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Nach tödlichem Tigerangriff Ermittlung gegen Kölner Zoodirektor

22.01.2013 | 17:04 Uhr
Nach tödlichem Tigerangriff Ermittlung gegen Kölner Zoodirektor
Nach dem tödlichem Tigerangriff wird gegen den Kölner Zoodirektor ermittelt.Foto: dapd

Köln.  Nach dem tödlichen Tigerangriff auf eine Tierpflegerin im Kölner Zoo hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Vorstand des Zoos aufgenommen. Die Ermittlungen richten sich auch gegen Zoodirektor Theo Pagel, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln sagte.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat fünf Monate nach dem tödlichen Angriff eines Tigers auf eine Tierpflegerin ein Ermittlungsverfahren gegen den Kölner Zoodirektor Theo Pagel eröffnet. "Wir sehen einen Anfangsverdacht für den Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung", sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Dienstag der Onlineausgabe des "Kölner Stadt-Anzeiger".

Demnach stützt sich die Anklagebehörde auf einen Bericht der Bezirksregierung Köln, der eine "nicht unerhebliche Verletzung der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten" des Zoo-Chefs vermuten lasse. Im Fall einer Verurteilung für fahrlässige Tötung drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Meldung vom 27.8.2012
Tiger-Attacke löst Streit  über Wildtiere in Zoos aus

Der tödliche Angriff eines Tigers im Kölner Zoo auf seine Pflegerin hat eine Debatte über Raubtierhaltung ausgelöst. Die Tierschutzorganisation „Peta“ forderte die Haltung von Großkatzen zu verbieten. Andere Tierschützer sind indes nicht so rigoros.

Pagel wollte sich gegenüber der Zeitung nicht zu dem laufenden Ermittlungsverfahren äußern. Der sibirische Tiger "Altai" hatte die 43-jährige Pflegerin Ende August von hinten angefallen und ihr einen tödlichen Biss in den Hals zugefügt . Die als erfahrene Raubtierpflegerin geltende Frau hatte den Tiger vor dem Reinigen des Käfigs nicht ausgesperrt. Pagel erschoss "Altai" nach dem Angriff.

Unterschiede bei Richtlinien in Zoos

Dem Zeitungsbericht zufolge gab es in Köln eine Dienstanweisung, derzufolge sich die Pfleger vor dem Betreten der Käfige versichern mussten , dass alle Tiger in der Außenanlage sind. Außerdem besagte die Vorschrift demnach, dass sich ein zweiter Pfleger in Sicht- oder in Rufweite aufhalte. Für die Rufweite reichte allerdings auch ein Telefonkontakt. Andere Zoos haben dem Bericht zufolge schärfere Richtlinien , in Frankfurt etwa gebe es ein Vier-Augen-Prinzip. Die Staatsanwaltschaft prüfe nun, ob die Kölner Regelung unzureichend war und Pagel als Vorstandschef des Zoos ein organisatorisches Verschulden vorzuwerfen sei. (afp/dapd)

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