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Reform der Rechtsbeihilfe

Für Hartz-IV-Empfänger wird Gang zum Anwalt erschwert

11.10.2008 | 15:05 Uhr
Für Hartz-IV-Empfänger wird Gang zum Anwalt erschwert

Düsseldorf. Die Rechtsberatung für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger soll eingeschränkt und teurer werden. NRW startete eine Gesetzesinitiative. Hintergrund sind die explodierenden Kosten. Der Präsident des Landessozialgerichts, Jürgen Brand, kritisiert: Die Arbeitslosen werden allein gelassen.

Das Land Nordrhein-Westfalen macht sich gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür stark, dass die Rechtsberatung für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger erschwert und teurer wird. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Gesetzesinitiative der Länder NRW, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu, wonach das Beihilferecht reformiert werden soll. Der Gesetzentwurf wird nach Beschluss der Länderkammer nun in den Bundestag eingebracht.

Schärfere Prüfung

Inhalt des neuen Gesetzes soll es sein, dass sich sozial Schwache wie Hartz-IV-Empfänger nicht mehr ohne Weiteres von einem Rechtsanwalt beraten lassen dürfen. Stattdessen sollen zunächst andere Möglichkeiten der Beratung ausgeschöpft werden. Bislang konnten Betroffene, die sich beispielsweise gegen ihren Hartz-IV-Bescheid zu Wehr setzen wollen, beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und mit dem ausgestellten Berechtigungsschein einen Anwalt aufsuchen. Künftig soll die Bedürftigkeit des Antragstellers sowie die Notwenigkeit der Rechtsberatung genauer unter die Lupe genommen werden. Die Amtsgerichte sollen die Betroffenen stärker auf alternative Beratungsmöglichkeiten verweisen.

Des Weiteren soll der Gang zum Anwalt teurer werden: Wer sich von einem Anwalt vertreten lassen will, soll zu den bisherigen zehn Euro zusätzlich 20 Euro zahlen.

Justizministerin will Kosten sparen

Hintergrund für das Vorpreschen der Länder sind die stark gestiegenen Ausgaben bei der Rechtsbeihilfe. Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) sprach von einer «dramatischen Explosion der Kosten». Hauptursache sei neben den erhöhten Anwaltsgebühren vor allem, dass diese Beratung zunehmend «als allgemeine Lebenshilfe» in Anspruch genommen werde. Als solche könne sie durch die Justizhaushalte aber nicht finanziert werden. Die CDU-Politikerin kritisierte derzeit unklare gesetzliche Begrifflichkeiten und eine «großzügige Bewilligungspraxis».

Der Grund für die explodierenden Kosten ist vor allem die seit Jahren steigende Zahl der Hartz-IV-Klagen. Sie hat auch in diesem Jahr in NRW weiter zugenommen. Laut Landessozialgericht gingen bei den nordrhein-westfälischen Sozialgerichten in den ersten drei Quartalen dieses Jahres über 14.700 Hartz-IV-Klagen ein. Das bedeutete eine Zunahme um über 30 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Ausgaben seit 2002 verdreifacht

„Wir müssen die Kosten irgendwie in den Griff bekommen“, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Ulrich Hermanski. Den Angaben zufolge haben sich die Kosten für die Rechtsbeihilfen in NRW seit 2002 verdreifacht und betrugen im vergangenen Jahr 18,9 Millionen Euro.

Kritik vom Präsident des Landessozialgerichts

Jürgen Brand, Präsident des Landessozialgerichtes NRW. Foto: Archiv

Der Präsident des Landessozialgerichts in Essen, Jürgen Brand, verurteilte die Landesinitiative. „Ich bedauere das außerordentlich“, sagte er im Gespräch mit DerWesten.de. Viele Betroffene, die den Weg vor Gericht wählen, bräuchten eine Rechtsberatung, so Brands Erfahrung. Er bezeichnete die geplante Reform als „Einschnitt in die Rechtsstaatlichkeit“. Behörden würden die Bescheide ausstellen und gleichzeitig sollen sich diejenigen, die sich dagegen wehren wollen, von einer Behörde beraten lassen. „Das halte ich für äußerst merkwürdig“, sagte Brand. Die bisherige Erfolgsquote der Hartz-IV-Kläger ist hoch. Etwa jedes dritte Verfahren geht zugunsten der Kläger aus.

Kürzung bei Beratungsstellen

Die Gesetzesinitiative fällt fast zeitgleich mit einem anderen Sparschritt der Landesregierung zusammen: Zum ersten Oktober hatte das Land die Finanzierung der Arbeitslosenberatungsstellen gekürzt, nachdem die Förderung durch die EU ausgelaufen war. Viele Stellen mussten daraufhin schließen. „Man lässt die Arbeitslosen mit ihren Problemen allein“, kritisierte Jürgen Brand.

