Gestohlener Brötchenbelag führt zur Kündigung
05.03.2009 | 14:32 Uhr 2009-03-05T14:32:00+0100Bergkamen. Die Bergkamener Bäckerei Westermann hat einen Bäcker fristlos entlassen, weil er einen Brötchenaufstrich gestohlen und in der Backstube verzehrt haben soll. Der 26-jährige Benjamin Lassak gehörte dem Betriebsrat an und war der Geschäftsführung ein Dorn im Auge.
Ein 26-jähriger Bäcker ist fristlos gekündigt worden, weil er einen Brötchenaufstrich gestohlen und in der Backstube verzehrt haben soll. Das sagt sein Arbeitgeber, die Bergkamener Bäckerei Westermann.
Der 26-jährige Benjamin Lassak gehörte dem Betriebsrat an und war der Geschäftsführung ein Dorn im Auge, behauptet die Gewerkschaft Nahrung-Gaststätten-Genuss (NGG). „Dieser Diebstahl war nur ein Vorwand, um einen unbequemen Mitarbeiter loszuwerden”, sagt Gewerkschaftssekretär Manfred Sträter. Der so genannte Hirtenfladenbelag - also Öl mit Kräutern - koste lediglich ein paar Cent, könne kein Kündigungsgrund sein.
Das Unternehmen Westermann ist laut NGG bei seinen über 300 Beschäftigten nicht nur für Lohndumping bekannt, sondern auch für seine Haltung zum Betriebsrat. Dieser wurde erst vor einem Jahr unter großen Schwierigkeiten gegründet. Die Mehrheit des Betriebsrates ist nach Angaben Sträters mit geschäftsleitungsnahen Beschäftigten besetzt. Die Minderheit sind NGG-Mitglieder und denen „wird das Leben schwer gemacht”. Wie auch Benjamin Lassak zu berichten weiß. „Ich musste ständig ins Büro. Zum Beispiel, weil ich einen Handfeger falsch hingestellt hatte.”
26-Jähriger seit September arbeitslos
Nächsten Dienstag wird sein Fall das Arbeitsgericht Dortmund beschäftigen. Benjamin Lassak wird dann erzählen, was am 18. September 2008 geschah. Als er um 5 Uhr die Frühschicht antrat, um wie gewohnt Plunder herzustellen, ahnte er noch nichts. Als er um 10 Uhr zum Personalgespräch ins Büro von Prokurist Miodrag Zecevic gerufen wurde, änderte sich das schlagartig. Dort erfuhr er, dass er zunächst ein Brötchen gestohlen und dieses mit einem ebenfalls gestohlenen Belag gegessen haben solle. „Ich war geschockt. An der Geschichte stimmte nichts. Aber ich war meinen Job los”, sagt der Bergkamener. Lassak musste seinen Spind räumen. Als er am nächsten Tag erneut seine Arbeitskraft anbieten wollte, wurde ihm verboten, dass Betriebsgelände zu betreten.
Seitdem ist er arbeitslos und hofft, dass die Kündigung zurückgenommen wird. „Tatsache ist: Er hat das Brötchen bei Westermann gekauft”, sagt Manfred Sträter. Selbst der gegnerische Anwalt habe das inzwischen eingeräumt. Daher geht es nur noch um den vielleicht Belag. Die Firma Westermann wollte sich gestern während des laufenden Verfahrens nicht äußern.
00:27
Leute..........hallo...................worum geht es denn hier ???? Westermann`s und Co fressen sich den Bauch voll auf Kosten der Kunden, und eine Mitarbeitein soll die Gier des Despoten befriedigen ! Ist das ein Scheiss- Typ !!!!!!!!
01:10
Früher war das Mundraub und straffrei. Hier wurde offensichtlich ein Grund gesucht, den Mitarbeiter loszuwerden. Ich befürchte, dass zukünftig noch mehr Arbeitnehmer zu Freiwild werden, weil Arbeitgeber mit solch linken Touren Erfolg haben... Unser Staat verroht zusehends.
Deutschland ist auf dem besten Weg, eine soziale Wüste zu werden.
WESTERMANN-Brötchen? NEIN DANKE!
Die würden mir im Hals stecken bleiben.
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18:34
Haha Nummer 100
Die Räuber von Geld werden hingerichtet, die Räuber von Ländern zu Königen gemacht.
greez @ Hômê & Blüte ^^
17:53
@darkblu2006 Flame Hômêbôy nicht !
Beide haben einen Kündigungsschutz der nur bei Diebstahl nicht hält ! Also wie dumm , können beide sein , das einzige zu tun , was ihnen das Genick brechen könnte ?
Obwohl ich auch denke, das ne scheibe Wurst ,nen mieser Kündigungsgrund ist .
Besonderer Kündigungsschutz
Über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus hat der Gesetzgeber die Kündigung bestimmter Personengruppen ausgeschlossen oder erschwert, die als besonders schutzbedürftig gelten. Folgende Regelungen sind beispielsweise zu nennen:
Verbot der Kündigung von werdenden Müttern bis vier Monate nach der Entbindung, § 9 MuSchG;
Kündigung von Schwerbehinderten nur mit Zustimmung des Integrationsamtes, § 85 SGB IX;
Verbot der ordentlichen Kündigung von Auszubildenden nach Ende der Probezeit, § 22 BBiG;
Verbot der ordentlichen Kündigung während der Elternzeit, § 18 BEEG sowie während der Pflegezeit, § 5 Pflegezeitgesetz
Verbot der ordentlichen Kündigung während der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst, § 2 ArbPlSchG / § 78 ZDG;
Verbot der ordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern, Wahlvorstandsmitgliedern und Wahlbewerbern zum Betriebsrat, § 15 KSchG, außerordentliche Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrats, § 103 BetrVG
Verbot der ordentlichen Kündigung von Personalratsmitgliedern, Wahlvorstandsmitgliedern und Wahlbewerbern hierzu (jeweiliges Personalvertretungsgesetz)
Verbot der ordentlichen Kündigung von Mitgliedern von Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrecht)
Verbot der ord. Kündigung von Schwerbehindertenvertretern § 96 SGB IX
04:40
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04:02
@Homeboy
Bei deinem Deutsch frage ich mich wer hier der Clown ist....kommt es dir nicht auch komisch vor das es sich in beiden Fällen um Betriebsräte handelt ?
