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Prozess

Heckhoff plaudert über seine Verbrecherlaufbahn

25.05.2010 | 16:04 Uhr
Heckhoff plaudert über seine Verbrecherlaufbahn

Aachen. Am zweiten Prozesstag berichtete der Aachener Gefängnisausbrecher Michael Heckhoff über sein bisheriges Leben als Berufsverbrecher. Auch der mitangeklagte JVA-Beamte brach sein Schweigen.

Am zweiten Tag des Prozesses um den Gefängnisausbruch der beiden Schwerverbrecher Peter Paul Michalski und Michael Heckhoff hat am Dienstag vor dem Aachener Landgericht der mitangeklagte Vollzugsbeamte und mutmaßliche Fluchthelfer ein Geständnis abgelegt. Die Anwälte des 40-Jährigen verlasen im Gericht eine kurze Erklärung.

Darin räumte der Beamte ein, den beiden Hauptangeklagten geholfen, ihnen Türen geöffnet und Waffen überlassen zu haben. Weitere Angaben dazu machte er nicht.

Zuvor hatte ein Polizist den mutmaßlichen Fluchthelfer schwer belastet. Der 46-jährige Leiter der zuständigen Ermittlungskommission bei der Aachener Polizei sagte, auf den Videobändern der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aachen sei deutlich ein „Zusammenwirken zwischen den Gefangenen und dem JVA-Bediensteten“ zu sehen gewesen.

Zeuge belastet Angeklagten

Zudem habe die Auswertung von Handy-Verbindungsdaten ergeben, dass der angeklagte JVA-Beamte in den Tagen vor der Flucht intensive Kontakte zu den beiden Ausbrechern gehabt habe. Er habe mit ihnen telefoniert und auch immer wieder SMS-Nachrichten geschrieben. Der 40-Jährige selbst habe im Polizeiverhör eingeräumt, dass die beiden Schwerverbrecher in ihren Zellen im Besitz von Handys gewesen seien. Dies wiederum bezeichnete der Leiter der Ermittlungskommission als „nicht ungewöhnlich“. Bei Durchsuchungen in Gefängnissen seien in Gefangenen-Zellen immer mal wieder Mobiltelefone sichergestellt worden. Wie Heckhoff und Michalski in den Besitz von Handys gelangt waren, konnte der Ermittler nicht sagen.

Der angeklagte JVA-Beamte habe die beiden unter den Namen „Günter“ und „Peter“ in seinem Handy abgespeichert gehabt. Unklar blieb am zweiten Verhandlungstag, ob noch weitere Bedienstete aus der JVA Aachen möglicherweise an der Flucht beteiligt waren. So hatte die Polizei die Zellen der beiden Ausbrecher versiegelt, die Versiegelung wiederum sei jedoch einige Tage später aufgebrochen gewesen. Ob möglicherweise weitere JVA-Bedienstete die Zelle durchsucht hätten, um eventuelle Spuren zu vernichten, konnte der Ermittler nicht sagen.

Schallendes Gelächter im Publikum

Nach der Aussage des Zeugen brach auch der zweite der beiden Ausbrecher sein Schweigen. Nachdem Peter Paul Michalski bereits am ersten Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt hatte, machte Michael Heckhoff zunächst ausführlich Angaben zu seinem Lebenslauf. Die Schilderung sorgte im Gericht unter den vielen anwesenden Zuschauern für schallendes Gelächter, auch die Anwälte und Richter hatten Mühe, die Fassung zu bewahren.

Heckhoff stellte sich als Sohn eines Fremdenlegionärs vor und erklärte, im Alter von 11 Jahren habe er die ersten Diebstähle begangen. Mit 15 habe er zum ersten Mal in Haft gesessen, die Schule habe er abgebrochen und nach dem Motto gelebt „Discos, Saufen, Mädels, Kumpels“. Seinen Angaben zufolge will sich der 51-Jährige am Donnerstag zur Flucht und zur Rolle des JVA-Beamten äußern.

Dem Richter gab Heckhoff im Gericht noch einen Hinweis mit auf den Weg. Auf die Frage, ob Heckhoff von der JVA ein Butterbrot als Mittagessen bekommen habe, bot der verurteilte Schwerkriminelle ihm die Hälfte davon an. „Bei dem tollen Brot allerdings fallen sie tot vom Stuhl“, grinste Heckhoff, während das Publikum erneut in schallendes Gelächter ausbrach. Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen gehört werden.

Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski waren Ende November 2009 aus der JVA Aachen getürmt. Auf ihrer Flucht hatten sie in Köln, Essen und Mülheim mehrere Geiseln genommen. Heckhoff war am vierten Tag der Flucht in Mülheim an der Ruhr gefasst worden, sein Komplize Michalski zwei Tage später auf einem Fahrrad in Schermbeck am Niederrhein. Jetzt im Prozess wird den beiden Schwerverbrechern Menschenraub, Erpressung und Geiselnahme zur Last gelegt. Der mitangeklagte JVA-Bedienstete muss sich unter anderem wegen Gefangenenbefreiung und Bestechlichkeit und Beihilfe zum Raub verantworten. 17 Verhandlungstage sind angesetzt, das Urteil soll Mitte Juli verkündet werden. (ddp)

DerWesten

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