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Milde Strafe für Angeklagten im Sauerland-Prozess gefordert

10.02.2010 | 17:53 Uhr
Milde Strafe für Angeklagten im Sauerland-Prozess gefordert

Düsseldorf. Sein Geständnis müsse „merklich strafmildernd“ berücksichtigt werden, fordert die Verteidigerin von Adem Y., einem der Angeklagten im Sauerlandprozess. Schließlich habe er dafür gesorgt, dass auch die anderen Gruppenmitglieder gestanden haben.

Im Prozess gegen die vier mutmaßlichen Islamisten der „Sauerland-Gruppe“ hat die Verteidigung für den ältesten Angeklagten Adem Y. eine deutlich mildere Strafe als die Anklage gefordert. Das Strafmaß müsse „weit unter den Vorstellungen der Bundesanwaltschaft“ liegen, sagte Anwältin Ricarda Lang am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Anklage hat für den 31-Jährigen eine Gefängnisstrafe von elf Jahren und sechs Monaten gefordert.

Angeklagter ist „froh, dass nichts passiert ist“

Nach Überzeugung Langs muss der Strafsenat das umfassende Geständnis des Angeklagten „merklich strafmildernd“ berücksichtigen. Mit seinen Einlassungen habe Y. den Anstoß für die Geständnisse der anderen drei Angeklagten Fritz G., Daniel S. und Atilla S. gegeben. „Er war die treibende Kraft, dass die anderen seinem Beispiel folgten“, sagte Lang. Seine Äußerungen in der Hauptverhandlung hätten zudem gezeigt, dass er sich von seinen Taten distanziert habe. So habe er unter anderem betont, froh zu sein, dass „nichts passiert“ sei und Anschläge in westlichen Ländern nicht gutgeheißen.

Mit den von Y. angestoßenen Geständnissen habe das Verfahren deutlich verkürzt werden können, fügte Lang hinzu. „Bei so einem Verhalten soll es sich um einen überzeugten Dschihadisten handeln?“, fragte sie in Richtung Bundesanwaltschaft. Ein Dschihadist - Kämpfer im „Heiligen Krieg“ - müsse dagegen großes Interesse daran haben, eine Hauptverhandlung so lange wie möglich hinzuziehen, weil er dies als Teil seines „Kampfs“ begreife.

Sprengstoff aus Chemikalien hergestellt

Die vier Angeklagten sollen im Auftrag der islamistischen Dschihad-Union (IJU) in Deutschland Anschläge auf US-Einrichtungen vorbereitet haben. Sie müssen sich wegen Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Verabredung zum Mord und Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion verantworten. Die Bundesanwaltschaft fordert dafür Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und dreizehn Jahren.

Drei der Angeklagten hatten im Sommer 2007 in einem Ferienhaus im sauerländischen Medebach-Oberschledorn damit begonnen, aus zwölf Fässern mit Chemikalien Sprengstoff herzustellen. Im September 2007 wurden sie dort festgenommen. Der vierte Angeklagte, Atilla S., wurde in der Türkei verhaftet. Seit April stehen sie vor Gericht.

Jüngstem Angeklagten drohen bis zu 13 Jahre Haft

Am Mittwoch nächster Woche (17. Februar) will die Verteidigung des jüngsten Angeklagten Daniel S. (24) plädieren. Ihm wird zudem versuchter Mord an einem Polizisten vorgeworfen. Er soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft mit 13 Jahren Haft die höchste Strafe erhalten. Die Anwälte von Atilla S. wollen am Tag darauf plädieren. Bereits am Dienstag hatte die Verteidigung für den mutmaßlichen Rädelsführer Fritz G. eine Haftstrafe von weniger als zehn Jahren gefordert.

Ein Urteil im „Sauerland-Prozess“ könnte nach bisheriger Planung am 4. März fallen. Damit würde das Verfahren nach rund zehn Monaten und damit deutlich früher als erwartet zu Ende gehen - ein Umstand, den auch die Bundesanwaltschaft den umfassenden Geständnissen der Angeklagten zuschreibt. (ddp)

DerWesten

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