09:23
Zitat :
Ich kann leider nix machen gegen diesen Laden ,in meiner Nähe haben die keine Geschäfte ....aber Boykott fände ich auf jeden Fall eine richtige Maßnahme,wir kleinen Leute müßen uns in diesen Dingen solidarisieren ,denn man sieht es kann jeden treffen...
Pass ma auf Du Aushilfspausenclown !! man kann keine Firma Boykottieren so das es einer Geschäftsleitung wirklich Schaden bereitet sondern nur deren AN !!! aus 300 AN können sehr schnell 250 werden oder sogar 200 !! Also würdest du 300 AN Boykottieren die KINDER haben und ihren Job brauchen .
Die Geschäftsleitung Einer Boykottieren Firma, wird immer , ich wiederhole ! wird immer als Letztes ihre Schreibtische räumen . Und das diese ihre Schäfchen im Trockenen haben ist wohl klar !!
Die AN die durch Eure miesen Boykott versuche Leiden müssen können am wenigsten dafür!!! Doch das kommt bei einigen nicht so Ganz an !!! Oder ? kommt es nur daher , das die meisten zu viel langeweile haben und einfach nicht wissen was sie in ihrem Leben Produktiveres machen könnten ? Oder einfach nur MedienGeil sind ?!?
Einer Geschäftsleitung auf die Nerven gehen ist eine sache , doch es soweit zu treiben das die AN die nix damit zu tun haben Schaden davon tragen ist eine RIESEN Schweinerei !!! @all die mit darkblu2006 einer Meinung sind .
Warum hat der Bäcker sich sein dummes Brötchen nich einfach Belegen lassen ? oder Schmeckt der Normale Belag ihm nicht ?So das er sich was nehmen muss was vorher schon gewusst , als diebstahl hingestellt werden könnte ??
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
zitat :
Leider ist es bei solchen Sachverhalten schwierig Grenzen zu ziehen.
Wo setzt man an?
Bei 0,01 €, 0,10 €, 1 €, 100 €, 1000 € oder mehr?
Der Betrag spielt keine Rolle denn niemand weiss wie oft und wie lange sowas schon gemacht wurde 999 mal geht es gut doch beim 1000 mal wird man erwischt
MGM in Memory of Hômêbôy † 2000 AKA çй
03:32
Ich kann leider nix machen gegen diesen Laden ,in meiner Nähe haben die keine Geschäfte ....aber Boykott fände ich auf jeden Fall eine richtige Maßnahme,wir kleinen Leute müßen uns in diesen Dingen solidarisieren ,denn man sieht es kann jeden treffen...
23:32
Es mag in Ordnung sein, dass man bei Diebstahl rausgeschmissen wird. Lassen wir das mal...
Was ich *SEHR* komisch finde ist, dass ein Baecker rausgeschmissen wird, der einem Brotaufstrich entwendet hat.
Baecker und Koeche *MUESSEN* nach meiner Auffassung die Speisen kosten. Wer will schon eine fade oder eine versalzene Suppe haben? Wer moechte einen Brotaufstrich kaufen, der nach Kuhdung schmeckt?
Vielleicht hat der Baecker den Brotaufstrich entwendet, weil er keine trockenen Broetchen essen wollte. Vielleicht hat er wicklich das neue Rezept probiert.
Wird vielleicht nie aufgeklaert. Aber die Gruende der Kuendigung sind ein gefaehrliches Signal: Baecker und Koeche, lasst die Finger aus den Suppen und Saucen! Last es! Es koennte euer Job davon abhaengen. Lieber 100% weniger Kundschaft wegen nicht schmeckender Speisen, als eine Kuendigung. Liebe Testesser von Fertigfutter: Bitte nicht mehr die Tiefkuehlpizza kosten. Soll den Kunden doch die Pizza im Halse stecken bleiben, aber gefaehrdet nicht eure Jobs!
Ich weiss nicht, aber bei derartigen Kuendigungsbegruendungen wuerden bei mir als Richter saemtliche Alarmglocken schrillen.
Auch bei der Kassiererin ging nicht alles mit rechten Dingen zu. Wenn ich an der Kasse arbeiten wuerde, wuerden mir 1,30 Euro nicht im geringsten weiter helfen. Ich koennte mir davon keinen Urlaub auf den Bahames leisten, und einen Porsche koennt ich mir davon auch nicht kaufen. Wenn *ICH* an der Kasse arbeiten wuerde, wuerde der von mir entwendete Betrag in einem 3stelligen Bereich (vor dem Komma, und taeglich) liegen! Das muss sich schliesslich lohnen!
Bei meinem Supermarkt ist der Kassiererin vor einigen Tagen ein 10 Cent Stueck herunter gefallen. Hoffentlich hat die das wieder gefunden...nicht, dass das irgendwo in einer Ritze verschwunden ist. Sonst verliert die noch wegen Diebstahls den Job...
Kleinfieh macht auch Mist? Dann muessten aber jeden Tag Dutzende von Kunden den Pfandschein vergessen...
20:03
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