Experten halten Verbot der E-Zigarette in NRW für nichtig
02.02.2012 | 10:49 Uhr 2012-02-02T10:49:00+0100
Essen. Der Handel mit E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids bleibt nach Einschätzung von Rechtsexperten bundesweit legal. Der im Dezember 2011 veröffentlichte Erlass von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens habe keinerlei Einfluss auf die momentane Rechtslage. Behörden, die gegen den Handel vorgehen, würden sich auf dünnes Eis begeben.
Am 16. Dezember 2011 erklärte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen) : „Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten.“ Diese Feststellung allein reicht aber nicht dazu aus, um gegen den florierenden Handel vorzugehen. Denn: Noch ist völlig unklar, ob E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids tatsächlich arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften unterliegen. Die rechtlich bindende Einordnung überschreitet den Kompetenzbereich des nordrhein-westfälischen Ministeriums. Was fehlt, ist eine bundeseinheitliche und mit geltendem EU-Recht vereinbare Regelung.
Rechtsexperten kritisieren in diesem Zusammenhang das Vorpreschen in Nordrhein-Westfalen. „Der Vertrieb der E-Zigarette, die zu Genusszwecken und nicht zur Nikotinentwöhnung geraucht wird, kann nach dem Arzneimittelrecht nicht verboten werden“, sagt beispielsweise Prof. Dr. Wolfgang Voit, Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg. Prof. Dr. Dr. Jürgen Ruhlmann wertet das Vorgehen gar als Niederlage im Kampf gegen die Tabakzigarette. Der Nuklearmediziner des Lungenkrebszentrums Bonn sagt: „Weil die Politik sich nicht traut, die tödliche Tabakzigarette zu verbieten, stoppt sie den Erfolg ihrer Alternative. Das ist ökonomisch und gesundheitspolitisch unsinnig.“
Verkaufsverbot auf rechtlich dünnem Eis
Schon wenige Tage nach dem Erlass sah sich das Ministerium mit einer Klage konfrontiert. Zwar lehnte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Antrag ab , stellte in seiner Begründung aber klar, dass der Erlass von Ministerin Steffens lediglich eine rechtliche Bewertung beinhalte, die weder einem Wahrheitsbeweis noch einer Widerlegung zugänglich sei.
Problematisch ist der Erlass von Ministerin Steffens auch aus Sicht der Essener Staatsanwaltschaft. Durch den NRW-Vorstoß und das Verbot in Essen allein ließen sich keine strafrechtlichen Konsequenzen ableiten. Es gebe kein Strafrecht der Länder, sagt Oberstaatsanwalt Willi Kassenböhmer.
Den Schwarzen Peter haben jetzt die Kommunen und kreisfreien Städte. Während die meisten Behörden den Handel aufgrund der ungeklärten Rechtslage weiterhin dulden, fordert beispielsweise Essens Gesundheits-Dezernent Peter Renzel Händler und Apotheken auf, ab sofort keine nikotinhaltigen Flüssigkeiten mehr zu verkaufen . Er droht mit Unterlassungsverfügungen und Zwangsgeldern. Ein Spiel mit dem Feuer, denn eine Rechtssicherheit garantiert der Erlass von Ministerin Steffens der Essener Behörde nicht. "Dem Ministerium ist bekannt, dass Unterlassungsverfügungen erlassen wurden beziehungsweise in Vorbereitung sind", sagte Behördensprecher Christoph Meinerz. Händler der nikotinhaltigen Liquids kündigen bereits an, den Sanktionen mit Schadensersatzklagen zu begegnen.
12:29
Wie es sich inzwischen zeigt, hat Frau Barbara Steffens sich in eine Sackgasse gerudert, aus der sie nicht so einfach wieder herauskommt. Inzwischen sind Urteile erlassen worden, die alldem was Fr. Steffen erreichen wollte, widersprechen. Müssen wir noch über Lobby, Steuereinnahmen und Wirtschaftsbosse reden? Ich denke nicht. Für Fr. Steffens, einige Experten und auch andere Politiker ist es nun an der Zeit, ihren Übereifer einzusehen und „den Ball flach“ zu halten. Niemand behauptet, dass „Dampfen“ absolut ungefährlich ist. Sogar [ url=http://die-e-zigarette.com/]Webseiten[ /url ], die eine E-Zig positiv sehen, warnen vor den unbekannten Folgen, die durch das Dampfen entstehen können, und weisen auch darauf hin, dass die E-Zig keine „Wundertüte“ ist. Manchmal frage ich mich, warum es für unsere Politiker so untragbar ist, uns selber entscheiden zu lassen, was gut für uns ist. Und da wären wir dann wieder bei dem Thema: Lobby, Steuereinnahmen und Wirtschaftsbosse!
11:52
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22:25
Auch heute wurde im WDR gross berichtet: "Das AUS für die eZig in NRW".
Was für eine Lüge aus Unwissenheit.
Die eZig wurde nicht verboten, sondern bisher lediglich ein Liquid mit Nikotin, während zig Liquids weiterhin frei gekauft werden dürfen.
Vergleich zur Tabakzigarette:
Jedes Kind kann sich am nächsten Automaten die viel gefährlicheren Zigaretten ziehen.
Hat Frau Steffens eine solche Furcht vor der Tabaklobby?
Die Partei "Die Grünen" wollen Haschisch legalisieren.
Haschisch wird wie die Tabakzigarette verbrannt. Also sehr schädlich das Ganze.
Frau Steffens weis nicht was sie tut.
22:21
Sehr gute Recherche des Journalisten Felix Hoffmann. Da hat sich jemand wirklich um die Fakten gekümmert und nicht einfach die Meinung der Medienmehrheit übernommen.
