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Schon nach acht Punkten zum Idiotentest

08.05.2007 | 23:38 Uhr

STRASSENVERKEHR. Richter verdonnern Raser nach drei Verstößen zur MPU. "Die nötige Einsicht des Fahrers fehlt."

MÜNCHEN. Wackelt die 18-Punkte-Regelung? Das Verwaltungsgericht München hat einen Schnellfahrer schon nach acht Punkten in der Verkehrssünderdatei zur Teilnahme am so genannten Idiotentest verdonnert. Der Mann war in neun Monaten dreimal beim zu schnellen Fahren erwischt worden und hatte dafür insgesamt acht Flensburg-Punkte kassiert.

Nach der eigentlich geltenden Regel schickt die Verkehrsbehörde nach acht Punkten zuerst einen Brief und erinnert die Verkehrssünder an Seminare zum Punktabbau. Erst nach 18 Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg. Um ihn wieder zu bekommen, muss der Verkehrssünder die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Im Münchener Fall hatte die Behörde gleichzeitig mit dem Hinweis auf den 8-Punkte-Stand die Teilnahme am Idioten-Test angeordnet. Die Richter des Verwaltungsgerichtes haben diese amtliche Entscheidung jetzt bestätigt, weil die Verkehrsverstöße des bis dahin unauffälligen Mannes in einem kurzen Zeitraum lagen. Das zeige, dass dem Fahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehle (VG München, DAR 07, 167).

Der ADAC befürchtet jetzt, dass das geltende Punktesys-tem durch das Urteil praktisch aufgehoben wird. (NRZ)

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