Versuchte Sterbehilfe im Gelderner Hospiz
14.07.2010 | 19:02 Uhr 2010-07-14T19:02:00+0200
Geldern.Im Hospiz Geldern-Walbeck gibt es einen Fall von versuchter Sterbehilfe. Eine Frau durchtrennte den lebenserhaltenden Schlauch ihres Ehemannes. Der Patient wurde gerettet. Das Amtsgericht setzte einen Betreuer für den 68-Jährigen ein.
Es sind unruhige Tage für Karla Paternus, Leiterin des Hospiz Geldern-Walbeck. Sie muss sich mit einem versuchten Fall von aktiver Sterbehilfe in ihrem Haus auseinander setzen: Die Ehefrau eines Gastes hat den lebenserhaltenden Schlauch ihres Mannes durchgeschnitten. Hospizmitarbeiter entdeckten die Tat vor einigen Tagen rechtzeitig.
Der bettlägerige Mann wurde gerettet, gegen den Widerstand der Frau und des Sohnes. Sie sollen die Hospiz-Mitarbeiter bedroht und lautstark beschimpft haben. Und sie sollen versucht haben zu verhindern, dass sich Mitarbeiter des Hospizes dem Bett des Mannes näherten, um ihm die notwendigen Medikamente und Flüssigkeiten zu geben. Daraufhin verwies das Hospiz die Frau und den Sohn des Hauses und erstattete Anzeige.
Einstweilige Verfügung
eingereicht
Das Gericht hat einen gesetzlichen Betreuer für die gesundheitlichen und medizinischen Belange des Mannes eingesetzt. Der erteilte der Ehefrau Hausverbot und untersagte ihr, ihren Mann zu besuchen. Dagegen reichte die Frau eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Geldern ein und protestierte in den vergangenen Tagen immer wieder stundenlang vor dem Hospiz mit einem Sitzstreik.
Nach einer ersten Verhandlung am Dienstag hat das Amtsgericht Geldern eine Entscheidung vertagt, wie der Direktor des Gerichts Klaus Krichel gestern sagte. Der neue Betreuer des 68-Jährigen Mannes lehne weitere Besuche der Frau ab, „weil er und das Hospiz befürchten, dass die Frau erneut versucht, ihren Mann umzubringen“, so Krichel.
Die Frau stütze ihren Antrag auf einstweilige Verfügung auf eine angebliche Patientenverfügung. Allerdings habe der Richter Zweifel, „ob die echt ist“, sagt Krichel. Den Richter mache es stutzig, dass die Frau ohne Kenntnis des Hospiz und ohne eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, gehandelt hat. Daher neige das Gericht dazu, der einstweiligen Verfügung nicht statt zu geben. Ein Urteil wird am Freitag erwartet.
Für Karla Paternus und ihr Team sind es zermürbende Tage, die sie mit Angst erlebt. Seit zehn Jahren leitet sie das Haus Brücke Friedel, setzt sich mit ihrem Team unermüdlich für die Belange ihrer sterbenskranken Gäste ein und bezieht in die Pflege und Betreuung auch immer die Angehörigen ein. Oftmals kommen noch nach dem Tod eines Gastes, Freunde und Angehörigen ins Haus, um für den Mitarbeitern des Hospiz danken oder einfach auch nur, um zu reden.
Die Gäste
schützen
Einer der Grundsätze des Hauses ist der, dass auch schwerstkranke Menschen ein Recht auf die Grundbedürfnisse wie eine Schmerztherapie, Essen und Trinken haben. „Ich habe die Gäste zu schützen“, sagt sie. Und das versucht sie auch in diesem Fall. Der Mann erlebe die Situation in vollem Bewusstsein. Er lächele, er folge den Handgriffen der Betreuer und Pfleger mit seinen Augen. Momente wie diese bestärken Karla Paternus in ihrer Arbeit - egal wie die Entscheidung ausgeht.
23:33
Ich finde es Menschenunwürdig, in Eigenregie einfach einen Schlauch zu kappen. Das Hospiz handelt immer zum Wohle seiner Gäste! Ich habe hier nur gute Erfahrungen gemacht. Und Frau Paternus verfügt über genügend Kompetenz auf diesem Gebiet. Und ich hatte nie das Gefühl, das dieses Haus aus Profitgier betrieben wird- das ist nämlich schier unmöglich- zumindest für ein Hospiz!!!
04:44
solange irgend jemand an einer leblosen menschlichen Hülle noch Geld verdienen kann , so ist dieses Urteil zur Verlängerung der Qualen verständlich. Denn eine Leiche bringt keinen Umsatz.
22:31
Ich finde diesen Bericht erschreckend und noch schrecklicher, die darauffolgenden Kommentare von einigen Leuten, die von solchen Themen wohl wenig Ahnung haben.
Der Mann würde einen qualvollen Tod erleiden, wenn seine PEG nicht angeschlossen wäre, da er sonst verhungert und was noch viel qualvoller wäre, verdursten würde. Er benötig lebennotwendige Medikamente, da er sonst Tage lang Schmerzen erleiden würde und unnötig gequält werden würde.