Und wie Frau Steffens derzeit eingeschätzt wird, kann man hier einsehen:
http://www.deutschland-stimmt-ab.de/index.asp?frage=934&domtyp=DSA&kategorie=Gesellschaft
Weiter so, Herr Felix Hoffmann.
Wenn Sie noch mehr Fakten wissen möchten, klicken Sie doch mal hier:
http://www.wahrheit-ueber-ezigaretten.de/#
20:33
Es ist erstaunlich, das eine Ministerin in den Medien immer wieder die gleichen Behauptungen aufstellt, immer die gleichen Lügen, Unwahrheiten und verdrehten Tatsachen wiederholt. Ich sehe sie förmlich vor mir, wie sie bei einem Interview mit dem Fuß aufstampft und "Ich hab Recht Ich habe Recht..." ruft.
Frau Barbara Steffens kann nun wirklich nicht mehr aus Unwissenheit handeln. Auch sie muss die ganzen Diskussionen und Fakten die in den letzten Wochen durch das Internet gingen mit bekommen haben.
Sie handelt also inzwischen mit Vorsatz! Und das macht die Frau in meinen Augen gefährlich.
Mag sie am Anfang des Skandals (denn das ist es inzwischen) noch aus Unwissenheit oder schlechter Beratung einen Erlass raus gehauen haben, der selbst Oberstaatsanwälten die Haare zu Berge stehen lässt, so macht sie dieses nun wissentlich. Das lässt auch vermuten, dass da vielleicht mehr als nur Ignoranz, Dummheit und Unvernunft hinter steckt!
13:32
Die Politiker sollen sich m.E. um die Giftstoffe in Lebensmittel kümmern.
Meine Meinung: Essen und Trinken sind lebensnotwendig. Rauchen freiwillig!!!!!!!!!!!!!!!!!
22:09
Steuerlich gleichstellen mit Tabak. Und damit erübrigt sich dann jegliche Diskussion.
Ein Dampfer können Sie nicht sein, sonst würden Sie nicht so einen Unfug von sich geben. Wenn die niedrigeren Kosten ein zusätzlicher Anreiz sind, um von dem erheblich schädlicheren Glimmstängeln weg zu kommen, um so besser. Aber es gibt ja für Leute wie Sie zum Glück viele Stellschrauben um die Raucher bei der Glimmstange zu halten.
Was ist euer Problem ? Habt ihr Angst ein Feindbild weniger zu haben ?
Eine steuerliche Gleichstellung mit Tabak wäre unsinnig. Da die e-Zigarette nichts mit Tabak zutun hat. Nur weil es dampft, ist es kein Tabakprodukt.
02:43
Eine neue Richtung bei derwesten.de? Wie kann sowas passieren. Hier hat bisher keine objektive und recherchierte Berichterstattung stattgefunden. Alles wurde immer nur veröffentlicht. Keine eigene Recherche wurde angestrebt bzw. veröffentlicht.
Mit reisserischen Überschriften versucht derwesten unbedingt klicks zu generieren. Wenn dieses Portal doch nur mal den einfachsten Grundregeln folgen würde.
Wieder ein Portal unter vielen und leider nicht auf der Höhe der Zeit.
Die Fakten stehen seit der ersten Veröffentlichung fest und sind alle contra Steffens.
Zum Glück ind die meisten Menschen an Rhein und Ruhr von derwesten und den Zeitungsverlagen nicht in eine bestimmte Richtung zu manipulieren!
14:01
Wenn mich jemand zu etwas zwingt, oder zwingen möchte, ohne dafür eine gesetzliche Handhabe zu haben (in diesem Fall wäre das ein Verbot des freien Handels mit Nikotin-Liquids, vielleicht sogar in Verbindung mit Zwangsmaßnahmen), so erfüllt das meiner Meinung nach den Straftatbestand der Nötigung, § 240 StGB.
Liebe zuständige Behörden: Ich glaube momentan ist trotz der tiefen Temperaturen das Eis um einiges zu dünn für eure angedachten Maßnahmen. Da kann man nur zu äußerster Vorsicht aufrufen.
23:47
Essens Gesundheitsdezernent droht mit Unterlassungsverfügung und Zwangsgeld.
Selbst wenn diese Androhung sich rein rechtlich auf seeehr dünnem Eis bewegt, scheint dass den Herrn Dezernenten wenig anzufechten. Was wiederum nicht verwundert, kann er Schadenersatzklagen doch gelassen entgegen zu sehen. Weiß er doch, dass für die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits letztendlich der Steuerzahler aufkommt, also du und ich.
Leider gibt es keine Möglichkeit Amtspersonen an den Kosten zu beteiligen, wenn sie ohne Not und scheinbar auch ohne ausreichendem Wissen im vorauseilendem Gehorsam handeln und dadurch unnötigerweise die Gerichte beschäftigt.
Ansonsten frage ich mich, ob es in Essen, aber auch im Düsseldorfer Landtag keine wichtigeren Themen gibt, mit denen die Politiker wirklich punkten könnten und die einen breiten Zuspruch fänden.
Zu: Leider gibt es keine Möglichkeit Amtspersonen an den Kosten zu beteiligen, wenn sie ohne Not und scheinbar auch ohne ausreichendem Wissen im vorauseilendem Gehorsam handeln und dadurch unnötigerweise die Gerichte beschäftigt.
Doch es gibt die Möglichkeit dass die Amtspersonen belangt werden können.
Hierzu muss allerdings das Gericht eindeutig feststellen, dass diese Personen grob fahrlässig und wissentlich gegen Gesetze verstoßen bzw. gehandelt haben.