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Sterbehilfe

Das Recht auf ein würdiges Sterben

16.07.2010 | 19:27 Uhr
Das Recht auf ein würdiges Sterben
Ralf U. protestiert vor dem Hospiz in Geldern. Foto: Volker Herold / WAZ FotoPool

Walbeck.Das Amtsgericht in Geldern bestätigt im Fall der versuchten Sterbehilfe im Gelderner Hospiz das Hausverbot gegen die Ehefrau des todkranken Gastes.

„Ich sitze hier für das Recht meines Vaters, auf ein würdiges Sterben ohne künstliche Ernährung, wie es sein Wille war.“ Ralf U. wird nicht müde, vor dem Hospiz in Geldern-Walbeck gegen das Hausverbot zu protestieren, das der Betreuer seines sterbenskranken Vaters ihm und seiner Mutter erteilt hat, nachdem diese den lebenserhaltenden Schlauch des 68-jährigen Mannes durchgeschnitten hatte (die NRZ berichtete).

Das Amtsgericht Geldern hat am Freitag den Anträgen auf eine einstweilige Verfügung gegen das erteilte Hausverbot nicht stattgegeben. Ein Gutachten habe ergeben, dass der Mann nicht im Sterben liege. Und es gebe Zweifel, ob die Patientenverfügung echt sei. Sie soll von 1994 sein, „enthält aber Formulierungen, wie sie erst 2003 nach neuer Rechtssprechung notwendig wurden“, sagt Robert Pesch, Anwalt des Hospizes. Das dürfe nicht zulassen, „dass durch die widerrechtliche Handlung jemand stirbt.“ Karla Paternus, Leiterin des Hospizes, fragt sich, warum die Frau ihren Mann nicht nach Hause geholt hat, wenn sie die Versorgung im Hospiz nicht mehr gewollt habe. Und sie hofft, dass endlich ein wenig Ruhe eingehrt. „Die Situation ist auch für die Angehörigen der anderen Gäste sehr belastend.“

Erbkrankheit Chorea Hantington

Doch Ralf U. protestiert weiter. Seine Mutter, so sagt er, ist dazu derzeit nicht in der Lage. Seit 23 Jahren leidet ihr Mann an der unheilbaren Erbkrankheit Chorea Hantington - eine Krankeit, in deren Verlauf es zu Depressionen, Gedächtnis- und Bewegungsstörungen kommt. „Vater kann seit Jahren nicht sprechen, er erkennt mich nicht“, sagt Ralf U.

Dass seine Mutter den Schlauch durchtrennen wollte, habe er nicht gewusst, als er sie am 5. Juli begleitet hat - das erste Mal seit 18 Monaten. Er will seinen Vater nicht mehr leiden sehen. „Ich bin stolz auf ihn. Er war Offizier, hatte bei dem Hamburg-Hochwasser Menschen gerettet“, erzählt er mit Tränen in den Augen. So zu leiden, das hätte sein Vater nicht gewollt. „Aber er wollte, dass meine Mutter bestimmt, wann sie die Patientenverfügung einlöst“.

Dass sie dies gerade jetzt gemacht habe, führt Ralf U. auf das jüngste Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofes zurück, nachdem der Patientenwille vorgehe. „Das kann missverstanden werden“, sagt der Sohn. Im Nachhinein würde er seiner Mutter raten, erst ein ärztliches Gutachten einzuholen und den Rechtsweg zu gehen. Das Hospiz hat gegen die Frau des Gastes Anzeige wegen versuchter Tötung erstellt. Dennoch wollen Ralf U. und seine Mutter weiter für ein „würdiges Sterben“, wie sie sagen, kämpfen.

Rosali Kurtzbach

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Kommentare
18.07.2010
13:59
Das Recht auf ein würdiges Sterben
von BerndBruns | #1

Was allein zählt ist der Wille des Patienten zu Zeiten als er noch zur intellektuellen Reflektion über diese Problematik in der Lage war. Und es entspricht der nachvollziehbaren vornehmsten ethischen Fürsorgepflicht der engsten Angehörigen, den Willen ihres geliebten wie hilflosen Familienmitglieds in humaner Weise zu realisieren. Die geheuchelte Empörung der bekannten Humankonzerne ist ohnehin erkennbar primär gesteuert von ihren wirtschaftlichen Interessen. Wer länger in Pflege ist - egal unter welchen unmenschlichen Bedingungen und bar jeder Lebensqualität - bringt halt die meiste Knete aus den Kassen. Ein letztlich lukratives wie menschenverachtendes System, das dann auch noch mit angeblicher christlicher Ethik verbrämt wird...

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