Wer haftet, wenn Menschen sich verletzen?
2013-01-17T07:21:29+0100
Gefahr für Fußgänger lauert nicht nur am Boden - auch von oben kann einiges kommen. So können nach starkem Schneefall Dachlawinen von Häusern stürzen. Bei Tauwetter können Eiszapfen herabfallen, die wie die Lawinen Menschen verletzen können. „Auch in diesen Fällen können Hausbesitzer oder Mieter für Schäden haftbar gemacht werden“, sagt Markus Schäpe.
Allerdings könne niemand verlangen, dass die Verantwortlichen auf steile Dächer klettern, um dort Schnee zu räumen. Sei eine Räumung daher nicht möglich, müssten wenigstens für Passanten gut sichtbar angebrachte Warnschilder oder eine Absperrung auf die Gefahr aufmerksam machen. Beachte ein Fußgänger diese Hinweise nicht, würde ihm im Schadensfall mindestens eine Mitschuld angerechnet - oder er bleibe allein auf seinem Schaden sitzen bleiben, erläutert der Jurist die Rechtslage.
Eigentümer müssen Schadenersatz zahlen
Auch wenn sie die Räum- und Streupflicht an Mieter oder Dienstleister übertragen, sind Haus- und Wohnungseigentümer für sichere Wege auf und vor ihrem Grundstück verantwortlich. Darauf weist der Verbraucherschutzverein "wohnen im eigentum" hin. Schilder wie „Privatweg, Betreten verboten“ schützen danach nicht vor Haftung.
Kommt jemand zu Schaden, weil die Regeln nicht beachtet wurden, sind die Eigentümer schadenersatzpflichtig. Räumen die Eigentümer nicht selbst bei Schnee und Glätte, müssen sie zumindest regelmäßig kontrollieren, ob der Winterdienst ordentlich ausgeführt wird. Wenn nicht, müssen sie für Abhilfe sorgen.
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