Frau wollte todkranken Mann im Hospiz umbringen
14.07.2010 | 19:02 Uhr 2010-07-14T19:02:00+0200
Geldern.Fall von versuchter Sterbehilfe im Gelderner Hospiz. Hausverbot für die Ehefrau. Amtsgericht setzte Betreuer für den 68-Jährigen Mann ein.
Es sind unruhige Tage für Karla Paternus, Leiterin des Hospiz Geldern-Walbeck. Sie muss sich mit einem versuchten Fall von aktiver Sterbehilfe in ihrem Haus auseinander setzen: Die Ehefrau eines Gastes hat den lebenserhaltenden Schlauch ihres Mannes durchgeschnitten. Hospizmitarbeiter entdeckten die Tat vor einigen Tagen rechtzeitig.
Der bettlägerige Mann wurde gerettet, gegen den Widerstand der Frau und des Sohnes. Sie sollen die Hospiz-Mitarbeiter bedroht und lautstark beschimpft haben. Und sie sollen versucht haben zu verhindern, dass sich Mitarbeiter des Hospizes dem Bett des Mannes näherten, um ihm die notwendigen Medikamente und Flüssigkeiten zu geben. Daraufhin verwies das Hospiz die Frau und den Sohn des Hauses und erstattete Anzeige.
Einstweilige Verfügung
eingereicht
Das Gericht hat einen gesetzlichen Betreuer für die gesundheitliche und medizinische Belange des Mannes eingesetzt. Der erteilte der Ehefrau Hausverbot und untersagte ihr, ihren Mann zu besuchen. Dagegen reichte die Frau eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Geldern ein und protestierte in den vergangenen Tagen immer wieder stundenlang vor dem Hospiz mit einem Sitzstreik.
Nach einer ersten Verhandlung am Dienstag hat das Amtsgericht Geldern eine Entscheidung vertagt, wie der Direktor des Gerichts Klaus Krichel gestern sagte. Der neue Betreuer des 68-Jährigen Mannes lehne weitere Besuche der Frau ab, „weil er und das Hospiz befürchten, dass die Frau erneut versucht, ihren Mann umzubringen“, so Krichel.
Die Frau stütze ihren Antrag auf einstweilige Verfügung auf eine angebliche Patientenverfügung. Allerdings habe der Richter Zweifel, „ob die echt ist“, sagt Krichel. Den Richter mache es stutzig, dass die Frau ohne Kenntnis des Hospiz und ohne eine ärztliche Bescheinung vorzulegen, gehandelt hat. Daher neige das Gericht dazu, der einstweiligen Verfügung nicht statt zu geben. Ein Urteil wird am Freitag erwartet.
Für Karla Paternus und ihr Team sind es zermürmende Tage, die sie mit Angst erlebt. Seit zehn Jahren leitet sie das Haus Brücke Friedel, setzt sich mit ihrem Team unermüdlich für die Belange ihrer sterbenskranken Gäste ein und bezieht in die Pflege und Betreuung auch immer die Angehörigen ein. Oftmals kommen noch nach dem Tod eines Gastes, Freunde und Angehörigen ins Haus, um für den Mitarbeitern des Hospiz danken oder einfach auch nur, um zu reden.
Die Gäste
schützen
Einer der Grundsätze des Hauses ist der, dass auch schwerstkranke Menschen ein Recht auf die Grundbedürfnisse wie eine Schmerztherapie, Essen und Trinken haben. „Ich habe die Gäste zu schützen“, sagt sie. Und das versucht sie auch in diesem Fall. Der Mann erlebe die Situation in vollem Bewusstsein. Er lächele, er folge den Handgriffen der Betreuer und Pfleger mit seinen Augen. Momente wie diese bestärken Karla Paternus in ihrer Arbeit - egal wie die Entscheidung ausgeht.
20:28
zm obigen Artikel : Frau wollte todkranken Mann umbringen.... möchte ich Ihnen mitteilen, das es eine infame Lüge von Frau Paternus ist...leider wird alles gedruckt doch sich nicht danach informiert was aus diesem Fall geworden ist...oder wie die Gerichte entschieden haben.....also...das Gericht in Kleve hat bestimmt, das die Patientenverfügung mit sofortiger Wirkung durchgeführt werden musste.
Das Hospiz hat bis heute diese Seiten nicht gelöscht....soetwas nennt mein ein Zugpferd für Spender und Spenden...
Viele Menschen haben die Angelegenheit verfolgt, doch alle Medien hat der Ausgang was für viele Menschen wichtig wäre nicht verfolgt und mitgeteilt...
Die Patientenverfügung ist für viele schwer kranke Menschen der letzte Ausweg...jedoch bei solchen Schlagzeilen die nicht zum Abschluss gebracht werden verunsichert man eine vielzahl von Menschen
mit freundlichem -gruss
Margot Umbreit