NRW darf Internet-Glücksspiel verbieten
02.11.2009 | 15:50 Uhr 2009-11-02T15:50:00+0100Münster. Sportwetten im Internet dürfen von hiesigen Behörden verboten werden, selbst wenn der Anbieter des Glücksspiels im Ausland sitzt. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster am Montag verkündet. Hintergrund war die Klage gegen eine Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf.
Das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele wie Sportwetten oder Casinospiele im Internet kann in Nordrhein-Westfalen verboten werden. Dies entschied der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster in einem am Montag bekanntgewordenen Beschluss. (Az.: 13 B 736/09)
In dem vorliegenden Fall hatte ein in Gibraltar ansässiger Internet-Veranstalter von Sportwetten, der auch weitere Glücksspiele anbietet, gegen ein Verbot durch die Bezirksregierung Düsseldorf geklagt. Die Bezirksregierung hatte dem Unternehmen untersagt, im Internet öffentliches Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags zu veranstalten.
Orts des Angebots ist entscheidend
Gegen dieses Verbot hatte das Unternehmen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht. Diesem Antrag gab das Verwaltungsgericht teilweise statt und erklärte, dass sich das Verbot lediglich auf das NRW-Gebiet beziehen dürfe. Gegen diese Entscheidung hatten beide Prozessparteien Beschwerde eingelegt, über die das OVG nun entscheiden musste.
Das Münsteraner Gericht erklärte, dass das Verbot nach dem Glücksspielstaatsvertrag gerechtfertigt sei. Demnach könne die zuständige Behörde die Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele untersagen. Diese Voraussetzungen seien hier erfüllt, da das Unternehmen in NRW per Internet Glücksspiele anbiete. Das Veranstalten von Glücksspielen im Internet sei jedoch verboten.
Weitere Gerichtsentscheidungen stehen an
Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Verbot stelle zwar einen Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit dar, hieß es. Dieser sei aber gerechtfertigt, da er dem Ziel diene, insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren der Glücksspielsucht und der damit verbundenen Folgekriminalität zu schützen.
Der Beschluss des OVG kann nicht angefochten werden. Laut einem OVG-Sprecher sind in den kommenden Wochen weitere Entscheidungen zu Anbietern von Internet-Glücksspielen zu erwarten, da die Bezirksregierung Düsseldorf in mehr als 30 Fällen den Betrieb solcher Online-Portale untersagt hatte. Bei der Bezirksregierung Düsseldorf sieht man sich unterdessen in seiner Rechtssicht vom OVG bestätigt. Eine Sprecherin erklärte auf Anfrage von DerWesten: "Wir werden auch weiterhin Glücksspiel im Internet verbieten." (mit ddp)
17:35
Ich finde es so Blöd !!!! Ich habe keine Zeit zu Lottokiosk zu laufen und es wäre sehr viel leichter Lotto im Internet zu spielen.
Wieso wird NUR in Deutschland alles immer VERBOTEN.
18:18
Spielen kann süchtig machen. A B E R !!!
Die Lottospieler können jeden Samstag rd. 50 Mio ausgeben ohne sog. Lottokarte.
Die Totospieler gaben am Samstag für 6 aus 45 ganze 250 TDE aus, ein Bruchteil vom Lotto.
Da wird aber die Karte verlangt. Wenn ein Lottojackpot steig, steigen die Umsatzerlöse auf fast 100 Mio. Euro, ohne Kontrolle. Das müssen die Fabers dieser welt viel mehr Sturm machen, damit der sog. Glückspielstaatsvertrag gekippt wird. Ein Monopol zum Geldeinsammeln von den 16 Bundesländern.
Dazu gehören natürlich auch die Spielbanken.
Ich kenne jemnden der in Aachen im laufe der Jahre Millionen verspielt hat, jetzt hat der
gute ( dumme ) Mann die sog. Altersarmut. Solange er nicht gespert war, lassen die naturgemäß auch jeden rein, der Geld mitbring.
17:27
ich höre immer nur verbieten, verboten und und und.... ne ne ne sowas gibts auch nur in deutschland
16:49
Glücksspiele im Internet verboten? Und wenn der Betreiber Ausland sitzt und dort jenseits unserer Grenzen Glückspiele stattfinden? Wer will denn da zu Gericht sitzen? Euro-Lotto mit einem Jack-Pott von derzeit 100 Mio Euro läßt sich bequem im Internet spielen. Klar, wenn ich den geknackt habe, gehe ich die die Schweiz nicht nur der Steuer wegen sondern weil ich befürchten muß, dass mittels gerichtlicher Verfügung seitens einer deutschen Behörde, der Super-Gewinn zugunsten der leeren Staatskassen vereinnahmt wird.
16:18
Na klar doch. Glücksspiel ist nur dann erlaubt, wenn es ordentlich Gewinne in die Kassen dieses Staates spült. Ansonsten ist es pfui und ganz, ganz schädlich!