Ex-Starchirurg Broelsch muss ins Gefängnis
22.07.2011 | 22:58 Uhr 2011-07-22T22:58:00+0200
Essen. Der ehemalige Starchirurg am Essener Klinikum Christoph Broelsch muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des 66-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichts Essen.
Christoph Broelsch, der ehemalige Star-Chirurg und „Leberpapst“ am Essener Universitätsklinikum, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof verwarf in dieser Woche die Revision des 66 Jahre alten Düsseldorfer Mediziners gegen ein Urteil des Essener Landgerichtes. In Kürze wird er seine Strafe verbüßen müssen.
Als „Zumutung“ und „diskreditierend“ hatte Broelsch zum Prozessauftakt im September 2009 die Anklage von Staatsanwalt Hans-Joachim Koch zurückgewiesen und ihr „das Niveau von Karl-May-Geschichten“ bescheinigt. Aber offenbar hatte sie ziemlich genau das menschenverachtende Geschäftsgebaren des früher angesehenen Hochschulprofessors aufgelistet.
Im März 2010 in Essen verurteilt
Todkranken Krebspatienten hatte er eine kurzfristige und lebensrettende Operation durch ihn persönlich versprochen, wenn sie bis zu 20.000 Euro auf ein Spendenkonto einzahlten, auf das er Zugriff hatte. Mit lockeren Sprüchen nahm er Geld der verzweifelten Patienten an („Bar und in kleinen Scheinen!“). Die Ermittlungen der „EK Klinik“ unter dem Kripobeamten Ralf Steffen brachten außerdem ans Licht, dass der Chefarzt Operationen persönlich abrechnete, obwohl er gar nicht am OP-Tisch stand. Viele der Gelder versteuerte er auch nicht.
Als die XXI. Essener Strafkammer ihn im März 2010 zu drei Jahren Haft wegen Bestechlichkeit, Betruges und Steuerhinterziehung verurteilte, wirkte Broelsch schon kleinlauter. Richter Wolfgang Schmidt machte klar, was die Kammer von den finanziellen Begierden des Mediziners hielt: „Er wusste genau, dass die Bevorzugung von Patienten gegen Geld strafbar ist.“
Anwälte hatten Freispruch gefordert
15 Monate später hält jetzt auch der Bundesgerichtshof wenig von Milde für den Ex-Star-Chirurgen. Er verwarf die Revision seiner Anwälte, die für den Großteil der Anklagepunkte Freispruch gefordert hatten. Wenn Christoph Broelsch die Strafe antreten wird, muss er zunächst in die Justizvollzugsanstalt Hagen. Nach drei Monaten wird dann entschieden, für welchen Strafvollzug er geeignet ist.
Vermutlich wird der zuvor nicht vorbestrafte Pensionär seine Strafe danach im offenen Vollzug, vermutlich in Castrop-Rauxel oder in Bielefeld absitzen dürfen. Das heißt, dass er tagsüber das Gefängnis verlassen darf. Die Nacht muss er aber dort verbringen. Auch keine schöne Perspektive für einen 66-Jährigen, der sich eigentlich als „Leberpapst“ hätte feiern können.
08:40
@janbirgit
Sie waren doch auch teilweise beim Prozeß dabei. Und da fällt Ihnen nichts anderes ein als über Broelschs Vergangenheit als großer Transplanteur zu reden? Haben Sie die weinenden Angehörigen nicht gesehen, die er unter Druck gesetzt hatte? Seine Sekretärinnen, die sich ständig widersprachen?
Übrigens hat Broelsch nicht die erste Lebertransplantation gemacht. Das nennt sich Lebend-Lebertransplantation und hat sich aufgrund der vielen komplikationen als ein Irrweg herausgestellt. Mit anderen Medikamenten verpflanzt die Uniklinik Essen jetzt erheblich mehr Lebern als zu Broelschs Zeiten.
17:44
Wer beim Prozeß anwesend war kann nicht anders als zu sagen: Die Arroganz des Herrn Prof. Dr. hat seine Lage vor Gericht bestimmt nicht vereinfacht, und seine Anwälte haben ihn mit ihren Entlastungsanträgen regelmäßig belastet. Also von Staranwalt habe ich bei Prof. Hamm nichts erlebt. Er war eher ein arroganter Rechtsanwalt, der dem Richter erklären wollte, wie Recht geht. Das sollte man vielleicht nicht machen. Und sein Pressesprecher UC belastete ihn dann mit seinen Aussagen auch noch. Irgendwie selbst schuld, kann man da zu Broelsch nur sagen.
09:51
Habe in den 80ziger das Vergnügen gehabt auf der Kleiderkammer in der Essener JVA zu arbeiten.Dort war ein ehemaliger Kripobeamter wegen Mord im Vorsätzlichen Vollrausch verurteilt worden.Der ging sofort in den offenen Vollzug ohne Auswahl in Duisburg.Das nennt man gleiches Recht für alle und der Proff geht in den senterpark für Knakis in Castrop,macht da zwei drittel ab und bekommt warscheinlich null Berufsverbot.
15:01
Hallo, Tatter 51,
wenn dem so ist finde ich nichts verwerfliches daran, selbst im Angesicht es Todes, gegen eine Spende vorgezogen zu behandeln.
18:39
@ r.kante.
Wissen sie überhaupt was Professor Broelsch Medizinisch geleistet hat.
Erinnern sie noch an das 1989 die erste erfolgreiche Lebertransplantation.
Das Thema Organspende und Transplantationsmedizin bleibt wohl für die meisten
Menschen in Deutschland immer noch ein Tabu.
Bis zu dem Zeitpunkt wo sie selber mal ein Organ benötigen.
Broelsch war auch einer der wenigen die es gewagt haben das Thema öffentlich zu diskutieren.
11:29
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10:17
#12
Woher haben sie ihre Behauptung, dass der Verurteilte 30 Millionen auf einem Konto in der Schweiz hat?
Man sollte schon immer bei der Wahrheit bleiben und hier nicht irgendwelche Lügen verbreiten!
00:36
Mit 30 Millionen auf dem Konto in der Schweiz gehe ich auch 3 Jahre ins Parkhotel Castrop-Rauxel! Mit Geld gehts dir dort blendend, morgens Taxiservice zur Pseudoarbeitsstelle und um 22 Uhr zurück zum Übernachten in feinster Bettwäsche! Härter wäre nur Bielefeld! Aber da wird der RA schon die richtigen Weichen stellen!
23:19
@ gudelia
Wenn die Ärzte keine Privatpatienten hätten, würden Sie gar nicht mehr behandelt.
Haben Sie eigentlich schon mal eine Privatrechnung gesehen?
Soll ich Ihnen mal eine schicken, damit Sie Rad schlagen können?
15:38
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