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Vergewaltigungsprozess

"Nicht weggelaufen" - Aufregung um korrekten Freispruch

14.09.2012 | 09:36 Uhr
"Nicht weggelaufen" - Aufregung um korrekten Freispruch
Ein Freispruch in einem Vergewaltigungsprozess sorgt für Empörung.Foto: dapd

Essen/Marl.  Ein Freispruch sorgt für Empörung. Ein 31-Jähriger war vor dem Landgericht Essen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Opfer, eine 15-Jährige, habe nicht deutlich gemacht, dass sie keinen Sex wollte. Jetzt hat die Landgerichtspräsidentin eine Ehrenerklärung abgegeben.

Vergewaltigungsprozess
Freispruch in Missbrauchprozess - "Sie hätte fliehen können"

Überraschend ist ein wegen Vergewaltigung angeklagter Mann (31) vom Landgericht Essen freigesprochen worden. Das Opfer (15) habe ihm nicht deutlich gemacht, dass sie keinen Sex wolle, so die Richterin. Deshalb könne man ihn nicht verurteilen. Sie selbst spricht von einem "Grenzbereich".

Der Freispruch des Landgerichts Essen in einem Vergewaltigungsprozess führt zur Empörung im Internet und zur Ehrenerklärung für die Strafkammer. Am Montag hatte die V. Strafkammer einen 31-jährigen Marler freigesprochen. Nach durchzechter Nacht hatte er seine beiden Lebensgefährtinnen in den Keller geschickt und begonnen, eine 15-Jährige, die in der Wohnung übernachten wollte, auszuziehen. Sie sagte einmal „Lass das“, nahm den folgenden Sex aber schweigsam hin.

Weil er keine Gewalt anwendete, war die Anklage von einer „schutzlosen Lage“ des Mädchens ausgegangen. Das bestätigte sich nach der Vernehmung der heute 18-Jährigen nicht, sie hätte die Wohnung auch verlassen können. Es folgte ein juristisch korrekter Freispruch, dem der Opferanwalt nicht entgegentrat.

Als die örtlichen Zeitungen, auch die WAZ, über das Urteil berichtet hatten, und die Justizkritik im Netz laut wurde, griffen andere Medien das Urteil mit zum Teil verfälschender Akzentuierung auf. Am Donnerstag gab Landgerichtspräsidentin Monika Anders eine Ehrenerklärung für die V. Kammer ab, sprach von unzutreffender Berichterstattung und behauptete, dass im Urteil „nach Erinnerung der Vorsitzenden weder Presse noch Zuschauer anwesend“ waren. Und das, dies zur Ehrenrettung der örtlichen Reporter, wird von dieser Zeitung zurückgewiesen.

Stefan Wette

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