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Wie groß muss das Guck-Loch in der vereisten Windschutzscheibe sein?

"Guckloch reicht nicht" - Was Sie im Winter wissen müssen
Kommen Sie sicher durch den Winter! Olivia eineinhalb Jahre liegt nach einem Missgeschick mit ihrem Schlitten im Schnee. Foto: Foto: Oliver Müller / WAZ FotoPool

Laut Straßenverkehrsordnung muss die Sicht aus dem Auto vollständig möglich sein. Das heißt: „Ein Guckloch reicht nicht aus. Ansonsten drohen Verwarngelder oder im Falle eines Unfalls Probleme mit der Versicherung“,  erklärt Hans-Ulrich Sander, Verkehrsexperte bei TÜV Rheinland.

Auch die anderen Flächen des Fahrzeugs wie Motorhaube, Dach und Kofferraum müssen vor der Fahrt vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Der Grund: Abfliegender Schnee oder Eis kann eine große Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Ein Guck-Loch reicht nicht: Laut Straßenverkehrsordnung muss die Sicht aus dem Auto vollständig möglich sein.Foto: Marcus Simaitis / WAZ FotoPool

Autofahrern, die keine Garage zur Verfügung haben und dem Eiskratzen entgehen möchten, empfiehlt Sander, die Windschutzscheibe mit einer Aluminium-Abdeckung vor Frost zu schützen. Wer es bequemer haben möchte, setzt auf Fahrzeuge mit Standheizung: Die hilft dabei, die Scheiben abzutauen, erwärmt den Innenraum und gegebenenfalls den Motor. „Den Motor warmlaufen zu lassen ist tabu und verboten“, erklärt Sander.

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