Mietrecht
Weiter Weg zur Mülltonne rechtfertigt Mietminderung
19.02.2013 | 14:02 Uhr 2013-02-19T14:02:49+0100Der Standort der Mülltonne kann eine Mietminderung begründen. Das hat jetzt laut einem Medienbericht das Amtsgericht Berlin entschieden. In dem Fall hatte ein Vermieter die Mülltonnen 165 Meter vom Haus entfernt aufgestellt. Der längere Weg rechtfertige laut Gericht eine Minderung um 2,5 Prozent.