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Leiden einer Jagdgenossin wider Willen

05.09.2010 | 18:55 Uhr
Leiden einer Jagdgenossin wider Willen
Liebt Pferde, keine Jäger: Monika Lardinoix-Boss. Foto: Joachim Kleine-Büning

Niederzier.Monika Lardinoix-Boss kann die Jagd auf ihrem Grundstück nicht verhindern. Schuld ist ein kaum bekanntes Gesetz.

Monika Lardinoix-Boss ist Jagdgenossin. Allerdings lange Zeit ohne ihr Wissen und vor allem: gegen ihren Willen. Die Jülicherin könnte bald „befreit“ werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg urteilt vielleicht noch in diesem Jahr über Jagdgenossenschaften. Bleibt er der Linie der bisherigen Urteile treu, naht das Ende der Zwangsmitgliedschaften, denn eine europäische Entscheidung zwänge Deutschland zur Umsetzung. Jäger fürchten deshalb die Zersplitterung der Reviere.

In die Pferdekoppel
geschossen

Auch nach sechs Jahren hat Lardinoix-Boss die Szene genau vor Augen. „Da hinten standen sie und haben in die Luft geballert. Mehrfach, einfach so“, erzählt sie und zeigt auf eine kleine Baumgruppe. Folge: Die Pferde hätten gescheut, denn es knallte unmittelbar neben der kleinen Trabrennbahn, die zum Reiterhof „Gut Eilen“ gehörte. Es war nicht das erste Mal, dass Reiter und Jäger aneinander gerieten. Mal hätten Reitstunden abgebrochen werden müssen, weil Jäger auf den angrenzenden Feldern aufgetaucht seien, mal habe ein Jäger in eine Pferdekoppel geschossen. Das Ziel: eine Krähe. „Die legen eine Frechheit an den Tag, das kann man sich gar nicht vorstellen“, erzählt Lardinoix-Boss entrüstet.

Als sie und der damalige Besitzer Hans-Willi Doll sich zur Wehr setzen und die Jäger von ihrem Grund und Boden werfen wollten, erlebten sie eine böse Überraschung: Die Jäger waren im Recht!

Die Ursache für die weitgehend unbekannte Konstellation findet sich im Jagdgesetz: Wer ein Grundstück von unter 75 Hektar besitzt, das in einem Jagdbezirk liegt, ist automatisch Mitglied der dazugehörigen Jagdgenossenschaft. Mehr noch: Die Grundstückseigentümer werden nicht über ihre unfreiwillige Mitgliedschaft informiert, sie können nicht austreten, und sie können die Jagd auf ihrem eigenen Grundstück nicht verbieten.

Der damalige Grundstücksbesitzer zog vor das Verwaltungsgericht Aachen, um die Zwangsmitgliedschaft abzuschütteln. Das einzige Verfahren dieser Art in NRW sollte nach dem Tod ihres Freundes eingestellt werden, doch Lardinoix-Boss drang auf eine Fortführung. „Mir geht es um das Ende des lockeren Fingers auf fremden Grundstücken.“

Gut möglich, dass die Richter in Aachen nicht mehr entscheiden müssen. Der Neustädter Anwalt Dominik Storr, der neben der Jülicherin zahlreiche andere unfreiwillige Jagdgenossen in Deutschland vertritt, begleitet auch den Fall eines Grundstückseigentümers aus Baden-Württemberg, der Anfang des Jahres vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zog. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Fall gar nicht angenommen hatte, legte der Jagdgenosse, selbst An-walt, Beschwerde in Straßburg ein.

„Es ist ein gutes Zeichen, dass sie angenommen worden ist, normalerweise werden solche Beschwerden abgewiesen, weil sie keine Erfolgsaussichten haben“, so Storr.

Dass die Chancen in diesem Fall höher sind, darauf deuten frühere Urteil des EGMR hin. 1999 und 2007 stellten die Richter in Urteilen gegen Frankreich und Luxemburg fest, dass es „Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden kann, die Hobbyjagd gegen ihren Willen zu dulden“.

Mit Blick auf Deutschland fährt Storr schweres Geschütz auf. Die deutsche Regierung ignoriere diese Grundsatzentscheidungen seit Jahren. „Die Parteien können es sich nicht leisten, sich mit den Jägern anzulegen. Erschwerend kommt hinzu, dass es bei Richtern und Staatsanwälten viele Jäger gibt.“

Auch die Stellungnahme der Bundesregierung zur EGMR-Beschwerde lese sich wie das üblich Jägerlatein.

Der Deutsche Jagdschutzverband verabschiedete bei seinem Bundestag im Juni eine Resolution gegen die Zersplitterung des Jagdrechts. Ohne eine Pflichtmitgliedschaft ge-be es kein nachhaltiges Wildmanagement. Wild orientiere sich nicht an Grundstücksgrenzen. Ohne eine übergreifende Jagd stiegen Wildschäden und Seuchengefahr.

