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2400 Euro Strafe für jecken "Wildpinkler"

19.06.2009 | 11:15 Uhr

Köln. Wegen Beleidigung und Körperverletzung muss ein 29-jähriger Mann 2400 Euro Geldstrafe zahlen. Er hatte am 11. Februar 2008 seine Notdurft am Straßenrand in der Kölner Innenstadt verrichtet. Als die Polizei eine Verwarngebühr von 35 Euro verlangte, wurde der Mann handgreiflich.

Das Kölner Amtsgericht hat am Freitag einen 29-jährigen sogenannten Wildpinkler aus Trier wegen Beleidigung und Körperverletzung zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt.

Eine Verwarngebühr von 35 Euro kostet in der Regel das "Wildpinkeln". (Foto: Hayrettin Özcan)

Der Mann hatte sich zur Eröffnung der Kölner Karnevals-Session am 11. November 2008 in der Innenstadt zum Feiern eingefunden. Als ihn ein menschliches Bedürfnis überkam, erleichterte er sich kurzerand am Straßenrand. Prompt wurde er von Ordnungshütern erwischt, die für das «Wildpinkeln» die übliche Verwarngebühr von 35 Euro von ihm verlangten. «Im Kölner Karneval ist das doch alles nicht so schlimm», hatte der Computerfachmann die Zahlung verweigert und war dann rabiat geworden. Er biss einen der Beamten ins Bein, dem anderen rammte er den Ellbogen ins Gesicht und verpasste ihm so eine geplatzte Lippe.

Ursprünglich hatte der Angeklagte per Strafbefehl 800 Euro zahlen sollen. Weil er sich dagegen mit einem Einspruch wehrte und sich auch vor Gericht uneinsichtig zeigte, verdreifachte der erboste Amtsrichter die Geldstrafe auf 2400 Euro. (ddp)

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