Priester muss drei Jahre und neun Monate in Haft
06.10.2008 | 15:59 Uhr 2008-10-06T15:59:00+0200Essen/Bottrop. Drei Jahre und neun Monate muss der katholische Priester Horst G. (67) aus Essen ins Gefängnis. Das Essener Landgericht sprach den früheren Pfarrer der Bottroper St.-Franziskus-Gemeinde am Montag des zehnfachen sexuellen Missbrauchs für schuldig.
"Er ist nicht Opfer, sondern einer der Sexualstraftäter, die wir hier gewöhnlich haben." Richter Staake, Vorsitzender der V. Strafkammer am Landgericht Essen, sparte nicht mit klaren Worten, als er das Urteil gegen Pfarrer Horst G. verkündete. "Verharmlosend" nannte er das Teilgeständnis des Angeklagten, der lediglich drei der angeklagten Fälle eingeräumt hatte.
12-jährigen Sohn eines Bekannten missbraucht
1993 und 1994 hatte der 67-Jährige in den Ferien den zwölfjährigen Sohn einer befreundeten Familie in seinem Pfarrhaus in der Wellheimer Mark bei sich aufgenommen. Dabei kam es zu den zum Teil schweren sexuellen Missbräuchen des Kindes. Im Prozess hatte der Geistliche, der seit Bekanntwerden der Vorwürfe in einem Kloster im Essener Süden lebt, sich zu seiner Homosexualität bekannt. Zum Vater des Jungen, einem Lehrer aus dem Bergischen Land, hatte er über Jahre ein sexuelles Verhältnis. Als die sexuellen Übergriffe gegen das Kind damals offenbar wurden, hatte die Familie vereinbart, auf eine Anzeige zu verzichten. Erst vor wenigen Monaten hatte eine Tochter der Familie auf eine Anzeige gedrängt. Sie gab an, vom Angeklagten vergewaltigt worden zu sein. Diese Tat, die der Pfarrer bestreitet, ist allerdings rechtlich verjährt. Den ebenfalls verjährten sexuellen Missbrauch eines weiteren Sohnes der Familie hatte Horst G. dagegen eingeräumt.
In seinem letzten Wort hatte der Pfarrer sich zu seiner Schuld bekannt: "Ich habe dem Jungen Schaden zugefügt, meine Gemeinde in die Krise gebracht, viele Menschen enttäuscht und dem Bistum Essen Schande gemacht." Richter Staake sprach im Urteil davon, dass der Geistliche im Prozess nur die halbe Wahrheit gesagt habe. Es sei auch "ziemlich erbärmlich", dass dieser sich als Opfer sexueller Verführungen dargestellt habe. Strafmildernd wurden die möglichen dienstrechtlichen Folgen für den Geistlichen berücksichtigt.
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Ich finde die Formulierung verjährten Missbrauch irgendwie pervers... genau wie die Kinder die Sache nicht vergessen können, wie man an der Tochter der Familie sieht, so sollte auch die Straftat an sich nicht verjähren
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Ach, welch toller Richter (68er?) ! Na, eben deutsche Justiz!!!
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