Gericht lehnt Klage wegen autistischen Nachbarjungens ab
26.02.2009 | 23:55 Uhr 2009-02-26T23:55:00+0100Münster. Ein 55-jähriger fühlte sich durch die "Schreiattacken" eines autistischen Nachbarjungen in seiner Lebensqualität beeinträchtigt. Das Kind schreie von 16 bis 21 Uhr durch. Er forderte Schadenersatz wegen Wertminderung seiner Eigentumswohnung. Das Landgericht Münster lehnte die Klage ab.
Das Landgericht Münster hat am Donnerstag die Zivilklage eines 55 Jahre alten Mannes abgewiesen, der sich durch die Schreie eines autistischen Jungen in seiner Lebensqualität beeinträchtigt gesehen hat. Der Mann, der als Polizist in Essen arbeitet, hatte im November 2007 im münsterländischen Raesfeld für 128 000 Euro eine Eigentumswohnung erworben. Weil er sich durch die «Geräusche und Schreiattacken» des zehnjährigen Nachbarjungen gestört fühlte, hatte er wegen einer Wertminderung von dem Verkäufer einen Schadenersatz von 12 250 Euro gefordert.
Die lehnte das Gericht ab. Vor dem Hintergrund der Toleranz und Integration behinderter Menschen könne ein krankes Kind nicht als «Sachmangel» einer Immobilie angesehen werden, erklärte der Richter. Die Begründung für das Urteil soll in zwei bis drei Wochen folgen.
Kläger: "Ich kann so nicht leben"
Der Kläger hatte dagegen erklärt, dass er die Wohnung in Raesfeld erworben habe, um in Ruhe seinen Feierabend genießen zu können. Er sei nicht über das kranke Kind in der Nachbarschaft informiert worden. Nach Angaben des 55-Jährigen dauerte das Schreien des Jungen in der Regel von 16.00 Uhr, wenn der Zehnjährige nach Hause kam, bis gegen 21.00 Uhr. «Die Ruhe war ein Kaufargument, ich kann so nicht leben», erklärte der Kläger.
Der Verkäufer des Hauses bestritt die Vorwürfe. Er habe den Polizisten über den Jungen informiert. Zudem sei das Verhalten des Kindes noch bei keiner der Eigentümerversammlungen ein Thema gewesen. «Der Junge schreit schon mal, aber kein Nachbar hat sich beschwert», betonte der Verkäufer. (ddp)
17:15
Er klagt jetzt wieder. Hoffentlich wird er diesmal gewinnen. Kein Mensch sollte für die Entscheidung andere Leute, ein behindertes Kind zu bekommen, gerade stehen müssen. Die erste Entscheidung des LG war ein blanker Hohn.
22:05
Manchmal kann man Gerichtsentscheidungen beglückwünschen. Diese gehört dazu.
Niemand kann das Lebensrisiko völlig ausschalten. Immer tritt irgendetwas auf, mit dem man nicht gerechnet hat. Dann ist zu fragen, ob die Beeinträchtigung zu tolerieren ist oder abzustellen wäre.
Ich hatte eine Wohnung gemietet, die wunderbar in der Innenstadt lag. Es konnte doch niemand ahnen, dass der Hund des Nachbarn stets in ein Wolfsgeheul einstimmt, wenn ein Rettungswagen mit Sirene um die Ecke fährt. Natürlich beeinträchtigte mich dieser Lärm, aber er war tolerabel, denn es übersteigt nicht die Unzumutbarkeitsgrenze. Zudem könnte ich den Vermieter nur dann haftbar machen, wenn dieser schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig die Lärmquelle verschwiegen hätte.
Selbst wenn dieser autistische Junge über 5 Stunden schreien sollte, so ist es sicher kein ununterbrochenes Geschrei, sondern tritt immer wieder auf.
Also gilt auch hier, der Verkäufer kann nur für vorwerfbares Verhalten, z.B. unwahre Angaben zu den Eigenschaften der Sache zur Rechenschaft gezogen werden. Derlei Ereignisse sind aber keine Eigenschaft der Sache, sondern krankheitebedingte Geräusche eines Kindes.
Ich bin entsetzt, wenn es Mitmenschen gibt, die diese Beeinträchtigungen für eine Klage zum Anlass nehmen. Sie sollten sich schämen!
13:16
#23
Dann weiß man ja, welche Behinderung er hat.
12:57
Nachbar natürlich, padon
12:56
Mein Nanchbar hat sein Haus doch tatsächlich gelb-schwarz gestrichen.
Seitdem fallen hier die Grundstückspreise...
12:54
@ 20 und alle anderen die es nicht verstehen wollen oder können.
mark sagte es bereits, andere sagten es bereits und ich sagte es auch. Es geht um den Lärm, nicht um das Kind.
Seid ihr alle auch so einverstanden damit, wenn die bösen Rechten in der Nachbarwohnung lautstark Rechte Musik mitsingen? Lärm bleibt Lärm.
12:47
@20
Nich der behindetre wird als ertminderung angesehen, sonder dern Lärm. Das ist ein gravierender Unterschied.
12:43
Erschreckend! Solche Menschen führen im Endeffekt später dazu, dass die Wohnungssuche für Menschen mit Behinderung oder behinderten Angehörigen erschwert wird - schließlich verursachen sie möglicherweise durch ihre Anwesenheit eine Wertminderung.
Unglaublich wie ein kranker als Wertminderung angesehen wird. Als ob das Leben in dieser Gesellschaft nicht ohnehin schwer genug wäre - denn die meisten Leute sind nicht behindert; sie werden behindert!
12:28
DIe Klage richtet sich einzig und allein an den Lärm.
Das das Kind eine Behinderung hat interessiert in diesem Fall doch überhaupt nicht, sondern soll einzig und allein bekräftigen, dass die Klage nicht haltbar sei.
Die Klage ist allerdings sehr wohl haltbar. Sie bezieht sich auf den entstehenden Lärm ab 16 Uhr, über 5 Stunden, bis 21 Uhr. 5 Stunden nach Feierabend weiterhin Lärm und Stress ausgesetzt zu sein spricht für sich.
Niemand der hier kommentierenden ,,*********** wäre in dieser Situation zufrieden.
Die Lebens- sowie Wohnungsqualität leidet erheblich. Das ist Fakt.
Wäre in der Nachbarwohnung ein Hartz IV-Empfänger, der jeden Tag aufgrund von Alkoholsucht und Zigarettenkonsum (Mißfelder alte Socke) lautstark sein Befinden von sich gibt, hätte dieses Urteil zu 99% anders ausgesehen.
Bananenrepublik lässt grüßen.
12:10
Tineff ist das bestimmt nicht. Ich möchte mit dem Mann nicht tauschen.