Kriminalität
Anwältin der Opfer
06.09.2010 | 19:09 Uhr 2010-09-06T19:09:00+0200
Essen. Die Essener Rechtsanwältin Gudrun Doering Striening kämpft vor Gericht und in Berlin für die Opfer von Gewalt und Unrecht.
Wenn sie ihr rotes Kostüm trägt, dann sollten sich die Strafverteidiger auf der Gegenseite warm anziehen. Dann ist sie zum Kampf bereit. Opfer vertritt sie. Aber auf den Begriff „Opfer-Anwältin“ will die Essener Rechtsanwältin Gudrun Doering-Striening nicht reduziert werden.
Sie ist das, was man eine „taffe Frau“ nennen darf. Zupackend, analytisch. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) schickte sie als seine einzige Vertreterin an den „Runden Tisch“, der sich in Berlin unter der Führung von drei Ministerien mit der Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs beschäftigt. Keinen Strafverteidiger, der mutmaßliche Täter vertritt, sondern eine Anwältin, die sich ausschließlich der Opfer annimmt. „Wir kümmern uns nicht nur um den Strafprozess“, erzählt die 53-Jährige, „es gibt viel mehr Rechtsgebiete, bei denen die Opfer Hilfe brauchen“. Geld für die psychologische Betreuung, das Einklagen von Schmerzensgeldansprüchen, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, das Sorgerecht – sie nennt viele Felder, auf denen sich Opferanwälte für ihre Mandanten engagieren. Ohne Spezialisierung geht das nicht.
Am „Runden Tisch“ sieht sie ihre Aufgabe darin, den anderen Teilnehmern erst einmal die Praxis zu vermitteln: „Die Beamten und Politiker dort sagen zum Beispiel, wir haben doch dafür gesorgt, dass Opfer schonend befragt werden, indem wir an jedem Gericht für 50 000 Euro Videovernehmungen technisch ermöglichten. Da muss man ihnen sagen, dass diese Einrichtungen in der Praxis nicht genutzt werden, weil alle Prozessbeteiligten und auch die meisten Opfer das persönliche Gespräch vorziehen.“ Ein weiterer Irrglaube: Den Opfern von Sexualdelikten auf jeden Fall die Aussage vor Gericht ersparen. Doering-Striening: „Oft ist das Gegenteil der Fall. Die Opfer fühlen sich fremdbestimmt, wenn sie nicht aussagen. Sie wollen, dass man ihnen Gehör schenkt.“
Sie erinnert an die Töchter einer Frau, die durch den Brandanschlag ihres Ex-Freundes starb und deren Töchter darauf bestanden, ihre verbrannten Beine dem Gericht zu zeigen. Oder die Elfjährige, die mit ansehen musste, wie der Vater in der Badewanne die Mutter ertränkte. Eingeschaltet wurde die Anwältin von dem Kinderheim, in dem das Mädchen lebte, mit dem Ziel, dem Kind eine Aussage zu ersparen. Doering-Striening: „Das Erste, was die Elfjährige zu mir sagte, war, dass sie sich auch schon gewundert hätte, dass niemand sie fragt. Sie hat vorher mit ihrem acht Jahre alten Bruder gesprochen und er meinte, wenn er das gesehen hätte, dann würde er auch aussagen.“
„Strafe ist zweitrangig“
Sie nimmt den Opfern die Scheu. In ihrer Kanzlei in Essen-Rüttenscheid hat sie zwei „Puppenstuben“. Kleine Holzmodelle eines Gerichtssaales mit Figuren der beteiligten Personen. Spielerisch zeigt sie ihren Mandanten, was im Prozess auf sie zukommen wird. Nicht nur Kinder, auch Erwachsene nehmen diese Stellprobe dankbar auf.
Sie ist gegen eine Anzeigepflicht bei Sexualstraftaten. Denn die Kinder, die oft im eigentlich als positiv erfahrenen familiären, schulischen oder nachbarschaftlich geprägten Umfeld zu Opfern werden, empfinden diese Pflicht häufig wiederum als fremdbestimmt. So wie auch die Tat gegen ihr Selbstbestimmungsrecht verstieß. Doering-Striening: „Die Opfer wollen vor allem, dass die Tat desjenigen, der ihnen dieses Leid antat, vom Gericht als Unrecht bezeichnet wird, dass sie Recht bekommen. Strafe ist dann zweitrangig.“
Keine Strafverteidigung
Opfer vertritt sie, hat sich aber auch im Sozial-, Erb-, Familien- und Seniorenrecht einen Namen gemacht. Nur als Strafverteidigerin ist sie in den vergangenen 20 Jahren erst zwei- bis dreimal aufgetreten. Das könnten andere Anwälte sicher besser, sagt sie. Die Rechte der Angeklagten hält sie aber hoch. Manchmal, bei jungen Richtern, hat sie auch schon gedacht, aus Protest einfach rauszugehen, weil diese den Angeklagten übel niedermachten. Und wenn sich in ihre Kanzlei ein möglicher Straftäter verirrt? „Den schicke ich dann zu Rechtsanwältin Oster. Sie ist zwar meine härteste Widersacherin in Strafprozessen, aber für Angeklagte sicher die beste Verteidigerin.“ Silvia Oster, auf dieses Kompliment angesprochen, gibt es zurück: „Opfer vertrete ich in der Regel nicht. Die schicke ich zu ihr.“
13:37
Danke für die Hinweise zur Bildqualität.
Das Bild wurde im falschen Format an das Portal uebergeben. Diesen technischen Fehler haben wir behoben.
11:57
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
10:08
#5 Naja, vielleicht hat die Frau ja wirklich einen Teint wie Mondoberfläche?
08:31
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
01:23
Auweh:
Lese gerade auf http://www.fotostudnar.de/, dass der Fotograf seit 1995 Trainer für digitale Bildbearbeitung in Redaktionen der WAZ ist.
Jetzt wir mir so einiges klar...
21:51
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
21:47
Ob die taffe Anwältin arme Opfer auch gegen bonitätsstarke Exklusivtäter vertritt ?
Oder ist sie nur bei Primitivtätern mutig ?
Wäre schade, bei dem herausragenden Talent !
21:28
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
20:25
| Foto: Jakob Studnar - fotopool
Wenn ich nicht photographieren könnte und mein Bildbearbeitungsprogramm nicht bedienen könnte, ...
...
...
... ich hätte eine große Zukunft als WAZ-Fotopool-Pressefotograf vor mir.
Aber so ... :o(