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Rentner muss in Haft

19.01.2009 | 19:29 Uhr

GERICHT. Mit einer Schere verletzte ein Weseler seinen Kontrahenten. Er war eifersüchtig.

WESEL. Letztendlich war es eine Bluttat aus Eifersucht. Weil der 67-jährige Serbülent B. (Name geändert) selbst eine Beziehung mit der Liebhaberin des verheirateten Murat D. wollte, hatte es schon mehrfach Stress gegeben. Die Sache eskalierte im Februar vergangenen Jahres, mitten in der Weseler Fußgängerzone. An einem Vormittag verletzte der Kurde B. den 63-jährigen D. bei einem Streit mit einem Scherenstich so schwer, dass dieser im Krankenhaus starb. Gestern sprach das Duisburger Schwurgericht das Urteil gegen den 67-jährigen Weseler: Wegen Totschlags im minder schweren Fall muss der Rentner für sechs Jahre in Haft.

Während der Angeklagte ausgesagt hatte, die Frau habe eine Zeit lang bei ihm gewohnt und ihn heiraten wollen, sagte die 65-Jährige, dass sie nicht an einer Liebesbeziehung mit Serbülent B. interessiert gewesen sei: "Ich habe ihm nie Hoffnung gemacht." Damit wollte sich der Angeklagte aber nicht abfinden und bedrohte das Paar mehrfach, erinnerten sich Verwandte.

Serbülent B. reagiere recht impulsiv und aufbrausend, wenn er sich ungerecht behandelt fühle, diagnostizierte der psychiatrische Sachverständige. Dazu passte die Schilderung einiger Zeugen, wonach B. sein Opfer "wie von Sinnen" malträtiert haben soll. Der Vertreter des Nebenklägers, des Sohnes von Murat D., erkannte darin niedere Beweggründe und beantragte eine Verurteilung wegen Mordes. Er habe D. ausschalten wollen, um eine Beziehung mit der 65-Jährigen zu haben.

Opfer soll den Streit angezettelt haben

Dem entsprach die Kammer jedoch nicht. Da der Angeklagte bislang nicht vorbestraft war und er "im Affekt gereizt wurde", erkannte das Schwurgericht einen minder schweren Fall. Murat D. soll an diesem Morgen den Streit nämlich angezettelt und auf den Angeklagten eingeschlagen haben. Zeugen gibt es dafür nicht.

Notwehr habe mit Sicherheit nicht vorgelegen, verwarf die Kammer die Forderung des Verteidigers, seinen Mandaten nicht wegen Totschlags zu belangen. Der Sohn des Opfers akzeptiert den Urteilsspruch nicht. Für ihn sei ein Strafmaß von sechs Jahren nicht nachvollziehbar, erklärte sein Anwalt. Zunächst wolle man aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. (mawo)

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