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Prozess

Vater muss nach Tod seiner Tochter drei Jahre in Haft

19.02.2010 | 12:21 Uhr

Köln.Der Vater einer Dreijährigen muss nach deren Tod für drei Jahre in Haft. Das Schlagen und Treten seien für den Vater gängige Erziehungsmethoden gewesen, die er selbst in seiner Heimat Ghana erlebt habe, begründete das Gericht die milde Strafe. Eine Tötungsabsicht sah es nicht.

Das Kölner Landgericht hat am Freitag im Prozess um den Tod eines drei Jahre alten Mädchens den Vater des Kindes zu drei Jahren Haft verurteilt und ist damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben. Der 32-Jährige wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Laut Gericht hatte das Kind am Tattag im Herbst 2007 in die Hose gemacht und war daraufhin von dem aus Afrika stammenden Mann derart geschlagen worden, dass es in der Badewanne stürzte und ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Gefängnis wegen Totschlags beantragt.

Laut Gericht handelte es sich bei der Tat des gelernten Informatikers um einen „minderschweren Fall“. Der Mann habe das Kind zwar im Vorfeld der Tat schon häufig geschlagen und auch getreten, den Tod des Mädchens habe er allerdings nicht gewollt.

Vielmehr seien das Schlagen und Treten für ihn gängige Erziehungsmethoden gewesen, die er selbst in seiner Heimat Ghana erlebt habe, so der Richter. Er habe dem Kind auf seine Art zeigen wollen, dass es etwas falsch gemacht habe. Die Schläge hätten weh tun sollen.

Vater ließ Mutter über Tod des Kindes im Dunklen

Am Tattag hatte das Kind in die Hose gemacht, der Vater hatte das Mädchen deshalb in die Badewanne gestellt und geschlagen, so das Gericht. Dabei sei das Mädchen wohl gestürzt und ums Leben gekommen. Anschließend habe der Mann das Kind in einen Koffer gepackt und die Leiche später in einem Waldstücke in der Nähe der Kölner Ford-Werke vergraben. Der Mutter, die zur Tatzeit arbeiten war, gaukelte er vor, das Kind sei mit Verwandten nach Ghana gereist. Dort sei es an Malaria erkrankt und verstorben.

Nebenklage-Anwältin Edda Schneider-Ratz sagte, sie könne die Begründung für das milde Urteil nicht nachvollziehen. Vor allem könne von einem minderschweren Fall keine Rede sein. Der Angeklagte lebe seit zehn Jahren in Deutschland, man könne ihm nicht zugute halten, dass in Ghana Schläge und Tritte gegenüber einem drei Jahre alten Kind gängig seien.

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung haben die Möglichkeit, gegen das Urteil Revision einzulegen. Aufgrund einer möglichen Fluchtgefahr des gebürtigen Afrikaners wurde der Haftbefehl gegen den 32-Jährigen aufrecht erhalten. (ddp)

DerWesten

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Kommentare
20.02.2010
10:49
Vater muss nach Tod seiner Tochter drei Jahre in Haft
von Bienchen6715 | #5

dieses Urteil zeigt mal wieder, wieviel Kinder in Deutschland wert sind...es ist immer wieder unfassbar.

19.02.2010
14:33
Vater muss nach Tod seiner Tochter drei Jahre in Haft
von roterplanet | #4

Wenn in diesem Fall keine Revision eingeleitet wird, dann habe ich meinen guten Glauben in einen funktionierenden Rechtsstaat verloren ! Wie können Richter solche krassen Fehlurteile ungestraft fällen. Ein Schlag ins Gesicht des getöteten Kindes. Vielleicht mag es in Ghana Usus sein die Kinder tot zu prügeln, aber noch!! sind wir nicht Ghana und unterliegen (dachte ich jedenfalls bis zu diesem Urteil) der deutschen Rechtsprechung. Was geht in einem solchen Richterkappes nur vor ?

19.02.2010
13:41
Vater muss nach Tod seiner Tochter drei Jahre in Haft
von kurt vor ostern | #3

dann würde das kind noch leben...

19.02.2010
13:36
Vater muss nach Tod seiner Tochter drei Jahre in Haft
von enrico palazzo | #2

Sind wir hier in Ghana oder in Deutschland?

Diese Frage sollte sich der Richter stellen. Die Argumentation, dass es angeblich in Ghana üblich sein soll die eigenen Kinder per Prügel zu erziehen, ist doch nicht nachvollziehbar. Man stelle sich vor, die gleiche Logik wäre bei den Kriegsverbrecherprozessen in Nürnberg zugrunde gelegt worden. Die Angeklagten wären dann wahrscheinlich freigesprochen worden.

19.02.2010
13:26
Vater muss nach Tod seiner Tochter drei Jahre in Haft
von Afrolocke | #1

Scheint ja sonst auch alles gestimmt zu haben in der Familie, Tritte, Schlaege, etc. Und dann geht es auch so einfach, dass Kind nach Ghana ohne Zustimmung der Mutter ausfliegen zu lassen. Manche Verbindungen schreien einfach nach solchen Katastrophen.

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