Das aktuelle Wetter NRW 6°C
Region

Autofahrerin bei Unfall auf der A 44 verletzt

31.08.2012 | 17:24 Uhr

Bei einem Zusammenstoß mit einem Lastwagen auf der Autobahn 44 nahe Erwitte/Anröchte ist am Freitag eine Autofahrerin schwer verletzt worden. Die Autobahn wurde in beiden Richtungen für den Verkehr gesperrt, wie die Polizei mitteilte. Es kam zu Verkehrsstaus.

Erwitte/Anröchte (dapd-nrw). Bei einem Zusammenstoß mit einem Lastwagen auf der Autobahn 44 nahe Erwitte/Anröchte ist am Freitag eine Autofahrerin schwer verletzt worden. Die Autobahn wurde in beiden Richtungen für den Verkehr gesperrt, wie die Polizei mitteilte. Es kam zu Verkehrsstaus.

Nach Polizeiangaben hatte ein Lastwagenfahrer aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Er fuhr in die Leitplanke und kippte auf die Gegenfahrbahn, wo er mit dem Pkw der Frau kollidierte. Die Autofahrerin wurde schwer verletzt und kam in ein Krankenhaus. Weitere Einzelheiten waren zunächst nicht bekannt.

dapd

dapd

Facebook
 
Kommentare
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/7045317/create

Umfrage
Peter Neururer hat beim VfL Bochum einen Zweijahresvertrag unterschrieben.

Peter Neururer hat beim VfL Bochum einen Zweijahresvertrag unterschrieben. "Wir wollen mittelfristig in die Bundesliga zurück", sagt der Fußballlehrer. Wie stehen Sie zu Neururer?

 
Fotos und Videos
Hattingen aus der Luft
Bildgalerie
von oben
Kettwig von oben
Bildgalerie
aus der Luft
Aus dem Ressort
Britta Assauers „Umzugshelfer“ zeigen Rudis Resterampe
Assauer
Britta Assauers „Umzugshelfer“ wehren sich gegen Vorwürfe und zeigen ihr Lager. Man fasst es nicht: Neben Rudis Zigarrenbefeuchter haust ein Obdachloser, sein Pokal macht Urlaub in der Gartenlaube, und auch Schalke-Fans freuen sich über einen Pappkameraden.
Discobesuch trotz Krankenschein - Gericht kippt Kündigung
Urteil
Eine Lagerfachkraft hat am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Bochum erfolgreich gegen eine fristlose Kündigung geklagt. Sein Arbeitgeber hatte den Mann gefeuert, weil er trotz Krankenscheins bis drei Uhr nachts in der Disco gewesen war. Die Richter hielten die Sanktion für unangemessen.