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Wieviel bewirkt der Patientenwille?

20.06.2007 | 08:40 Uhr

Palliativmediziner Prof. Michael Zenz über passive und aktive Sterbehilfe

"Der Wille des Patienten ist für den Arzt verbindlich. Allerdings kann kein Arzt gezwungen werden - salopp gesagt - den Stecker herauszuziehen. Wenn ein schwer kranker Mensch nicht mehr leben möchte, ist es ärztliche Pflicht, herauszufinden, warum. Leidet der Kranke unter starken Schmerzen? Hat er den Lebenssinn verloren? Die Palliativmedizin kann Auswege finden. Gegen Schmerzen gibt es hochwirksame Medikamente. Und Psychologen, die in der Palliativmedizin arbeiten, sind geschult, den Blick des Menschen so zu lenken, dass es möglich ist, noch Lebensfreude zu entwickeln. Es gibt viele Menschen, die auch stark behindert noch Glück empfinden. Zur Sterbehilfe: Wenn jemand im Wachkoma liegt, und es zu Zwischenfällen kommt, die sein Leben bedrohen - wenn der Arzt das Beatmungsgerät abstellt, dann ist das ein aktives Vorgehen zur passiven Sterbehilfe. Eine legale Grauzone. Nicht legal ist das Abstellen des Beatmungsgeräts, wenn der Mensch bei Bewusstsein ist. Das ist aktive Sterbehilfe. Tötung auf Verlangen. Sie ist in Deutschland nicht erlaubt. Die Justizministerin will den Patientenwillen ins Gesetz aufnehmen. Auch das wird nicht soweit gehen, dass bei Lebensunlust der Stecker 'rausgezogen werden kann." pek

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