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Janet Grund

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Kommentare
10.12.2008
09:37
Für Hartz-IV-Empfänger wird Gang zum Anwalt erschwert
von Pit01 | #104

Mai 2010 sind Landtagswahlen. Bitte irgendwo notieren, sonst ist es bis dahin vergessen.

12.10.2008
15:33
Für Hartz-IV-Empfänger wird Gang zum Anwalt erschwert
von F.Mueller | #103

Nicht nur im Finanzwesen ist Vertrauen wichtig und nur sehr schwer wieder her zu stellen wenn es einmal verloren ist.
Das gleiche gilt auch für Regierungsarbeit.

12.10.2008
08:27
Für Hartz-IV-Empfänger wird Gang zum Anwalt erschwert
von Andi | #102

...kann den nicht jemand Erlösen? Der leidet doch....

12.10.2008
08:26
Blockierter Kommentar.
von daniel.otto | #101

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

12.10.2008
01:46
Für Hartz-IV-Empfänger wird Gang zum Anwalt erschwert
von ozzy | #100

an
ministerpräsident
Jürgen Rüttgers

sie woolen das erbe johannes rau angetreten haben??????

schämen sie sich bitte
johannes rau war ein landesvater der um das wohl armer menschen in nrw besorgt war !!
soweit er es konnte darum war er bemüht!!!

sagen sie bitte nie wieder das sie das fortführen was johannes rau getan hat
das werden sie nie können

11.10.2008
23:36
Für Hartz-IV-Empfänger wird Gang zum Anwalt erschwert
von aktivbiker | #99

BItte,bitte denkt doch mal bei der nächsten Wahl daran....aber dann habt ihr alle wieder Alzheimer!!

11.10.2008
19:47
Für Hartz-IV-Empfänger wird Gang zum Anwalt erschwert
von dennisbartel | #98

Ein Drittel der betreffenden Klagen stellen sich als begründet heraus. Die Sozialgerichte korrigieren also in großem Stil andauernd Rechtsbruch durch die ARGEn. Der Vorschlag der betreffenden Bundesländer ist also Beihilfe da er die Aufdeckung dieser Rechtsbrüche behindern soll. Das ist nur noch kriminell zu nennen.

11.10.2008
19:42
Für Hartz-IV-Empfänger wird Gang zum Anwalt erschwert
von vocansmortuos | #97

Einige User schreiben hier, das es eine Dreiklassenschicht gibt. Soweit ganz gut, aber eigentlich ist dies nur noch eine Zweiklassenschicht.
Die Reichen und Die Armen. Die Mittelschicht bekommt ja noch die Grundsicherung vom Hartz IV.
Bevor ich es vergesse, die arbeitssamen Menschen ( gehöre ja auch dazu ), da gibt es dennoch einige, die die die Grundsicherung bekommen. das ist für die, die nicht über den tellerrand schauen und meinen, daß sie im Mittelpunkt stehen und die Welt um sich dreht. Ich schrieb es vorhin schonmal, es kotzt mich einfach nur an, die alles wissen, und sich dennoch mit der Materie Hartz IV überhaupt nicht auskennen. SGB und BGB sollten da mal helfen.
Ist auch gut für die Allgemeinbildung.

11.10.2008
17:39
Für Hartz-IV-Empfänger wird Gang zum Anwalt erschwert
von Elektrosteiger | #96

# typisch Rentner
Dann haben demnächst Renter ja wahrschinlich auch weniger Wahlrecht, weil sie ja nichts zum Wohlstand des Staates und der Krankenkassen beizutragen haben.
Und dann kommen die jungen Arbeitnehmer, die Familien mit Kindern, die Menschen mit Behinderung usw...
Und dann sind wa da, wo wa schon ma waren!!!!

11.10.2008
17:07
Für Hartz-IV-Empfänger wird Gang zum Anwalt erschwert
von mausefritzchen | #95

Hallo untypischer Rentner, die jetzige Situation wurde zwar nicht über formale Wahlrechtsveränderungen herbeigeführt, aber dennoch ist das von Ihnen glorifizierte Ergebnis schon längst ausgebrütet und wächst und wächst und wächst...ich sehe eine Generation kommen, die sich eines Tages mit dann neuestem Know-How allen unwerten Lebens elegant bis brutal entledigen wird. Für entsprechende Gesetze hätte man ja nach Ihrer Vorstellung schnell genügend Stimmen.

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