Die Entscheidung fällt
in Straßburg

Storr ist zuversichtlich, dass diese Argumente vor dem Straßburger Gericht nicht greifen. „Man hat signalisiert, dass keine mündliche Verhandlung nötig ist. Das deutet darauf hin, dass das Urteil wie in den beiden anderen Fällen ausfällt.“

Für Lardinoix-Boss steht unabhängig vom Urteil fest: Wenn sie den inzwischen leerstehenden Reiterhof verkauft, dann nur an einen Jagdgegner.

Tobias Bolsmann

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Kommentare
21.09.2010
19:56
Leiden einer Jagdgenossin wider Willen
von Ich | #55

A L F wird stärker !!!!

16.09.2010
03:17
Leiden einer Jagdgenossin wider Willen
von MarieAntoinette | #54

Das man in Frankreich Jägern das jagen auf privatem Boden verbieten könnte ist absoluter Blödsinn.Ich besitze nur 2 Hektar Land und hier kommen jedes Wochenende und jeden Mittwoch Jäger mit ihren Kôtern vorbei und machen alles nieder. In den letzten 4 Jahren sind mir ca 200 Schweine und ca 100 Hühner und Enten von Jagdhunden gerissen worden, 8 Schweine und 5 Hühner von einem Köter welcher einem Hippie gehört. Dagegen kann ich gar nichts machen, weder gerichtlich noch sonstwie. Jetzt züchte ich Staffordshireterrier. Die haben hoffentlich bessere Chancen als meine armen Schweinchen.

11.09.2010
19:02
Leiden einer Jagdgenossin wider Willen
von dem Ortsvorsteher Ennest | #53

von guernika !!! Dein eigenes Grundstück ist ein befriedeter Bezirk wenn die Entfernung zum Haus nicht größer als 200m ist. Da darf nicht gejagt werden !! Pappkopp!! Ich esse gerne Fleisch!!

Aber nicht aus Massentierhaltung wie das im Münsterland üblich ist.

11.09.2010
18:58
Leiden einer Jagdgenossin wider Willen
von dem Ortsvorsteher Ennest | #52

Zwangsmitgliedschaft? Ohne Wissen??

Lachhaft. Auf dem Kontoauszug steht die Jagdgenossenschaft die das JAGDGELD überweist.

Fragen wir doch mal , ob sie das Geld zurücküberwiesen hat. Sicherlich nicht!!

08.09.2010
18:31
Leiden einer Jagdgenossin wider Willen
von unbestechlicher | #51

Im Kaufvertrag unbedingt eine Vertragsstrafe in Millionenhöhe einbauen damit Jagdunterstützer abgeschreckt sind oder Jäger nicht über Strohmänner an das Land kommen. Wird Zeit das man die hinter Schloß und Riegel bringt, da wo sie hingehören.

08.09.2010
16:20
Leiden einer Jagdgenossin wider Willen
von WahrerTierfreund | #50

Entweder Jagd oder qualvolles Massensterben der Tiere. Entweder Jagd oder große Raubtiere im Wald.

Ich bin für große Raubtiere im Wald!!!!

08.09.2010
16:13
Leiden einer Jagdgenossin wider Willen
von Samson2000 | #49

#48 von Holger G: Lern erst mal richtig deutsch, bevor du dich an die Interpretation von Fremdwörtern heran wagst. Jäger - grünes Abitur - ....??

08.09.2010
14:33
Leiden einer Jagdgenossin wider Willen
von Holger G. | #48

Samson2000
Wer ist denn WIR ?
Und der einzige der gerade Dumm-schwätzt bist Du. Die Begriffe Mord und Mörder sind auch schon heftig und zeigt auch inwieweit man sich mit der Problematik auseinander gesetzt hat. nämlich garnicht. Und entsprechend Deinen Äußerungen hast Du noch garnicht begriffen was Demokratie ist

08.09.2010
09:01
Leiden einer Jagdgenossin wider Willen
von Samson2000 | #47

#46 von Holger G: Dummschwätzer! Als ob es darum ginge. Es geht hier um Mord und um Mörder, die keiner will, nämlich die Mehrheit der Bevölkerung! Die Unterdrückung des Willens der Mehrheit durch einige Wenige! Scheinheilige Demokratie! Schießt euch doch gegenseitig ab, wie schon oft geschehen. Dann haben wenigstens wir was zu lachen!

07.09.2010
21:30
Leiden einer Jagdgenossin wider Willen
von Holger G. | #46

Ich lasse der Einfachheit halber alle bisherigen Beiträge unkommentiert- gibt eh nur Rede und Gegenrede.
Aber der Hinweis das bereits im Ursprungsbeitrag der Zeitung die Unwahrheit gesagt wird, sollte doch einmal nachdenklich machen, warum das so ist.
Fakten:
Die Behauptung der Grundstückseigentümer ist in der Jagdgenossenschaft und weiß nichts davon ist so etwas von gelogen..!!
Er ist nämlch als Jagdgenosse unmittelbar aus dem Erlös der Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks beteiligt, und außer das an ihm das Geld anteilig ausgezahlt wird, bekommen ALLE Jagdgenossen einen Jahresbericht- Ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben. Schade das sich die Zeitungen immer wieder an der Verbreitung von Unwahrheiten beteiligen, nur um Unruhe zu stiften.
Wenn das schon gelogen ist, was denn noch??
mal nachdenken...

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