Ehefrau darf ihren Mann nun im Hospiz besuchen
22.07.2010 | 18:53 Uhr 2010-07-22T18:53:00+0200
Geldern.Im Fall versuchter Sterbehilfe in Geldern hat sich das Hospiz mit der Familie des schwerkranken Mannes auf ein Besuchsrecht geeingt. Im Gegenzug stellen die Ehefrau und der Sohn die Demonstrationen vor dem Haus ein.
Ihre Tränen kann Karla Paternus nur mit Mühe unterdrücken. Eigentlich könnte sie erleichtert sein. Die Leiterin des Geldener Hospiz hat sich im Fall der versuchten Sterbehilfe mit der Familie ihres Gastes auf ein Besuchsrecht geeinigt. Die Ehefrau, die ihrem Mann den lebenwichtigen Schlauch durchtrennt hatte (die NRZ berichtete ), und ihr Sohn Ralf U. dürfen nun nach einer gerichtlichen Vereinbarung wöchentlich 45 Minuten zu dem an der Erbkrankheit Chorea Hantington leidenden 68-Jährigen. In Begleitung eines Hospizmitarbeiters und getrennt voneinander, um eine Wiederholungstat auszuschließen. Im Gegenzug verpflichten sich die Angehörigen, nicht mehr vor dem Hospiz zu demonstrieren.
Vertrauensverlust gegenüber dem Hospiz
Doch Karla Paternus ist nicht nur erleichtert. Die Schlagzeilen der vergangenen Tage haben zu einem Vertrauenverlust gegenüber dem Hospiz geführt. Unsicherheit mache sich unter den Gästen und deren Angehörigen breit. Zwei Absagen gebe es bereits. „Wir haben Schaden genommen“, sagt Karla Paternus. In welchem Ausmaß lasse sich noch nicht absehen. Auch für andere Häuser könnte der Fall negative Folgen haben, „wenn betroffene Menschen sich von Hospizen abwenden und sich dort nicht mehr sicher und geborgen fühlen“, schreibt Karla Paternus auf der Internetseite des Hospizes.
Wie jedes Hospiz muss sie rund zehn Prozent der Kosten des Hauses durch Spenden aufbringen. „Wir sind auf die finanzielle Unterstützung angewiesen“, sagt Karla Paternus. Wenn die ausbleibt, kann es zu einem Aus für das Haus führen.
Rechtsbeschluss ist notwendig
Drei Monate gilt jetzt erst einmal die Vereinbarung. „Dann wird man sehen, ob das Besuchsrecht ausgeweitet werden kann“, sagt Robert Pesch, Anwalt des Hospiz. Festgelegt wurde auch, dass sich das Hospiz der Einstellung der künstlichen Ernährung nicht widersetzen wird, wenn es dazu einen rechtskräftigen Beschluss geben sollte. „Dann haben wir auch keine andere Handhabe“, erläutert Robert Pesch. Aber erst dann.
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Jeder Tag der Lebensverlängerung bringt bares Geld.
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Die Entscheidung lebenserhaltende Maßnahmen eines Angehörigen einzustellen fällt nicht leichtfertig und es ist ein Unding dass dieses Handeln ein Hausverbot nach sich zieht. Aber man muss nicht alles verstehen können. Ich kann die Frau verstehen. Auch uns wurde so eine Entscheidung bereits einmal verwehrt und resultierte in einem unnötigen, zwei Jahre langen Leidensweg für unsere Sterbende. Wenn man sich nur ein wenig informiert und verinnerlicht was für einen Leidensdruck Chorea Huntington (mit u) verusacht (und das wird offensichtlich wenn man sich nur mal grob einliest) versteht man nur eins nicht: warum man jemanden so lange unnötig quälen muss. So eine Entscheidung trifft man nicht aus Kaltherzigkeit sondern aus purem Mitleid.
Zum Glück kommt unser Staat mittlerweile millimeterweise zur Einsicht dass ein Umdenken welches in unseren Nachbarstaaten lange stattgefunden hat notwendig sein könnte.
Für uns Jüngere lässt sich also vielleicht hoffen.