Der Tod kommt nicht so schnell, wie ihr es euch vielleicht vorstellt.
Wer gibt uns eigentlich das Recht, das Leben dieses Menschen zu beenden? Vielleicht will er ja sogar leben und kann sich nur nicht äußern.
Wenn die Familie ihren Mann und Vater wirklich lieben würde, hätte man die Stunde seines Todes nicht duch eigenmächtiges Handeln erzwingen wollen.
Gerade in einem Hospiz sollte die letzte Würde eines Menschens berücksichtigt werden und der Mensch in Frieden gelassen werden.
Ich finde, dass Frau Paternus und ihre Mitarbeiter definitiv richtig gehandelt haben.
18:37
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14:51
Ein weiteres Beispiel, das die Unsicherheiten auf allen Seiten erneut belegt. Allerdings scheint es hier auch um Kommunikations- und Akzeptanzprobleme zu gehen. Und: Bei Vorliegen / Vorlegen einer entsprechenden Patientenverfügung kann es künftig einfacher werden ...
14:22
#1: Ohne Patientenverfügung wäre so was nicht passiert.
Sie meinen wohl mit Patientenverfügung, oder?
Und was ist am Durchscheiden eines PEG Schlauchs so dramatisch oder lebensbedrohlich?
Den Patienten kann man erst mal subcutan mit NACL versorgen; danach in aller Ruhe mit dem Hausarzt und eventuell weiteren Angehörigen sprechen. Da ist es doch wohl möglich zu klären, was der Patient sich wohl nun wünscht.
Ich vermute, dass die Heimleitung Angst vor einer eigenen Entscheidung hatte. Ist ja auch einfacher, das Vormundschaftsgericht diese Entscheidung treffen zu lassen.
Außerdem ist das weder ein Tötungsdelikt noch aktive Sterbehilfe. Passive Sterbehilfe. Und die PEG kann ja jederzeit im Krankenhaus neu gelegt werden.
In den Niederlanden wäre das nicht passiert. Armes Deutschland.
14:21
Sterbehilfe - so nicht:
Ich gehe nach den bisher vorliegenden Angaben davon aus, dass in der Gelderner Sterbehilfeangelegenheit seitens der Angehörigen rechtswidrig gehandelt wurde, so dass eine Vergleichbarkeit mit der Strafsache Putz, Urteil des BHG vom 23.06.2010, nicht gegeben ist.
Es erscheint sehr empfehlenswert, zeitgerecht mittels einer Vorsorgevollmacht, ggf. ergänzt durch eine Patientenverfügung, Rechtsmacht auf eine andere Person des Vertrauens zu übertragen. Vorrangig wichtig zur Durchsetzung des Patientenwillens ist die Vollmacht.
Ist so auf freien Entschluss eine Rechtsvertretung eingesetzt, kann der geäußerte Wille auch konsequent durchgesetzt werden.
In diesem Sinne informiere ich seit Jahre und rate zu klaren Vorausverfügungen.
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk (Sitz Neuss).
13:43
Christenpflicht...ja, klar...es ist Christenpflicht, versehen mit den letzten Sakramenten vor seinen Richter zu treten. Aber nicht den weltlichen, nur den im himmlischen Gericht. Keine Bibelstelle sagt, dass man leidend zu sterben hat, in Gegenteil. Es ist genug im Leben gelitten zu haben, sehr genug (Im Schweiße Deines Angesischts sollst Du das Feld bestellen...). Und da ist es beste Christenpflicht, den Übergang ins Paradies gnädig, sanft und menschlich zu gestalten. Dazu gehört sicher nicht die sinnlose Lebensverlängerung durch künstliche Ernährung. Wenn der Mensch nicht mehr selbst Essen und Trinken kann, trotzdem man ihm behilflich ist, dann ist das eben so. Oder will die Pflege-Institution nur Personal sparen und beim Essen und Trinken lieber rationell arbeiten? Es ist sehr zeitintensiv, Menschen zu füttern etc. Aber es ist beglückend, wenn dann menschliche Dankbarkeit zurückkommt und der Betreffende dann sanft sterben darf.
Nur was in unseren Pflegeheimen (ich kenne das konkrete nicht, dafür aber andere) so gemacht wird mit künstlicher Ernährung etc. ist schon erschreckend. Alte und vor allem kranke Menschen brauchen Zuwendung. Und die Preise sind schon phantastisch in Bezug auf die Leistungen...
13:23
Jeder Katze, jedem Hund gewährt man einen gnädigen Tod. Doch Christenpflicht ist es offenbar, Schmerzen auszuhalten und zuzufügen bis die Bewußtlosigkeit kommt oder das Auge bricht. Diese christliche Bigotterie widert mich an. Diese ach so selbstlosen Menschen in Heimen u.ä. Einrichtungen sollten nach dem Motto handeln: Was Du nicht willst, daß man Dir tu, das füg auch keinem andern zu.
13:20
ich stimme ihnen 100% zu#2