„Alle zeigten mit dem Finger auf mich“
25.08.2010 | 19:12 Uhr 2010-08-25T19:12:00+0200
Ein Missbrauchsopfer berichtet in seinen eigenen Worten, wie das Dorf auf seine Anklage reagierte – und wie der Täter mit Bewährung davonkam. Die Frau muss anonym bleiben.
Ja, ich habe meinen Erzeuger angezeigt. Er musste sich 2002 vor dem Landgericht wegen 430 Fällen verantworten. Aber als der Termin endlich kam, entstand nur Wut und Hass. Das Urteil war ein Stich ins Herz: zwei Jahre auf Bewährung. Aus Mangel an Beweisen. Weil der Täter eine schwere Kindheit hatte. Was ist mit uns Opfern? Was ist mit unserer Kindheit?
Ich persönlich würde keinem raten, Anzeige zu erstatten. Ohne Beweise steht man selbst am Pranger.
Meine Geschwister haben mich gehasst
Bei der Kripo waren alle sehr nett, sechs bis sieben Stunden musste ich einfach alles erzählen. Dann hat es eine Woche gedauert, bis sie ihn verhaftet haben. Meine Familie konnte es nicht glauben, meine Geschwister haben mich gehasst. Es stand in der Zeitung. Wir wohnen auf dem Land. Alle wussten es. Nachbarn, Freunde haben auf mich gezeigt. Das ist doch die, die ihren Vater angezeigt hat. Ich habe mich sehr lange zu Hause versteckt. Oft habe ich den Einkaufswagen einfach stehen lassen und bin geflüchtet.
Er hat alles direkt zugegeben, hat mir noch von der Kripo ausrichten lassen, dass es ihm leid tue. Im Dezember ist er dann entlassen worden bis zur Verhandlung, ohne dass mir etwas gesagt wurde. Er stand auf einmal vor meinem Haus. Aber die Kripo sagte, es sei eine öffentliche Straße.
Als dann ein Jahr später die Verhandlung war, hieß es immer: zehn Jahre Haft. Ich musste aber erst zum Gutachter der Verteidigung. Da hieß es dann: Was haben sie angehabt, als es das erste Mal passierte? Ich war acht Jahre damals, es war 17 Jahre her! Welche Bettwäsche?!! Ich habe nur zurückgefragt: Was für eine Unterwäsche hatte ihre Frau bei der Hochzeit an?
Wie sollte ich das alles wissen? Es ist circa 500-mal passiert: von meinem 8. bis zum 21. Lebensjahr. Es gehörte zum Leben. Ich konnte doch nichts machen. Das versteht heute noch keiner.
Ich wollte sehen, wie er da sitzt
Am Tag der Verhandlung war ich dabei. Ich wollte sehen, wie er da sitzt, ich wollte hören, was er sagt. Ich wurde gleich am Anfang gefragt, warum ich da bin. Ich habe nur zum Richter gesagt: Weil ich es hören will, sehen will.
Der Angeklagte wurde gefragt, ob es so war. – Ja, aber nur drei Mal, weil er betrunken war. Sein Anwalt sagte, er hätte eine schwere Kindheit gehabt. Dann wurde gesagt, der Gutachter hätte eine Bor-derline-Störung bei mir festgestellt. Mein Erzeuger bekam zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe. Als auch der Richter sagte, ich hätte Bor-derline, bin ich rausgerannt.
Ich fühlte mich, als hätte ich versagt und sei nicht glaubhaft. Ich sollte beweisen, dass es so war. Wie?, habe ich den Richter gefragt. – Filme, Fotos oder Zeugen, sagte er. Klar, ich hätte damals nur sagen müssen: Moment Papa, ich muss noch ein Foto machen.
Der Mensch, dem das passiert ist, ist tot und begraben. Mein Erzeuger wohnt heute fünf Kilometer von meinem Zuhause entfernt, aber ich kann damit umgehen. Ich habe es geschafft, ein neues Leben zu beginnen. Nur der Hilfe meines Mannes, meiner Kinder und meiner Schwiegereltern habe ich es zu verdanken, dass ich noch hier bin – und ich liebe sie sehr.
10:22
Hitler hatte auch eine schwere Kindheit gehabt. Er hätte auch Schickelgruber heißen können, seine Familienverhältnisse waren problematisch.
Wenn der Richter weiblich gewesen wäre, sähe das Urteil wohl anders aus, denn Mißbrauch ist ein zu schwaches Wort, seelisch ist es eine Vergewaltigung.
09:48
An das Maschienengewehr von Mensch, Dietmar:
Der Artikel ist offensichtlich vom Opfer selbst verfasst. Dass die Frau seelisch angegriffen ist und den Rest ihres Lebens darunter leiden wird, was passierte ist augenscheinlich klar. Sie leidet weiter, weil Menschen wir sie kommen und sagen: Das hat nie stattgefunden.
Ich wünsche ihnen, dass sie niemals in die Situation geraten, eine Straftat ihnen gegenüber beweisen zu müssen, wenn es einfach außer der eigenen Aussage keine Beweise gibt.
04:46
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21:02
Bei Finanzverbrechen sieht es in der BRD
ähnlich desolat aus:
Ermittlungsverfahren bis 5000 Euro Betrugshandlungen werden grundsätzlich von den Staatsanwaltschaften nach dem Kriminellenschutzparagraphen § 153 StPO nach 4 bis 5 Jahren fieberhafter Ermittlungen eingestellt,
damit diese Strafhandlungen auch sicher zivilrechtlich nicht mehr verfolgt werden können.
Bei Unterschlagungen bis 20.000 Euro
wird auch grundsätzlich eingestellt und das Kriminalitätsopfer auf den Privatklageweg verwiesen.
Bei Strafhandlungen ab 20.000 Euro wird grundsätzlich garnicht mehr ermittelt, das
Verfahren als Vorermittlung nach 2 Jahren
Schamfrist eingestellt.
Diebstähle verjähren meist schon nach 2 Jahren.
Bei Millionen an Steuerhinterziehungen durch
die LGT Außenstellen erfolgt keine Durchsuchung und Beschlagnahme von Beweismaterial, um
das Geschäft der Systemerhaltenden Privatbanken in der BRD nicht zu stören.
20:31
http://www.isa-anonyme-inzest-ueberlebende.de/
19:28
Wieder einmal ein Fall der Beweißt, das es in Deutschland schlicht und ergreifend kein funktionierendes Rechtssystem gibt.
Stattdessen wird auch in diesem Fall, der allseits übliche Täterschutz betrieben.
Einfach nur zum kot...