Verfahren gegen ehemaligen SS-Mann vertagt
28.10.2009 | 14:21 Uhr 2009-10-28T14:21:00+0100
Aachen. Einer der letzten deutschen Nazi-Verbrecherprozesse ist vertagt worden. Der vor Gericht stehende frühere SS-Mann Heinrich Boere soll 1944 in den Niederlanden drei Menschen heimtückisch erschossen haben. Seine Anwälte stellten einen Befangenheitsantrag gegen einen Oberstaatsanwalt.
Nach mehreren Anträgen der Verteidigung ist der Mordprozess vor dem Landgericht Aachen gegen einen 88 Jahre alten mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrecher ergebnislos vertagt worden. Noch vor Verlesung der Anklageschrift hatten die Anwälte des früheren SS-Angehörigen Heinrich Boere aus Eschweiler einen Befangenheitsantrag gegen einen Oberstaatsanwalt gestellt.
Laut Angaben der Verteidiger befürchte ihr Mandant, dass die Staatsanwaltschaft voreingenommen sei und ein faires Verfahren nicht gegeben sein könnte. Die Anwälte bezogen sich in ihrem Antrag auf ein Interview, das der Oberstaatsanwalt einem niederländischen TV-Sender gegeben hatte. Darin sei klar ersichtlich, dass es der Staatsanwaltschaft um eine Verurteilung gehe und dass entlastende Gesichtspunkte möglicherweise nicht berücksichtigt werden könnten.
Anklage wegen heimtückischen Mordes
Das Gericht verschob daraufhin die Verlesung der Anklage auf den 3. November. Dem 88-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, 1944 in den Niederlanden drei Menschen heimtückisch erschossen zu haben. Es handelte sich dabei um Männer, die vom Naziregime dem holländischen Widerstand zugerechnet wurden. Für den Prozess sind zunächst 13 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll frühestens kurz vor Weihnachten verkündet werden.
Das Simon-Wiesenthal-Zentrum hat den Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher vor dem Landgericht Aachen begrüßt. "Die Anklageerhebung gegen Heinrich Boere ist ein sehr starkes Zeichen dafür, dass der Zeitabstand die Schuld der Täter nicht verringert und dass ein hohes Alter die Mörder von unschuldigen Zivilisten nicht schützen darf", erklärte Direktor Efraim Zuroff. "Boeres Opfer und ihre Familien verdienen es auch heute noch, dass ihnen Gerechtigkeit widerfährt", sagte er weiter.
Ausdrücklich lobte Zuroff die deutschen Strafverfolger in diesem Fall, vor allem Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß von der Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen. "Wir hoffen, dass die aktuelle Intensivierung der Bemühungen der deutschen Strafverfolgungsbehörden bei den Ermittlungen gegen NS-Täter fortgesetzt und zu konkreten Ergebnissen in ähnlichen Fällen führen wird", unterstrich Efraim Zuroff. Boere selbst steht auf Platz Sechs der vom Wiesenthal-Zentrum geführten Liste der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher.
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22:37
Wenn die niederländische und die deutsche Justiz an einer Verfolgung der Straftaten Heinrich de Boeres ernsthaft interessiert waren, stellt sich mir die Frage, weshalb dieser Mann erst heute in Aachen vor Gericht steht.
Nach seiner Verurteilung durch die niederländische Justiz zum Tode und der anschließenden Umwandlung des Urteils in eine lebenslange Strafe, lebte de Boere nach seiner Flucht in seine Heimat unbehelligt unter seinem Namen in Eschweiler.
Weder die niederländische, noch die deutsche Justiz waren innerhalb von Jahrzehnten in der Lage oder Willens, diese Strafsache juristisch zu einem Ende zu bringen.
Dieses jetzt bei einem 88jährigen Menschen 65 Jahre nach der Tat vollziehen zu wollen ist juristisch für unerträglich und eine Posse der Juristen.
Meine Beurteilung treffe ich bewusst, ohne auf die Taten des Angeklagten einzugehen.