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Auflagen bei Umzugswagen machen Kirmesvereinen schwer zu schaffen

03.06.2012 | 18:26 Uhr
Auflagen bei Umzugswagen machen Kirmesvereinen schwer zu schaffen

Hagen.   Die verschärften Kontrollen nach der Loveparade-Katastrophe machen vielen Veranstaltern zu schaffen. Wurde früher oft ein Auge zugedrückt bei den Sicherheitsbestimmungen, müssen Vereine jetzt alle Auflagen erfüllen. Doch die Bestimmungen des Gesetzgebers sind oft unverständlich.

Als Symbolfiguren gehören die Wolkenschieber zur Hasper Kirmes einfach dazu. Die Männer in Frack und Zylinder sollen beim Umzug für einen blauen Himmel und Sonnenschein sorgen. In diesem Jahr dürfen sie das schlechte Wetter aber nicht von ihren Wolkenschieber-Wagen aus abwehren. Denn dieser ist nur einachsig und damit nicht für die Personenbeförderung zugelassen.

So steht es in den TÜV-Bestimmungen, die rund zwei Wochen vor Kirmesbeginn für Missstimmung im Hagener Stadtteil Haspe sorgen. „Wir verstehen schon, dass die Sicherheit eingehalten wird. Allerdings sollten die Bestimmungen es den Vereinen ermöglichen, ihr Brauchtum weiterhin zu pflegen“, erklärt Dietmar Thieser. Der Präsident des Hasper Heimat- und Brauchtumvereins (HHBV) stößt sich vor allem an der umständlichen Sprache. Im „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“ wimmelt es von Paragrafen und Klauseln. „Bei uns sind ja keine Juristen am Werk. Man müsste das mal übersetzen“, fordert Thieser.

150 bis 180 Euro pro Wagen

Die Sicherheitsbestimmungen gibt es übrigens schon länger, doch erst nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg, wurde die Kontrollen verschärft. Im vergangenen Jahr konnte der HHBV die Auflagen noch mühelos erfüllen, doch jetzt stellen sich den Mitgliedern höhere Hürden in den Weg. So kann kein Wagen ohne TÜV-Gutachten auf die Reise geschickt werden. Mit diesem müssen die Vereine dann zum Ordnungsamt, um eine Betriebserlaubnis zu beantragen. Schließlich sollen die Wagen nicht in der Garage bleiben. Der Vorgang ist nicht nur kompliziert, sondern auch teuer. 150 bis 180 Euro werden pro Wagen fällig. „Das kostet die Vereine insgesamt mehrere tausend Euro“, schätzt Thieser.

In Gevelsberg kommt die Stadt für anfallende TÜV-Rechnungen auf. Überhaupt sind die Kirmesvereine in der Nachbarstadt schon weiter, schließlich greifen die verschärften Bedingungen dort schon seit 2011. „Wir sind mit der Sache deshalb vertraut“, betont Michael Sichelschmidt, erster Vorsitzender im Gevelsberger Kirmesverein.

Sicherheit hat Priorität

Auch für ihn hat Sicherheit Priorität. Trotzdem übt Sichelschmidt Kritik am Gesetzestext: „Wir sind doch nur Hobbykünstler. Um das Brauchtum zu pflegen, müssen wir uns jetzt mit so komplizierten Bestimmungen befassen.“

Die Gevelsberger haben für den Umzug am 24. Juni schon vorgesorgt. Die Geländer am Wagen sind einen Meter hoch, zwischen Seitenabdeckung und Boden sind exakt 20 Zentimeter Platz. Alles vorschriftsmäßig, ebenso die Zugbegleiter, die jede Achse sichern.

Eine Tradition mussten die Gevelsberger jedoch aufgeben. Der Doppelwagen wurde vom TÜV aus dem Verkehr gezogen. In der Bestimmung heißt es, dass jeder Traktor nur einen Anhänger ziehen darf. „Das ist für uns schon ein großer Einschnitt gewesen“, sagt Sichelschmidt. Aber Jammern hilft nicht und so versucht der Kirmesverein vom Ein-Anhänger-Gefährt herab Freude an den Straßenrand zu verteilen.

Auch die Kollegen aus Haspe haben trotz der TÜV-Auflagen den Humor nicht verloren. Ihr Wolkenschieber-Wagen fährt am 16. Juni wie gewohnt durch die Straßen – jedoch mit ungewohnter Besatzung. „Wir stellen eine Pappfigur drauf“, sagt Thieser lächelnd. Diese soll dann aber, bitte schön, auch für sonnige Festtage sorgen.

Denis de Haas

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