Antrag auf Entschädigung bringt Kohle für Kumpel
28.12.2009 | 08:42 Uhr 2009-12-28T08:42:00+0100
Essen. Nur noch bis zum bis zum Jahresende können ehemalige Bergleute, die unter Bergmannsbronchitis leiden, einen Antrag auf Entschädigung stellen. Doch die Bergbaugenossenschaft will die hart erstrittene Regelung schon wieder aufweichen. 1400 Bergleute klagen inzwischen.
Der Bergbau im Ruhrgebiet mag sich langsam dem Ende zuneigen, doch für eine Reihe ehemaliger Kumpel markiert der nahende Jahreswechsel einen wichtigen Stichtag. All jene, die an einer sogenannten Bergmannsbronchitis leiden und in der Vergangenheit noch keinen Antrag auf entsprechende Entschädigungszahlungen gestellt haben, können dies noch bis zum 31. Dezember nachholen.
Dies ist das Resultat eines mehr als zehn Jahre währenden Ringens – das immer noch nicht beendet ist.
Anträge auf Entschädigung können bis zum 31. Dezember formlos bei der Bergbauberufsgenossenschaft eingereicht werden.
Kontakt: Bergbauberufsgenossenschaft, Hunscheidtstraße 18, 44789 Bochum, Tel.: 0234-316-0, Fax: 0234-316-300; E-Mail: bbg@bergbau-bg.de
Rückblende: Am 1. Dezember 1997 wurde die Bergmanns-Bronchitis unter der Nummer 4111 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Die Erkrankung ist auf Arbeitsbedingungen zurückzuführen, die bis in die 60er-Jahre im Steinkohlebergbau herrschten. Verbunden mit Diagnose einer „BK 4111” war die Zahlung einer entsprechenden Rente. Aber die Berufskrankheiten-Verordnung enthielt eine Hürde: Wer vor dem Stichtag 1. Januar 1993 nachweislich an der Bergmanns-Bronchitis erkrankt war, ging bislang leer aus. Ein erhebliches Problem, wie aus früheren Erhebungen der Bergbauberufsgenossenschaft hervorgeht: Von 1997 bis 2001 wurden 3663 Anträge allein wegen des Stichtags abgelehnt.
Den Stichtag kippen
Karl-Heinz Bonmann, Allgemeinmediziner und lange Knappschaftsarzt in Oberhausen, empfand diese Festlegung immer als ungerecht. Er habe miterleben müssen, wie sich Kumpel zu Tode quälten. Deshalb setzte er – bis weit über seine Pensionierung hinaus – alle Hebel in Bewegung, um den alten Stichtag zu kippen.
Bonmann konnte 2001 zunächst die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten gewinnen. Und viele Kumpel, die früher vor Kohle lagen, marschierten vor Gericht. Und bekamen immer häufiger Recht. In diesem Frühjahr nun – also zwölf Jahre nach Einführung der Regelung – änderte die Bundesregierung die Berufskrankheiten-Verordnung, unter anderem, weil NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann Druck beim Bund gemacht hatte. Die „BK 4111” sei „auch dann als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn die Erkrankung bereits vor dem 1. Januar 1993 eingetreten ist” heißt es nun. Allerdings müsse dies der Bergbauberufsgenossenschaft bis 31. Dezember 2009 mitgeteilt werden.
Vier Jahre rückwirkend
An dieser Stelle könnte man an ein glückliches Ende denken, doch so simpel liegen die Dinge gar nicht. „Wer erstmals einen Antrag auf Entschädigung stellt, bekommt diese nur vier Jahre rückwirkend ausgezahlt”, weiß Jürgen Leite, Jurist bei der IGBCE in Bochum. Dies sei in der Berufskrankheiten-Verordnung eindeutig geregelt. Doch die Bergbauberufsgenossenschaft (BBG), so Leite, wolle auch jenen ehemaligen Bergleuten, oder deren Hinterbliebenen, die Rente lediglich für diese vier kurzen Jahre zahlen, selbst wenn Entschädigungsanträge schon in den 90er Jahren gestellt wurden.
Leite schätzt, dass sich etwa 1400 Bergleute juristisch gegen eine Ablehnung der BBG wehren. Dort sah man sich trotz mehrfacher Anfrage zu keiner fundierten Stellungnahme in der Lage.
Welche Wirkung die nach Gewerkschaftsauffassung falsche Auslegung der Entschädigungsregelung entfalten kann, verdeutlicht Leite an einem Beispiel: Ein Kumpel stellt 1997 einen Antrag, geht aber leer aus, weil die Krankheit vor 1993 festgestellt wurde. Er klagt, das Verfahren ruht aber aufgrund der ungeklärten Rechtslage bis jetzt. 2004 stirbt der Bergmann. Und da die Bergbauberufsgenossenschaft nur vier Jahre rückwirkend zahlen will, bekommt die Witwe kein Geld.
00:03
In der Sache wird bis zum Bundesverfassungsgericht gegen die BBG geklagt und auch gewonnen. Das Problem ist, dass die Verwaltung der BBG sich Ermessen erlaubt und sich nicht an das SGB, insbesondere SGB VII § 9, 3 orientiert. gerd75@eventchannel.de
22:59
Es wurde in der Zeitung und in der Presse immer davon berichtet, die BBG habe die Anträge abgelehnt oder möchte nicht für einen längeren Zeitraum eine Rente zahlen.
Mann sollte vielmehr mal schauen, dass die BBG keine andere Möglichkeit hatte als damals die Anträge aufgrund der Rückwirkung abzulehnen.
Dies war die gesetzliche Lage und auch eine Berufsgenossenschaft kann sich nicht über das Gesetz hinweg setzen.
18:54
Bedauerlich sind 2 Sachen
1. warum wird erst 3 Tage vor dem Stichtag
über die Fristsetzung berichtet ?
2. Hat die beste Zeitung des Ruhrgebiets kein
Foto mit einem arbeitenden Kumpel?
Deutlich sind die Schminkspuren zu sehen. Ich weis aus 40 jähriger Erfahrung (Reviersteiger) wie die Leute bei der Arbeit aussehen.
17:40
Auch ich bin Betroffener und wurde von der BBG abgelehnt, weil der Vollbeweis fehlt. Kontakt an: gerd75@eventchannel.de
15:19
Löst endlich die Berufsgenossenschaften auf, sie sind doch nur der verlängerte Arm der Arbeitgeber. Auch wenn das früher einmal anders angedacht war, sollen sie heute nur noch Kosten vermeiden.
13:52
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13:49
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13:46
Wer jahrzehntelang seine Gesundheit dafür eingesetzt hat, daß in Deutschland keiner frieren muß und genug Strom hat, der hat ein Recht auf gesundheitliche Versorgung und eine Rente bis an sein Lebensende, aber nur diejenigen die unter Tage waren und nicht die Laumalocher über Tage.
11:21
Die Verjährung in vier Jahren hat nichts mit der Berufskrankheitenverordnung zu tun. Vielmehr handelt es sich um eine gemeinsame Vorschrift für alle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Das sollte aber ein Jurist der IGBCE wissen.
10:35
bringt Kohle =
in der Überschrift birgt sich schon eine gewisse
Ironie !
der Verfasser des Artikel weiß wohl diese Krankheit nicht einzuordnen ! ?
Er ist wohl zuuu jung um das Einzuordnen.