterleitet.“ Dieser Rechtsanwalt gebe aber keine Auskunft – und er müsse es auch nicht – über den Aufenthaltsort seiner Mandantin. Überprüfungen der Staatsanwaltschaft in Herdecke und an „anderen Familienwohnorten“ verliefen ebenfalls ergebnislos. Alle Verwandten machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Bernd Haldorn: „Wir wissen nicht, wo Tanja K. zur Zeit lebt.“
Ohne die neuen Unterlagen genau zu kennen (weil sie noch nicht übersetzt sind), verdichtet sich für den Hagener Staatsanwalt der Eindruck, „dass die spanischen Behörden eine Erledigung des Verfahrens anstreben“. Ob es dabei zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einer Verurteilung von Tanja K. wegen Totschlags bzw. unterlassender Hilfeleistung kommt, ist völlig offen. Wichtig ist nur, ob es in Cordoba zu einer Anklageerhebung kommt. Wird danach das Verfahren – wie auch immer – beendet, darf es in Deutschland wegen des sogenannten „Strafklageverbrauchs“ nicht wieder aufgenommen werden.
Die Urne ist spurlos verschwunden
Dabei sieht Alexanders Vater Hans K., der auf eigene Kosten einen Dortmunder und einen spanischen Anwalt eingeschaltet hat, nur in einem Gerichtsverfahren, das mit der Verurteilung der Mutter endet, eine Möglichkeit, seine Trauer aufzuarbeiten. Das für ihn Unerträgliche: Der Streit um den kleinen Alexander geht über den Tod des Kindes hinaus weiter. Noch in Spanien hatte die Mutter am 28.August 2010 die Verbrennung des kleinen Leichnams angeordnet. Danach – und das, obwohl der ADAC die Urne nach Deutschland überführen sollte, schon bereit stand - verschwindet die Asche des toten Kindes spurlos. Hans K. weiß bis heute nicht wo die Urne ist. Für ihn hat sein Sohn Alexander kein Grab.
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