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Glatteisunfall

Oberhausen geht gegen Urteil zu Glatteis-Unfall in Berufung

03.01.2012 | 13:18 Uhr
Oberhausen geht gegen Urteil zu Glatteis-Unfall in Berufung
Bei einem Glatteisunfall 2010 wurde Günter Trinks Pkw beschädigt. Aufgrund seiner Klage könnten jetzt hohe Kosten auf die Stadt Oberhausen zukommen. Foto: privat

Oberhausen.   Die Klage eines Rentners, dessen Auto bei einem Glatteisunfall beschädigt wurde, könnte große Folgen für Oberhausen haben. Das Landgericht Duisburg gab ihm Recht - und fordert die Zahlung der Reparaturkosten. Die Stadt wehrt sich gegen den Richterspruch.

Die Stadt hat gegen ein Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichtes Duisburg Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Das Landgericht hatte Oberhausen dazu verdonnert, unter anderem die Reparaturkosten für das bei einem Glatteisunfall beschädigte Auto des Rentners Günter Trinks zu übernehmen. Trinks (73) war bei spiegelglatter Fahrbahn auf der Jägerstraße im Dezember 2010 auf einen anderen Pkw aufgefahren. Als der 73-Jährige damals erfahren hatte, dass außer ihm neun weitere Autofahrer an der selben Stelle verunglückten, „obwohl die Polizei die Stadt über die Gefahrenstelle informiert hatte“, wie Trinks sagte, entschied er sich zu klagen.

Als das Gericht dem Rentner dann recht gab , obwohl die Jägerstraße an der Unglücksstelle nicht einmal zu Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 gehört, also zu denen, die gestreut werden müssen, sah Trinks Rechtsanwalt Volker Wisbar bei künftigen Glatteisunfällen eine Klage- und Kostenlawine auf die Stadt zukommen.

Der städtische Rechtsdezernent Frank Motschull blieb jedoch angesichts eines solchen Horrorszenarios gelassen. „Zunächst werden wir abwarten, wie die zweite Instanz entscheidet“, sagte er. Für ihn hat das Landgericht Duisburg ganz „klar eine Einzelfallentscheidung getroffen“. Bei seinem Urteil hätte das Gericht zwei Faktoren berücksichtigt, die besondere Gefahrenquelle und dass genügend Zeit gewesen wäre, zu reagieren. Also zu streuen oder Warnschilder aufzustellen. „Die Gültigkeit der Einteilung der Straßen in Dringlichkeitsstufen wird nicht angezweifelt“, war Motschull überzeugt.

Besondere Gefahrenstellen

Dennoch, sollte das Urteil auch in der zweiten Instanz Bestand haben, „könnte sich daraus eine regelmäßige Verpflichtung für die Stadt ergeben“, befürchtet Motschull, bei Eis und Schnee besondere Gefahrenstellen außerhalb von Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 zu streuen oder zu kennzeichnen.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, das sich, sollte das Gericht eine erneute Beweisaufnahme fordern, rund ein Jahr lang hinziehen könnte, „werden wir Gespräche mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen führen“, verdeutlicht Motschull. Dabei wird es um eine Ausweitung des Bürgerservice gehen. Motschull macht jedoch auch klar: „Es wird nicht möglich sein, alle Flecken in Oberhausen zu streuen.“

In dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf möchte Motschull eine Frage allerdings geklärt wissen: die eines „möglichen Mitverschuldens“ des Autofahrers. Der Rechtsdezernent: „Das wurde in der ersten Instanz gar nicht angesprochen.“

Winter 2010 in Oberhausen

Andrea Micke

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Kommentare
15.02.2012
09:05
Oberhausen geht gegen Urteil zu Glatteis-Unfall in Berufung
von dirk7603 | #5

Ok, hier kommen mehrere Faktoren zusammen. Zuerst muss man festhalten, dass der Mann einfach falsch reagiert hat - egal ob Eis oder nicht.

Auch wenn der Stadt bekannt war, dass es hier Unfallhäufungen gab, heisst dass doch lange nicht, dass man einfach mal eben einen Streuwagen organisieren kann, da es laut Strteuordnbung "wichtigere" Strassen gibt.

Ich finde der Renter macht es sich zu einfach die Schuld auf die Stadt abzuwälzen. Er ist der Fahrzeugführer und hat sich den Gegebenheiten der Strecke anzupassen. Wenn ich doch weiss, dass es glatt ist fahre ich entsprechend defensiv.

Genauso kann die Stadt jetzt argumentieren, dass der Auftrag zum Abstreuen der Strasse erteilt wurde, jedoch aus Kapazitätsgründen nicht sofort erfolgt ist.

15.02.2012
08:24
Oberhausen geht gegen Urteil zu Glatteis-Unfall in Berufung
von besserwisserboy2 | #4

Komisches Urteil! Als erstes ist einmal der Autofahrer an einem Unfall schuld. Bei winterlichen Straßenverhältnissen habe ich a.) meine Geschwindigkeit anzupassen und b.) meinen Abstand zum Vordermann entsprechend anzupassen.
Ich glaube das ein Warnschild diesen schuldlosen Rentner nicht davon abgehalten hätte dem Vorderman, der ja auch zum Stehen kam, hinten aufzufahren.
Aber das Gericht hat gesprochen und nun warten wir auf die nächste Instanz

04.01.2012
08:13
Oberhausen geht gegen Urteil zu Glatteis-Unfall in Berufung
von verlande | #3

... hm ... Billigendes Inkaufnehmen ...
ob die Verwaltung bei Ihrer lexen Haltung bliebe, wüsste sie dass es zu einem Unfall mit Schwerverletztem gekommen sei.
Muss denn immer etwas passieren :-( ???

03.01.2012
12:58
Oberhausen geht gegen Urteil zu Glatteis-Unfall in die Berufung
von ichweisswie | #2

Ich tendiere auch zur Ansicht des Autofahrers. Andererseits hab ich zu der Zeit mein Auto stehen lassen damit nichts passiert (passieren kann), was niemand verhindern kann. Denn klar ist auch das einfach nicht jede Nebenstraße, auch wenn kurzfristig als Gefahrenstelle bekannt, auch sofort gestreut oder anders abgesichert werden kann.

03.01.2012
09:41
Oberhausen geht gegen Urteil zu Glatteis-Unfall in die Berufung
von Daredevil | #1

Ist doch mal wieder das typische Verhalten der Verwaltungshengste - da passieren binnen kurzer Zeit an einer Stelle 10 Glatteis-Unfälle, aber da die Stelle nicht mit oberster Priorität im Streuplan steht, ignoriert man diesen Umstand einfach mal geflissentlich...

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